Veröffentlichung 18.06.25 | Fragenfrist 11.07.25 | Teilnahmefrist 17.07.25 | Vertragsbeginn 01.04.26 |
Eignungskriterien
Zum Nachweis der beruflichen Befähigung hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Angaben und Eigenerklä-rungen abzugeben: - Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister.
Zum Nachweis der beruflichen Befähigung hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Angaben und Eigenerklärungen abzugeben: - Firmenprofil des Bieters unter Angabe des Gründungsjahres, der Gesellschaftsform sowie der Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer Der Nachunternehmer ist verpflichtet, Angaben zum "Firmenprofil des Bieters" zu machen sowie die Eigenerklärung zum "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" abzugeben (vgl. Formblatt: E.1).
Zum Nachweis der beruflichen Befähigung hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Angaben und Eigenerklä-rungen abzugeben: - Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG)
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Eigenerklärungen abzugeben und Nachweise einzureichen: - Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Eigenerklärungen abzugeben und Nachweise einzureichen: - Nachweis einer aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Mindestdeckungshöhe über EUR 1 Mio. für Personen-schäden und über EUR 3 Mio. für Sachschäden (z.B. Kopie der Police), die als Jahresversi-cherung geführt und über die gesamte Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten wird. Die vorbezeichnete Betriebshaftpflichtversicherung ist bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen zu führen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Deckungssummen müssen je Versicherungsfall zur Verfügung stehen, wobei die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres maximal auf das Dop-pelte der Deckungssumme begrenzt sein darf (sogenannte 2-fache Maximierung). Bei Versiche-rungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Zum Nachweis der technischen Befähigung des Wirtschaftsteilnehmers hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Angaben abzugeben: - Benennung von mindestens drei Referenzen über die Errichtung und den Betrieb einer gigabitfähigen Netzinfrastruktur sowie dem Anbieten von NGA-Diensten gegenüber Endkunden.
Zuschlagskriterien
Wirtschaftlichkeitslücke: Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Wirtschaftlichkeitslücke" maximal 75 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist jeweils die Wirtschaftlichkeitslücke, welche der Bieter in der Anlage Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke (Formblatt: F.2) angegeben hat.
Zeitplan: Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Zeitplan" maximal 20 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist der Zeitbedarf in Kalenderwochen, welchen der Bieter in dem Formblatt Anschreiben zum Angebot (Formblatt: F.1) angegeben hat.
Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden: Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden" ma-ximal 5 Punkte, die gemäß nachstehenden Maßstäben vergeben werden. Für die Bewertung maßgeblich ist die Qualität des Konzeptes. Das Konzept ist auf fünf Seiten zu begrenzen. Die Qualität des Konzeptes bemisst sich danach, ob und in welchem Umfang auf Grund-lage der Ausführungen mit einer Erfüllung der genannten Ziele - schnelle und kostengünstige Er-richtung eines flächendeckenden NGA-Netzes - zu rechnen ist.
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