Frist abgelaufen

Ersatzneubau Sporthalle und Neubau Außensportanlagen, Oranienburg OT Friedrichsthal - Los 313 - Schlosserarbeiten

Die Angebotsfrist ist am 17. Juli 2025 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 19. August 2025

  • Partenheimer & Co. GmbH, Wittstock · 119.714 €
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Auftraggeber
Veröffentlicht
16.06.2025
Angebotsfrist
17.07.2025
Neubau Sporthalle Friedrichsthaler Chaussee 65, Oranienburg OT Friedrichsthal In den kommenden Jahren soll am Standort der Grundschule Friedrichsthal ein "Schul- und Sportcampus" entstehen. Neben einer bereits fertiggestellten Grundschule ist eine multifunktionale, barrierefreie Sporthalle geplant, die als Versammlungsstätte Platz für bis zu 400 Zuschauer bieten wird. Das Vereinsheim des Fußballvereins wird integriert und es werden Außensportanlagen für die Schulnutzung und öffentliche Nutzung hergestellt. GRUNDSTÜCK: Es handelt sich um das Flurstück 40 der Flur 2, Gemarkung Friedrichsthal mit einer Gesamtgröße von 29.446m². Neben der Sporthalle gibt es einen Fußball-Rasen- und Trainingsplatz sowie das neu errichtete Schulgebäude mit Pausenflächen und Stellplatzanlage. Die Topografie des Grundstücks ist eben. Das Grundstück ist Bestandteil des Bebauungsplans Nr. 110 und liegt in der Schutzzone IIIB des Wasserschutzgebiets Oranienburg-Sachsenhausen sowie im Landschaftsschutzgebiet "Obere Havelniederung". Baugrund / Gründung Es gilt derzeit das Baugrundgutachten des angrenzenden Schulgebäudes. Weitere Bohrungen im Bereich des neuen Sporthallengebäudes wurden bereits ausgeführt. GEBÄUDE: Die geplante Zweifeldsporthalle mit den lichten Maßen (B x L x H) 22m x 45m x 7,50m kann durch einen Trennvorhang in zwei Sportflächen mit separaten Eingängen unterteilt werden. Auf der Tribüne befinden sich Plätze für 220 Zuschauer. Um die Halle gruppieren sich ein zweigeschossiger Sozialtrakt und ein eingeschossiger Technik- und Lagertrakt. Das Gebäude ist ebenerdig und nicht unterkellert. Zusätzlich zum Raumprogramm von Sporthallen nach DIN 18032-1, gibt es einen für das Gemeinwesen nutzbaren Multifunktionsraum mit Nebenräumen, sowie separat zugängliche Räumlichkeiten für den Fußballverein, darunter ein Clubraum mit Nebenräumen, sowie Schiedsrichter- und Hauswirtschafträume. TRAGWERK: Das Gebäude wird in Massivbauweise aus Stahlbeton und KS-Mauerwerk errichtet. Im Bereich der Halle wird ein Stahlbetonskelett, bestehend aus Fertigteilstützen und KS-Mauerwerksausfachungen errichtet. Die Stabilisierung des Sozialtrakts und des Technikbereichs erfolgt über horizontale Decken- und vertikale Wandscheiben, die bis zur Gründung durchgehen. Die Stabilisierung des Hallenbereichs erfolgt über das Dachtragwerk und die eingespannten Fertigteilstützen in Verbindung mit Ausfachungsmauerwerkswänden in KS. Die Decken des Sozialtrakts und des Technikbereichs werden aus Spannbetonhohlplatten als Fertigteile und bereichsweise aus Stahlbeton hergestellt. Die auskragende Decke über EG wird als Stahlbetonrippendecke aus Fertigteilen mit Ortbetonergänzung ausgeführt (Pi-Decke). In Teilbereichen werden in die Stb.