Veröffentlichung 18.06.26 | Fragenfrist 01.07.26 | Abgabefrist 08.07.26 | Öffnung 08.07.26 |
Eignungskriterien
Wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers/Bieters für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit eine Erlaubnis, Genehmigung, Konzession oder Zulassung erforderlich ist, ist dies mit dem Teilnahmeantrag / Angebot mitzuteilen und der entsprechende Nachweis zu erbringen.
Erklärung und Nachweis über das Vorliegen einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit der unter Mindestanforderung genannten Deckungshöhe durch Vorlage der Bestätigung des Versicherungsgebers, alternativ durch Vorlage einer rechtsverbindlichen Erklärung des Versicherungsgebers, im Auftragsfall eine Versicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen. Die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung weist mindestens folgende Deckungssummen je Schadensfall auf: - 2.500.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden
Der Bieter muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Aufträge im vergleichbaren Umfang der zu vergebenen Leistung nachweisen. Angaben müssen Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Zertifizierung gemäß DIN/ISO 9001 oder vergleichbar. Es muss eine Zertifizierung gemäß den Bestimmungen vorliegen.
Schweißfachbetrieb mit Zertifizierung der Ausführungsklasse EXC3 nach DIN EN 1090-2. Für LOS 1 geltend: Es muss eine Zertifizierung gemäß den Bestimmungen vorliegen.
Zuschlagskriterien
Preis: Der Zuschlag wird gemäß § 18 VOB/A-EU nach § 127 GWB auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot des jeweiligen Loses erteilt, wenn keine Ausschlussgründe vorliegen, der Bieter geeignet ist und die im Angebot genannten Preise nicht in einem unangemessenen Verhältnis zur Leistung stehen. Der Vertrag kommt mit Erteilung des Zuschlags zustande. Die Zuschlagserteilung kann in Textform erfolgen. Wertungs- und Zuschlagskriterium ist der Preis 60% und die Qualität 40% (Los 1 und 2), Preis 75% und die Qualität 25% (Los 3). Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, das die höchste Wertungssumme erreicht. (Siehe Anlage Wertungskriterien)
Qualität: Der Zuschlag wird gemäß § 18 VOB/A-EU nach § 127 GWB auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot des jeweiligen Loses erteilt, wenn keine Ausschlussgründe vorliegen, der Bieter geeignet ist und die im Angebot genannten Preise nicht in einem unangemessenen Verhältnis zur Leistung stehen. Der Vertrag kommt mit Erteilung des Zuschlags zustande. Die Zuschlagserteilung kann in Textform erfolgen. Wertungs- und Zuschlagskriterium ist der Preis 60% und die Qualität 40% (Los 1 und 2), Preis 75% und die Qualität 25% (Los 3). Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, das die höchste Wertungssumme erreicht. (Siehe Anlage Wertungskriterien)
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