Veröffentlichung 06.08.26 | Teilnahmefrist 03.09.26 | Vertragsbeginn 09.11.26 |
Eignungskriterien
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=328353Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 80.000 EUR brutto im Leistungsbild Objektplanung Freianlagen. -----Bei den Eignungskriterien werden von der Vergabeplattform automatische Direktlinks zur "Eigenerklärung" hinterlegt. Diese können derzeit technisch nicht entfernt werden, sind aber für dieses Verfahren nicht zutreffend und nicht zu verwenden. Der einzureichende Teilnahmeantrag zu den Eignungskriterien wird mit den Verfahrensunterlagen bereitgestellt.
Erklärung des Bewerbers zur Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 bzw. Abs. 4 VgV: Eigenerklärung im Teilnahmeantrag über das Vorliegen oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung über 1.500.000 EUR für Personenschäden und über 1.500.000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Erklärung des Versicherungsunternehmens über das Vorhandensein oder die Bereitschaft zum Abschluss muss vor Auftragserteilung mit dem Angebot eingereicht werden und darf nicht älter als sechs Monate sein, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. - - - Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bestehen hinsichtlich der Haftpflichtversicherung folgende zulässige Gestaltungsvarianten: a) Die Bewerbergemeinschaft schließt eine eigenständige, projektbezogene Haftpflichtversicherung (Projekt-Haftpflichtversicherung) ab, welche sämtliche im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) erbrachten Leistungen mit den oben genannten Konditionen abdeckt. b) Beide Mitglieder der Bewerbergemeinschaft verfügen jeweils über eine eigene Haftpflichtversicherung, die ausdrücklich auch die Mithaftung im Rahmen einer ARGE umfasst und die oben genannten Konditionen erfüllt. c) Mindestens eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft verfügt über eine Haftpflichtversicherung, die die Mithaftung im Rahmen einer ARGE ausdrücklich einschließt und die oben genannten Konditionen erfüllt. Nicht ausreichend und daher unzulässig ist es, wenn beide Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zwar jeweils über eine eigene Haftpflichtversicherung verfügen, diese jedoch keine Deckung für die Mithaftung im Rahmen einer ARGE vorsehen.
Erklärung des Bewerbers (Bew.) bzw. der Bewerbergemeinschaft (BG) über die Anzahl der technisch festangestellten Mitarbeiter (bei 40 h / Woche) (MA) und der Führungskräfte (FK) in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2023, 2024, 2025) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 1,5 technisch festangestellten Vollzeit-Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung (GF) im Leistungsbild Objektplanung Freianlagen. - - -Freie MA sind wie Unterauftragnehmer (UA) im Teilnahmeantrag (TNA) aufzuführen. Die „Verpichtungserklärung bei Unteraufträgen“ gemäß § 47 Abs. 1 VgV im TNA unter Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen.
a) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualikation eines GF oder einer FK gemäß § 75 VgV: Der Bewerber erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn in der GF bzw. unter den FK mindestens 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ oder "Dipl.-Ing. Landespflege" oder vergleichbar gem. § 75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Nachweis durch Vorlage einer Abschlussurkunde/-zeugnis mit Angabe der Fachrichtung und Abschlussdatum und ggf. einer Eintragung in die Architektenkammer. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ oder "Dipl.-Ing. Landespflege" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist. - - -b) Die Berufserfahrung des GF oder der FK [hierbei muss es sich um dieselbe Person handeln wie unter a) Relevante Bildungs- und Berufsqualikation] im Leistungsbild Objektplanung Freianlagen ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mindestanforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung für den GF oder die FK im Leistungsbild Objektplanung Freianlagen.
Angabe von 2 Referenzen (Ref 1+ Ref 2
Zuschlagskriterien
A) Darlegung des vorgesehenen Projektteams (mit Unterkriterien A1 bis A5): Die Wertung erfolgt nach der in den Bescha ungskriterien dargestellten Bewertungsmatrix "Zuschlagskriterien".
B) Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe (mit Unterkriterien B1 bis B4): Die Wertung erfolgt nach der in den Bescha ungskriterien dargestellten Bewertungsmatrix "Zuschlagskriterien".
C) Honorar: Die Wertung erfolgt nach der in den Bescha ungskriterien dargestellten Bewertungsmatrix "Zuschlagskriterien".
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