-Konstruktion Installationsrohre für ELT eingelegt. DÄCHER: Die Dachkonstruktion der Halle besteht aus Holzfachwerkbindern in Brettschichtholz mit einer Tragschale aus Stahltrapezblech mit Akustiklochung. Die Wärmedämmung der Dachflächen erfolgt aus Steinwolle, Teilflächen als EPS-Dämmung. Das Hallendach und das Dach des Gerätetraktes werden mit Kies beschichtet. Der Sozialtrakt erhält ein extensiv begrüntes Dach. Das Hallendach wird für die Montage einer Photovoltaik-Anlage vorgesehen. FASSADEN: Außenseitig ist mineralisches ein WDV-System geplant, im Bereich der Gebäudezugänge werden Teilbereiche als Vorhangfassade ausgeführt. AUSBAU: Nichttragende Wände werden aus KS-Mauerwerk und Trockenbauwänden erstellt. Die Wände werden mit Kalkzementputz versehen. In allen Räumen - außer Lager und Technikräume sind GK-Abhangdecken vorgesehen - in Teilen mit Akustiklochung. Im Ausbau kommen u.a. folgende Materialien zum Einsatz: - Wände: Innenputz mit Anstrich oder Wandfliesen - Boden: schwimmender (Heiz-)Estrich mit Kautschukbelag, Industrieparkett, PUR-Beschichtung oder Fliesen - Prallwand Sporthalle: Akustik-Lamellen, Multiplex - Türen: Stahl-Umfassungszargen mit HPL-beschichteten Türblättern aus Holzwerkstoff, sowie Stahl-Rohrrahmentüren - Fenster: Kunststoffprofile im Sozialtrakt; sonst Stahlprofile mit Raffstoreanlagen. - Pfosten-Riegel-Fassaden (Halle): Stahlprofile, z.T mit Raffstoreanlagen Elektroinstallation Es erfolgt eine komplette Elektroinstallation des Gebäudes, einschl. Beschallungsanlage, Datennetz, allgemeiner Beleuchtungsanlagen in LED-Ausführung sowie einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit Zentralbatteriesystem. Die Hauptzugänge werden mit einer Videosprechanlage ausgestattet. Darüber hinaus werden Rufanlagen für behindertengerechte Sanitärbereiche, eine Beschallungsanlage, eine Brandmelde-/Alarmierungsanlage der Kat. 1 sowie eine Einbruchmeldeanlage installiert. Auf dem Sporthallendach soll eine PV-Anlage installiert werden. HEIZUNG: Für die Wärmeversorgung des Gebäudes sind auf dem Dach über Technik-Raum III 2 Stück Luftwärmepumpen vorgesehen. Die Luftwärmepumpen dienen der Beheizung der Räume des zweigeschossigen Sozilaltraktes sowie zur Warmwasserbereitung. Zur Unterstützung der Raumheizung und der Warmwasserbereitung erfolgt die Montage von Solarthermie auf dem Dach der Sporthalle. Der Hallenbereich wird ausschließlich durch die Lüftungsanlage RLT 01 beheizt. Für die Warmwasserbereitung der Duschbereiche sind 8 Stück Frischwasserstationen vorgesehen. Die Beheizung der Räume des Sozialtraktes erfolgt mittels Fußbodenheizung. SANITÄR: Die Entwässerung erfolgt über Sammelleitungen aus heißwasserbeständigen PP-Rohren mit Be-/Entlüftung. Die Trinkwasserversorgung innerhalb des Gebäudes wird mit Metallverbundrohr ausgeführt. LÜFTUNG: Das Lüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung der Sporthalle und Tribüne wird auf dem Dach aufgestellt. Verkehrserschließung Baustelle / Hinweis Schulbetrieb Eine etwa 100 m lange Baustraße führt von von der Hauptstraße zum im hinteren Teil des Grundstücks geplanten Sporthallengebäude, wo Platz zum Rangieren der Baustellenfahrzeuge ist. Die Baumaßnahme findet während des laufenden Schulbetriebs statt. Die Sicherheit der Kinder und Lehrkräfte ist zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen!

