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Errichtung eines Batteriespeichersystems am Standort Aachen-Eilendorf

Im Zuge des Ausbaus eines klimafreundlichen und stabilen Energiesystems plant STAWAG Energie den Einstieg in den Betrieb von stationären Batteriespeichersystemen. Diese Entwicklung steht im Einklang mit dem strategischen Ziel, die Stadt und Städteregion Aachen vollständig aus erneuerbaren Energien zu versorgen. Zur Umsetzung des Ziels, ist die Errichtung eines Batteriespeichersystems mit einer Leistung von ca. 15 MW und einer Kapazität von ca. 30 MWh (C-Rate ~ 0,5) am Standort Aachen-Eilendorf geplant. Dieser soll den gesetzlichen Anforderungen und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Der Auftraggeber stellt interessierten Bewerbern auf Verlangen weitere Informationen zum Projekt in Form eines Lageplans bereit. Interessierte Bewerber können diesen ergänzenden Lageplan ausschließlich per Bewerbernachricht über die unter Ziffer 5.1.11 genannten Website anfordern.

Zeitplan

Veröffentlichung
22.07.26
Teilnahmefrist
20.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Aachen, Deutschland
E-Mail
eu-beschaffung@eva-aachen.de
Telefon
+49 2411814181
Website
https://www.stawag-energie.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Beschreibung

    • Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei BG von jedem Mitglied): a) Formlose Eigenerklärung (Vordruck 1), aus der hervorgeht, - dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123,124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind
    • - dass der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern et cetera) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seiner Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist. b) Eigenerklärung Russland-Sanktionen (nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 16 der Verordnung (EU) 2025/2033 des Rates vom 23. Oktober 2025 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage der Ukraine destabilisieren (Vordruck 2).
  • Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber (bei BG von jedem Mitglied) eine Eigenerklärung vorlegen (Vordruck 6), in der der Bewerber erklärt, ob und wie (Nachunternehmer/Zusammenschluss als BG) er im Auftragsfall mit anderen Unternehmen kooperieren will und welches Unternehmen welche Leistungs- und/oder Teilleistungsbereiche im Auftragsfall erbringen wird. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (Vordruck 7, Erklärung für den Zusammenschluss BG Vordruck 8) einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt. Bewerber sollten die auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

  • Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber (bei BG von jedem Mitglied) eine Eigenerklärung über die Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre sowie Angabe der Umsätze, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, vorlegen (Vordruck 3). Daraus sollte sich ergeben, dass der Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 4 Mio. EUR mit der Errichtung und Inbetriebnahme einschließlich Wartung eines Batteriespeichers (BESS) vergleichbarer Größe erwirtschaftet hat. Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 SektVO genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (Vordruck 10 in Verbindung mit Vordruck 9) einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt. BG werden hier als Ganzes betrachtet. Bewerber sollten die auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

  • Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber (bei BG von jedem Mitglied) eine Eigenerklärung vorlegen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 4,5 Mio. EUR pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird (Vordruck 4). Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 SektVO genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (Vordruck 10 in Verbindung mit Vordruck 9) einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt. Bewerber sollten die auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

  • Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber (bei BG von jedem Mitglied) die vom Bewerber ab 2023 bis heute erbrachten Leistungen (Referenzprojekte) möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und der Leistungszeiträume (Vordruck 5) sowie einer Erläuterung, warum die Referenzen aus Sicht des Bewerbers mit diesem Projekt und den hier abgefragten Leistungen vergleichbar sind (zur Prüfung des Projektverständnisses und der Eigeninitiative des Bewerber), detailliert darstellen (separate Anlage). Es werden auch Projekte berücksichtigt, die derzeit Errichtet werden. Das setzt voraus, dass sich zumindest eine technische Komponente vor Ort befindet. Der Auftraggeber wird insbesondere die 3 aus seiner Sicht am besten geeigneten Referenzen berücksichtigen. In Summe sollten die Referenzprojekte den folgenden Kriterien genügen

    • - Bei bis zu drei Projekten sollten die Errichtung und Inbetriebnahme von Batteriespeichern (BESS) vergleichbarer Größe in Europa erbracht worden sein
    • - Von Vorteil ist, wenn der Bewerber bei mindestens einem Projekt die Errichtung und Inbetriebnahme von Batteriespeichern (BESS) vergleichbarer Größe in Deutschland erbracht hat. - Bei Projekten ab 2023, die in Europa erbracht worden sind, sind die Leistung und Anzahl von Batteriespeichern (BESS) mit Wartungsvertrag anzugeben
    • - Von Vorteil ist, wenn der Bewerber bei Projekten ab 2023, die er in Deutschland erbracht hat, die Leistung und Anzahl von Batteriespeichern (BESS) mit Wartungsvertrag angibt. Bei den vorgenannten Kriterien handelt es sich um keine Muss-Kriterien. Der Auftraggeber wird die vorgenannten Kriterien gemäß Ziffer 2.1.4 im Rahmen des Rankings berücksichtigen. Sofern erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird der Auftraggeber auch einschlägige Referenzen berücksichtigen, die vor 2023 erbracht wurden. Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 SektVO genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (Vordruck 10 in Verbindung mit Vordruck 9) einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt. Bewerber sollten die auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Zuschlagskriterien

  • Nettobarwert / Net present value: Nettobarwert / Net present value - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung). Details werden nach dem Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben.

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Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf89 KB8 Seiten
Kalkulation42 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage287 KB32 Seiten
Vertragsbedingungen124 KB6 Seiten
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