Veröffentlichung 26.05.26 | Fragenfrist 10.06.26 | Abgabefrist 24.06.26 | Öffnung 24.06.26 | Vertragsbeginn 01.08.26 |
Eignungskriterien
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. Folgende Unterlagen lt. Formblatt 124 sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen: - Referenzen, - Firmenprofil (Jahresumsatz, Beschäftigte der letzten drei Jahre), - Gewerbeanmeldung, - Handelsregisterauszug, - Handwerksrolle, - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, - Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, - Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. Folgende Unterlagen lt. Formblatt 124 sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen: - Referenzen, - Firmenprofil (Jahresumsatz, Beschäftigte der letzten drei Jahre), - Gewerbeanmeldung, - Handelsregisterauszug, - Handwerksrolle, - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, - Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, - Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. Folgende Unterlagen lt. Formblatt 124 sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen: - Referenzen, - Firmenprofil (Jahresumsatz, Beschäftigte der letzten drei Jahre), - Gewerbeanmeldung, - Handelsregisterauszug, - Handwerksrolle, - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, - Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, - Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. Folgende Unterlagen lt. Formblatt 124 sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen: - Referenzen, - Firmenprofil (Jahresumsatz, Beschäftigte der letzten drei Jahre), - Gewerbeanmeldung, - Handelsregisterauszug, - Handwerksrolle, - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, - Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, - Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. Folgende Unterlagen lt. Formblatt 124 sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen: - Referenzen, - Firmenprofil (Jahresumsatz, Beschäftigte der letzten drei Jahre), - Gewerbeanmeldung, - Handelsregisterauszug, - Handwerksrolle, - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, - Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, - Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
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