Zeitplan

Veröffentlichung
16.06.25
Fragenfrist
10.07.25
Abgabefrist
17.07.25
Öffnung
17.07.25
Vertragsbeginn
03.09.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Oranienburg, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
stobbe@oranienburg.de
Telefon
+49 3301600-645
Website
http://www.oranienburg.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die PRÄQUALIFIKATION VON BAUUNTERNEHMEN e.V. (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) mit dem Angebot. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis AKTUELL hinterlegt ist. NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für PRÄQUALIFIKATION VON BAUUNTERNEHMEN e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen. 1. Erklärung zur Eintragung im Handelsregister, für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle, bei der Industrie- und Handwerkskammer oder ob keine Verpflichtung zur Eintragung in die genannten Register besteht. zu 1. Handelsregisterauszug ODER Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie und Handelskammer.

  • PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die PRÄQUALIFIKATION VON BAUUNTERNEHMEN e.V. (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) mit dem Angebot. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis AKTUELL hinterlegt ist. NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für PRÄQUALIFIKATION VON BAUUNTERNEHMEN e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen. 1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Der Mindestjahresumsatz für den Hauptauftragnehmer jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss 200.000,00 EUR betragen. zu 1. Die Stadt Oranienburg fordert als Mindestbedingung vom Hauptauftragnehmer einen Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre von mind. 200.000,00 EUR. Das Unterschreiten des Mindestjahresumsatzes führt zum Ausschluss.

  • PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die PRÄQUALIFIKATION VON BAUUNTERNEHMEN e.V. (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) mit dem Angebot. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis AKTUELL hinterlegt ist. NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für PRÄQUALIFIKATION VON BAUUNTERNEHMEN e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen. Des Weiteren ist der folgende Nachweis einzureichen: 1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als ein Jahr) mit einer Deckungssumme von mindestens 2.500.000,00 EUR für Personen- sowie Sachschäden und 1.000.000,00 EUR für Vermögensschäden pro Versicherungsfall. zu 1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als ein Jahr) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit einer Deckungssumme von mindestens 2.500.000,00 EUR für Personenschäden, 2.500.000,00 EUR für Sachschäden sowie 1.000.000,00 EUR für Vermögensschäden pro Versicherungsfall. Ist ein den genannten Anforderungen entsprechender Versicherungsschutz aktuell nicht gegeben, so ist mit dem Angebot die Erklärung abzugeben, dass bei Zuschlagserteilung eine Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen zur Verfügung stehen wird (Bereitstellungserklärung). Im Falle der Teilnahme einer Bietergemeinschaft hat lediglich ein Mitglied der Bietergemeinschaft den Nachweis ausreichender Deckungssummen zu erbringen.

  • PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die PRÄQUALIFIKATION VON BAUUNTERNEHMEN e.V. (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) mit dem Angebot. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis AKTUELL hinterlegt ist. NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für PRÄQUALIFIKATION VON BAUUNTERNEHMEN e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen. 1. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden. 2. Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: zu 1. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt, zu 2. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.

  • PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die PRÄQUALIFIKATION VON BAUUNTERNEHMEN e.V. (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) mit dem Angebot. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis AKTUELL hinterlegt ist. Präqualifizierte Unternehmen in den ausgeschriebenen Leistungsbereichen müssen dann keine Referenzen gesondert benennen, wenn die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen jeweils Leistungen umfassen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und die geforderte Mindestanzahl der einzureichenden Referenzen hierdurch erreicht wird. Sofern und soweit die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen nicht mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, müssen präqualifizierte Unternehmen in den ausgeschriebenen Leistungsbereichen die Referenzen jeweils mit Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes des auf sein Unternehmen entfallenden Anteils, des Ausführungszeitraums und des Auftraggebers in der Eigenerklärung zur Eignung benennen. NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für PRÄQUALIFIKATION VON BAUUNTERNEHMEN e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen. 1. Erklärungen, dass in den LETZTEN FÜNF ABGESCHLOSSENEN KALENDERJAHREN vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: zu 1. Drei Referenznachweise mit den nachfolgenden Angaben: - Bezeichnung des Bauvorhabens, - Art der ausgeführten Leistung, - Auftraggeber/in, - Ansprechpartner/in - Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners bzw. der Ansprechpartnerin, - Ausführungszeitraum und - Auftragssumme.

  • PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die PRÄQUALIFIKATION VON BAUUNTERNEHMEN e.V. (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) mit dem Angebot. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis AKTUELL hinterlegt ist. Präqualifizierte Unternehmen in den ausgeschriebenen Leistungsbereichen müssen dann keine Referenzen gesondert benennen, wenn die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen jeweils Leistungen umfassen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und die geforderte Mindestanzahl der einzureichenden Referenzen hierdurch erreicht wird. Sofern und soweit die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen nicht mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, müssen präqualifizierte Unternehmen in den ausgeschriebenen Leistungsbereichen die Referenzen jeweils mit Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes des auf sein Unternehmen entfallenden Anteils, des Ausführungszeitraums und des Auftraggebers in der Eigenerklärung zur Eignung benennen. NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für PRÄQUALIFIKATION VON BAUUNTERNEHMEN e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen. 1. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: zu 1. Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.

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Vertragsbedingungen124 KB8 Seiten
Vertragsentwurf56 KB16 Seiten
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