Veröffentlichung 10.06.26 | Fragenfrist 26.06.26 | Teilnahmefrist 06.07.26 |
Eignungskriterien
mindestens zwei Referenzen, die in Größe und Komplexität mit dem Vorhaben der BVK vergleichbar sind. Mindestens eine dieser Referenzen sollte aus dem öffentlichen Sektor stammen. (Pflicht)
Die Infrastrukturkomponenten der anzubietenden Lösung sind nach BSI C5 oder nach SOC2 zertifiziert. (Pflicht)
Der Bewerber und die Unterauftragnehmer richten sich an den Normen ISO 27017 (IT-Sicherheit im Cloud Computing) und 27018 (Datenschutz im Cloud-Umfeld) aus. (Pflicht)
Der Bewerber und die Unterauftragnehmer richten sich an den Normen ISO 27017 (IT-Sicherheit im Cloud Computing) und 27018 (Datenschutz im Cloud-Umfeld) aus. (Pflicht)
Barrierefreiheitsstatement oder Zertifikat für die angebotene Lösung, alternativ kann als Selbsterklärung der Entwicklungspfad für die Weiterentwicklung der Barrierefreiheit des Produkts abgegeben werden.
Es liegt eine gültige Zertifizierung für ein ISMS (z.B. ISO/IEC 27001, BSI IT-Grundschutz, NIST 800-53) einschließlich für den beauftragten Cloud-Dienst vor.
Zuschlagskriterien
Preis: Die Wertung des Preises erfolgt durch ein relatives Bewertungssystem. Die volle Punktzahl wird dem Bieter mit dem niedrigsten Gesamtpreis gegeben. Beispiel: Preis Bieter A: 520.000 EUR Preis Bieter B: 570.000 EUR Preis Bieter C: 500.000 EUR Berechnung der Punktzahlen für den Preis: Bieter A: (500.000 EUR / 520.000 EUR) × 400 = 385 Punkte Bieter B: (500.000 EUR / 570.000 EUR) × 400 = 351 Punkte Bieter C: (500.000 EUR / 500.000 EUR) × 400 = 400 Punkte
Anforderungskatalog: Die Bewertung der Leistung ergibt sich aus den angegebenen Punkten für die Leistungskriterien in der Anlage 2_Anforderungskatalog. Insgesamt sind 600 Punkte erreichbar. Die B-Kriterien für Konzepte in Anlage 2 Anforderungskatalog werden in fünf Erfüllungsgrade abgestuft. Kriterien mit 50 Punkten Die Bewertungsstufen für die Kriterien mit 50 Punkten werden wie folgt definiert: Vollständige Erfüllung - 41 bis 50 Punkte -> Der Bewerber erfüllt das Kriterium vollständig oder übertrifft es, es gibt keine Kritikpunkte / Schwächen. Gute Erfüllung - 31 bis 40 Punkte -> Der Bewerber erfüllt das Kriterium gut, mit kleineren Mängeln, es gibt geringfügige Kritikpunkte / Schwächen. Befriedigende Erfüllung - 21 bis 30 Punkte ->Das Kriterium wird teilweise erfüllt, aber es gibt wesentliche Lücken, es gibt mittlere Kritikpunkte / Schwächen. Eingeschränkte Erfüllung - 11 bis 20 Punkte ->Der Bewerber erfüllt das Kriterium nur in geringem Umfang, es gibt erhebliche Kritikpunkte / Schwächen. Geringe Erfüllung - 1 bis 10 Punkte ->Das Kriterium wird rudimentär erfüllt, es gibt gravierende Kritikpunkte / Schwächen. Keine Erfüllung - 0 Punkte -> Das Kriterium wird nicht erfüllt Kriterien mit 100 Punkten Die Bewertungsstufen für die Kriterien mit 100 Punkten werden folgendermaßen definiert: Vollständige Erfüllung - 81 bis 100 Punkte ->Der Bewerber erfüllt das Kriterium vollständig oder übertrifft es, es gibt keine Kritikpunkte / Schwä-chen. Gute Erfüllung - 61 bis 80 Punkte ->Der Bewerber erfüllt das Kriterium gut, mit kleineren Mängeln, es gibt geringfügige Kritikpunkte / Schwächen. Befriedigende Erfüllung - 41 bis 60 Punkte ->Das Kriterium wird teilweise erfüllt, aber es gibt wesentliche Lücken, es gibt mittlere Kritikpunkte / Schwächen. Eingeschränkte Erfüllung - 21 bis 40 Punkte ->Der Bewerber erfüllt das Kriterium nur in geringem Umfang, es gibt erhebliche Kritikpunkte / Schwä-chen. Geringe Erfüllung - 1 bis 20 Punkte ->Das Kriterium wird rudimentär erfüllt, es gibt gravierende Kritikpunkte / Schwächen. Keine Erfüllung - 0 Punkte ->Das Kriterium wird nicht erfüllt
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