Veröffentlichung 24.07.26 | Fragenfrist 18.08.26 | Abgabefrist 25.08.26 | Öffnung 25.08.26 |
Eignungskriterien
siehe 3.1 zum Formularverzeichnis der Eignungskriterien und Mindestanforderungen (Angaben zu Referenzen): Es sind mindestens 2 unterschiedliche und geeignete Referenzen aus dem Zeitraum der letzten 2 Jahre zu benennen, d. h. das Leistungsende darf jeweils nicht vor 2024 liegen (gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung). Die geeigneten Referenzen müssen sich jeweils auf ein vergleichbares/das angebotene Gerät beziehen. Die Vergleichbarkeit muss sich aus der Beschreibung der erbrachten Leistungen eindeutig und vollständig ergeben. Anderenfalls kann die Referenz nicht gewertet werden.
siehe 1.1 zum Formularverzeichnis der Eignungskriterien sowie Mindestanforderungen (Angaben zum Unternehmen): Unternehmen (Firma), Angaben zum Bieter (als Einzelbieter/-bewerber, Mitglied einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft, sonstige Wirtschaftsteilnehmer (Unterauftragnehmer / Eignungsleihe)), Hauptsitz mit Anschrift, ggf. Niederlassungen in Berlin / Brandenburg, Internetadresse, Branche und Unternehmensgegenstand, Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Bieterin bzw. der Bieter niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern die Bieterin bzw. der Bieter nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (Registergericht, Berufs- bzw. Handelsregisternummer oder gleichwertige Erlaubnis zur Berufsausbildung), Ansprechpartnerin/Ansprechpartner für die Vergabe (Name, E-Mail, Telefonnummer) (vgl. zum Formularverzeichnis Eignungskriterien und Mindestanforderungen)
siehe 2.1 zum Formularverzeichnis der Eignungskriterien sowie Mindestanforderungen (Angaben zur Betriebshaftpflicht): Der Auftragnehmer ist im Auftragsfall verpflichtet eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und diesen Versicherungsschutz während der gesamten Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder alternativ durch Eigenerklärung über den geplanten Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung. Bei Abschluss des Vertrages ist das Bestehen des Versicherungsschutzes zwei Wochen nach Zuschlagserteilung gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen.
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