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Ersatzneubau OGTS Parkschule Stadtbergen, Objektplanung der Freianlagen, gem. §§ 38 ff. HOAI 2021, LPH 1-9, stufenweise Beauftragung

Auftraggeber
Veröffentlicht
06.08.2026
Angebotsfrist
Die Stadt Stadtbergen plant einen Ersatzneubau für den Pavillon 7 der Parkschule Stadtbergen. Es soll eine neue OGTS für bis zu ca. 200 Kinder entstehen.

Zeitplan

Veröffentlichung
06.08.26
Teilnahmefrist
03.09.26
Vertragsbeginn
09.11.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Stadtbergen, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
bernhard@stadtbergen.de
Telefon
+49 8212438150
Website
http://www.stadtbergen.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=328353Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 80.000 EUR brutto im Leistungsbild Objektplanung Freianlagen. -----Bei den Eignungskriterien werden von der Vergabeplattform automatische Direktlinks zur "Eigenerklärung" hinterlegt. Diese können derzeit technisch nicht entfernt werden, sind aber für dieses Verfahren nicht zutreffend und nicht zu verwenden. Der einzureichende Teilnahmeantrag zu den Eignungskriterien wird mit den Verfahrensunterlagen bereitgestellt.

  • Erklärung des Bewerbers zur Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 bzw. Abs. 4 VgV: Eigenerklärung im Teilnahmeantrag über das Vorliegen oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung über 1.500.000 EUR für Personenschäden und über 1.500.000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Erklärung des Versicherungsunternehmens über das Vorhandensein oder die Bereitschaft zum Abschluss muss vor Auftragserteilung mit dem Angebot eingereicht werden und darf nicht älter als sechs Monate sein, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. - - - Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bestehen hinsichtlich der Haftpflichtversicherung folgende zulässige Gestaltungsvarianten: a) Die Bewerbergemeinschaft schließt eine eigenständige, projektbezogene Haftpflichtversicherung (Projekt-Haftpflichtversicherung) ab, welche sämtliche im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) erbrachten Leistungen mit den oben genannten Konditionen abdeckt. b) Beide Mitglieder der Bewerbergemeinschaft verfügen jeweils über eine eigene Haftpflichtversicherung, die ausdrücklich auch die Mithaftung im Rahmen einer ARGE umfasst und die oben genannten Konditionen erfüllt. c) Mindestens eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft verfügt über eine Haftpflichtversicherung, die die Mithaftung im Rahmen einer ARGE ausdrücklich einschließt und die oben genannten Konditionen erfüllt. Nicht ausreichend und daher unzulässig ist es, wenn beide Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zwar jeweils über eine eigene Haftpflichtversicherung verfügen, diese jedoch keine Deckung für die Mithaftung im Rahmen einer ARGE vorsehen.

  • Erklärung des Bewerbers (Bew.) bzw. der Bewerbergemeinschaft (BG) über die Anzahl der technisch festangestellten Mitarbeiter (bei 40 h / Woche) (MA) und der Führungskräfte (FK) in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2023, 2024, 2025) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 1,5 technisch festangestellten Vollzeit-Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung (GF) im Leistungsbild Objektplanung Freianlagen. - - -Freie MA sind wie Unterauftragnehmer (UA) im Teilnahmeantrag (TNA) aufzuführen. Die „Verpichtungserklärung bei Unteraufträgen“ gemäß § 47 Abs. 1 VgV im TNA unter Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen.

  • a) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualikation eines GF oder einer FK gemäß § 75 VgV: Der Bewerber erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn in der GF bzw. unter den FK mindestens 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ oder "Dipl.-Ing. Landespflege" oder vergleichbar gem. § 75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Nachweis durch Vorlage einer Abschlussurkunde/-zeugnis mit Angabe der Fachrichtung und Abschlussdatum und ggf. einer Eintragung in die Architektenkammer. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ oder "Dipl.-Ing. Landespflege" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist. - - -b) Die Berufserfahrung des GF oder der FK [hierbei muss es sich um dieselbe Person handeln wie unter a) Relevante Bildungs- und Berufsqualikation] im Leistungsbild Objektplanung Freianlagen ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mindestanforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung für den GF oder die FK im Leistungsbild Objektplanung Freianlagen.

