Veröffentlichung 29.09.25 | Fragenfrist 22.10.25 | Teilnahmefrist 30.10.25 |
Eignungskriterien
Es werden nur Teilnahmeanträge von Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften berücksichtigt, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder Ingenieur“ berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach der Richtlinie 2013/55/EU verfügen und zusätzlich bauvorlageberechtigt sind. Jeder Bewerber bzw. mindestens ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss einen Eintragungsnachweis bei einer Architektenkammer als „Architekt“ oder bei einer Ingenieurkammer als „Ingenieur“ erbringen, z.B. durch Kopie der Eintragungsurkunde oder des Mitgliedsausweises einer Architekten- oder Ingenieurkammer, oder -soweit im jeweiligen Heimatland des Bewerbers nicht gesetzlich geregelt- einen anderen Nachweis gemäß Richtlinie 2013/55/EU bzw. gem. Art 61 BayBO. Die Nachweise sind als Kopie den Teilnahmeantragsunterlagen beizulegen.Juristische Personen und Bewerbergemeinschaften haben in Anlage T 06 einen Verantwortlichen für die Durchführung der Aufgabe zu benennen, der die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt. Zudem ist in der Anlage T 06 anzugeben, ob die Nachweise zum Führen der Berufsbezeichnung beigefügt wurden. Dies dient als Kontrolle für den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft.
Bitte erklären Sie in Anlage T 07, ob Sie über eine Berufshaftpflichtversicherung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens verfügen und der Versicherungsschutz über die Laufzeit des Auftrags uneingeschränkt aufrecht erhalten bleibt.Die Berufshaftpflichtversicherung muss hierbei folgende Schadensfälle mit den entsprechenden Mindestdeckungssummen abdecken:-Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000 EUR und-Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2.000.000 EUR, und-die Ersatzleistung bei mehreren Versicherungsfällen betragen in einem Jahr jeweils für Personenschäden und für Sachschäden mindestens das 2-fache der Deckungssummen.Mit dem Teilnahmeantrag ist zusätzlich zu Anlage T 07 ein Versicherungsnachweis, nicht älter als 3 Monate, aus dem die genannten Konditionen hervorgehen vorzulegen.Soweit zwar eine Berufshaftpflichtversicherung besteht, aber die Deckung niedriger ist, als gefordert, muss zusätzlich zu Anlage T 07 eine schriftliche Bestätigung der Versicherung, dass diese im Auftragsfall die Konditionen entsprechend erhöhen wird, den Teilnahmeantragsunterlagen beigefügt sowie eine entsprechende Erklärung in Anlage T 07 abgegeben werden.
Bitte geben Sie in Anlage T 07 Ihren Jahresumsatz netto aus dem Tätigkeitsbereich des Auftrags aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) an. Sofern die finalen Umsatzzahlen aus dem Jahr 2024 nicht vorliegen, tragen Sie bitte einen Umsatz für 2021 ein.
In Anlage T 08 ist zu erklären, wie viele Personen derzeit im Unternehmen beschäftigt werden. Geschäftsführer etc. gelten ebenso als beschäftigte Personen.Es müssen mind. 6 Personen (Vollzeit) beschäftigt werden. Teilzeitstellen werden mit 0,5 gezählt und sind gesondert in der Anlage T 08 anzugeben.Es muss mind. 1 Person, die die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ führt im Unternehmen beschäftigt sein.Mit der Abgabe der Anlage T 08 erklären Sie zudem, dass Sie nach Aufforderung durch den Auftraggeber entsprechende Nachweise über die Befähigung zur Führung der geforderten Berufsbezeichnung, z.B. durch Kopie der Eintragungsurkunde oder des Mitgliedsausweises einer Architekten- oder Ingenieurkammer, oder -soweit im jeweiligen Heimatland des Bewerbers nicht gesetzlich geregelt- einen anderen Nachweis gemäß Richtlinie 2013/55/EU bzw. gem. Art 61 BayBO, für die von Ihnen angegebene Anzahl an beschäftigten Architekten oder Ingenieuren vorlegen.
In Anlage T 09 wird die Angabe mind. 2 Referenzleistungen gefordert. Die Anlage ist ausgefüllt dem Teilnahmeantrag beizufügen. Eine Leistung wird als vergleichbar (Referenz) anerkannt, wenn sie die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt:1. Planung eines Neubaus mit hohem Vorfertigungsgrad2. Das Projekt muss mindestens in den folgenden Leistungsbildern und Leistungsphasen vollständig erbracht worden sein.a) Objektplanung für Gebäude: Lph. 1 – 3 nach § 34 HOAIb) Tragwerksplanung: Lph. 1 – 3 nach § 34 HOAIc) technischen Ausrüstung: Lph. 1 – 3 nach § 53 HOAI3. Das Projekt muss zudem mindestens in den folgenden Leistungsbildern und Leistungsphasen im nachfolgend genannten Umfang erbracht worden sein.a) Objektplanung für Gebäude nach § 34 HOAI:Leistungsphase 5:- Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogrammb)technischen Ausrüstung nach § 53 HOAI:Leistungsphase 6:- Beitrag zur Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm des Objektplaners4. Realisierung des Projekts in den letzten 5 Jahren (2020, 2021, 2022, 2023, 2024). Als realisiert gilt ein Projekt wenn die Leistungen der Leistungsphase 5 in diesen Jahren abgeschlossen wurden. Es wird darum gebeten, den organisatorischen Aufwand dadurch zu begrenzen, dass nicht mehr als 2 Referenzen angegeben werden.
In Anlage T 03 ist eine Eigenerklärung abzugeben, welche Teile des Auftrags beabsichtigt werden, an Unterauftragnehmer zu vergeben. Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden, sind entsprechende Angaben in Anlage T 03 auszuführen. Auf Verlangen des AG sind von jedem Nachunternehmer entsprechende Verpflichtungserklärungen mit der Anlage T 03.1 vorzulegen. Zum Nachweis der jeweiligen Eignung ist von jedem benannten Nachunternehmer eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 und 128 GWB und zum Bezug zu Russland nach Anforderung durch den AG abzugeben. Hierzu sind die Anlagen T 05, T 05.1 und T 10 entsprechend auszufüllen.
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