  • Angabe von 2 Referenzen (Ref 1+ Ref 2

    • LPH 2-8) gem. § 75 Abs. 5 VgV. - - -Folgende Wertungskriterien gelten bei den Referenzprojekten: Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.08.2018-31.07.2026 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. - - -Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss. - - -Folgende Wertungskriterien gelten bei der Referenzkategorie 1: -- Bauvolumen brutto (KG 500) (max. Punktzahl bei mind. 350.000 €), -- dem Bewerber beauftragte bzw. von ihm vollständig erbrachte LPHen (max. Punktzahl bei LPH 2-8), -- Freianlagenplanung von Außenspielächen für Kinder von 6-11 Jahren (falls ja: volle Punktzahl), -- Vollständigkeit der Projektdarstellung des Referenzprojektes, auf jeweils höchstens zwei DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und kurze Beschreibung in Textform (falls ja: volle Punktzahl). - - -Folgende Wertungskriterien gelten bei der Referenzkategorie 2: -- Bauvolumen brutto (KG 500) (max. Punktzahl bei mind. 250.000 €), -- dem Bewerber beauftragte bzw. von ihm vollständig erbrachte LPHen (max. Punktzahl bei LPH 2-8), -- Freianlagenplanung eines Pausenhofs (falls ja: volle Punktzahl), -- Vollständigkeit der Projektdarstellung des Referenzprojektes, auf jeweils höchstens zwei DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und kurze Beschreibung in Textform (falls ja: volle Punktzahl). - - -Zusatzpunkte (es genügt, wenn die Unterkategorie jeweils bei einer wertbaren Referenz erfüllt ist) für: -- Zusammenarbeit mit einem öffentlichen Auftraggeber bzw. Einhaltung einschlägiger Vergaberichtlinien analog eines öffentlichen Auftraggebers (falls ja: volle Punktzahl) -- Mitwirkung bei der Beschaung von öffentlichen Fördermitteln
    • Benennung des Förderprojekts (falls ja: volle Punktzahl) -- Planung und Ausführung von PKW- und Fahrradstellplätzen (falls ja: volle Punktzahl) -- Maßnahme im laufenden Betrieb mit Publikums-/Schülerverkehr (falls ja: volle Punktzahl) -- Berücksichtigung eines vorhandenen Baumbestands (falls ja: volle Punktzahl) -- Wiederverwendung vorhandener Spielgeräte bei der Neugestaltung eines Pausenhofs (falls ja: volle Punktzahl) -- Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschriften) für Außenspielächen o.ä. (falls ja: volle Punktzahl) - - - - - - - -Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten AG über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. - - -Als Büroreferenz wird auch eine Referenz gewertet, die von den Mitarbeitern des Büros in ihrer Tätigkeit bei einem früheren Arbeitgeber erarbeitet worden sind, wenn eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für den Referenzauftrag beim früheren Unternehmen zuständig waren, und den Mitarbeitern im neuen Büro besteht. - - -Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix "Eigungskriterien" und "Auswahlkriterien". -------Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden. -------Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächstplatzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor Angebotssubmission ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.

Zuschlagskriterien

  • A) Darlegung des vorgesehenen Projektteams (mit Unterkriterien A1 bis A5): Die Wertung erfolgt nach der in den Bescha ungskriterien dargestellten Bewertungsmatrix "Zuschlagskriterien".

  • B) Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe (mit Unterkriterien B1 bis B4): Die Wertung erfolgt nach der in den Bescha ungskriterien dargestellten Bewertungsmatrix "Zuschlagskriterien".

  • C) Honorar: Die Wertung erfolgt nach der in den Bescha ungskriterien dargestellten Bewertungsmatrix "Zuschlagskriterien".

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