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Ersatzneubau Trinkwasserhochbehälter Rothenbergen in Edelstahlbauweise

Auftraggeber
Veröffentlicht
25.06.2026
Angebotsfrist
Gegenstand der Beschaffung sind die Planungsleistungen (Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerk, Freianlagen). Klarstellung zur Technischen Ausrüstung: Die Dimensionierung und Planung der rein verfahrenstechnischen Maschinentechnik (Verrohrung, Pumpen, Reinigungseinheiten, UV-Desinfektionsanlage) ist als integraler Bestandteil der Objektplanung zwingend mitzuplanen und zu kalkulieren. Ausdrücklich von dieser Vergabe ausgeschlossen ist lediglich die fachspezifische Planung der Elektro-, EMSR- und SCADA-Technik (Anlagensteuerung und Leitwartenanbindung).

Zeitplan

Veröffentlichung
25.06.26
Teilnahmefrist
24.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Gründau, Deutschland
Vertragslaufzeit
28 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vadim.dyakov@gruendau.de
Telefon
+49 6051 8203-76
Website
https://www.gruendau.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Zur Bejahung der grundsätzlichen Eignung muss der Bewerber zwingend mindestens ein (1) Referenzprojekt nachweisen, welches kumulativ die folgenden Mindestanforderungen erfüllt

    • Gegenstand: Erbringung von Planungsleistungen für den Neubau oder die Generalsanierung eines Trinkwasserhochbehälters, die in Art und Umfang mindestens den Leistungsphasen 2 bis 8 der HOAI (Objektplanung Ingenieurbauwerke) entsprechen.
    • Volumen: Der Trinkwasserbehälter weist ein Mindestspeichervolumen von 500 m³ (Kubikmeter) Inhalt auf.
    • Zeitraum: Der verfahrensabschließende baubetriebliche Meilenstein (Abschluss LPH 8 nach HOAI bzw. Abnahme) darf zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung maximal 10 Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
    • Regelwerk: Errichtung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik in Deutschland (insb. DVGW W 300-Serie) oder einem äquivalenten europäischen Standard.
    • Hinweis zur Werkstoffkompetenz: Zum Nachweis der grundsätzlichen Eignung in dieser Stufe 1 sind ausdrücklich auch Referenzen über Bauwerke in klassischer Betonbauweise zugelassen. Erfüllt jedoch kein einziges eingereichtes Projekt diese allgemeinen Mindestbedingungen, gilt der Bewerber als nicht geeignet und der Teilnahmeantrag wird zwingend ausgeschlossen. Die spezifische Fachkompetenz für die geplante Edelstahlbauweise wird differenziert im Rahmen der anschließenden Auswahl (Ziffer 2) gewertet.
    • ____________________
    • Das zugrundeliegende Bewertungsraster staffelt die Punktevergabe und den jeweiligen Status im Auswahlverfahren anhand der Anzahl eingereichter Top-Referenzen im Bereich Edelstahl mit einem Mindestvolumen von 500 m³ wie folgt:
    • 0 Referenzen (0 Punkte): In diesem Fall ist die grundsätzliche Eignung zwar über eine Beton-Referenz nachgewiesen, der Einzug in die Stufe 2 erfolgt jedoch streng nachrangig. Er ist vollständig ausgeschlossen, wenn fünf oder mehr Mitbewerber entsprechende Edelstahl-Referenzen nachweisen können.
    • 1 Referenz (10 Punkte): Die Eignung gilt als nachgewiesen, wobei der Einzug in die Stufe 2 primär von der Gesamtzahl der Mitbewerber im Verfahren abhängt.
    • 2 Referenzen (20 Punkte): Dem Bewerber wird eine erhöhte Eignungskompetenz bescheinigt.
    • 3 Referenzen (30 Punkte): Es liegt eine hohe Eignungskompetenz vor.
    • 4 Referenzen (40 Punkte): Dem Bewerber wird eine sehr hohe Eignungskompetenz attestiert.
    • 5 Referenzen (50 Punkte): Der Bewerber erreicht die Höchstwertung und verfügt damit über die maximale Eignungskompetenz im Edelstahlbehälterbau.
  • Berufshaftpflichtversicherung

    • Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung mit
    • folgenden Mindestdeckungssummen: mindestens 3,0 Mio. EUR für
    • Personenschäden und mindestens 3,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
    • Die Gesamtdeckung muss mindestens zweifach maximiert pro Versicherungsjahr
    • sein.
    • Nachweisform / Hinweis zur Mittelstandsförderung:
    • Ein bloßes Bestätigungsschreiben eines
    • Versicherungsmaklers genügt ausdrücklich nicht.
    • Zugelassen ist die Vorlage einer bestehenden
    • Basisversicherung (z. B. 1,5 Mio. EUR) in zwingender
    • Kombination mit einer rechtsverbindlichen und
    • unwiderruflichen Erklärung der Versicherungsgesellschaft
    • selbst, die Deckung im Falle der Zuschlagserteilung
    • projektbezogen auf die geforderten Summen
    • aufzustocken.
  • Erklärung über den fächerspezifischen Umsatz (vergleichbare Planungsleistungen) sowie den Gesamtumsatz des Unternehmens in den vergangenen drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren. Nachweisform / Hinweis zur Mittelstandsförderung

    • Zur Wahrung mittelständischer Interessen (§ 97 Abs. 4
    • GWB) wird bewusst kein starrer Mindestumsatz als
    • zwingendes Ausschlusskriterium vorgegeben.
  • Der Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (Ingenieur- /Architektenkammer oder für Bewerber aus anderen EU-Mitgliedstaaten eine Eintragung in ein vergleichbares Berufs- oder Handelsregister ihres Herkunftslandes gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU). Nachweisform

    • Aktueller Auszug aus der Eintragung in
    • einer Ingenieurkammer (Kammereintragung) oder dem
    • Berufsregister des Sitzstaates des Bewerbers.

Zuschlagskriterien

  • Kriterium K2

    • Erfahrung und persönliche Referenzen des Projektteams, bestehend aus Unterkriterium K2.1: Persönliche Erfahrung des Projektleiters (PL), Unterkriterium K2.2: Persönliche Erfahrung des stellvertretenden PL und Unterkriterium K2.3: Persönliche Erfahrung des Bauleiters / Objektüberwachers.: Es ist ausdrücklich zulässig, Projekte, die bereits in Stufe 1 (Teilnahmewettbewerb) als Unternehmensreferenz gedient haben, in Stufe 2 als persönliche Referenz einzureichen. Hat die namentlich benannte Person ein Projekt, das in Stufe 1 als Unternehmensreferenz gedient hat, in exakt der hier angebotenen Leitungsfunktion maßgeblich und persönlich begleitet, darf dieses Projekt ausdrücklich auch in Stufe 2 als persönliche Referenz eingereicht werden Zwingende Voraussetzung zur Wertung: Der Bieter muss durch Vorlage geeigneter Dokumente (z.B. Bestätigung des damaligen Auftraggebers, Nennung im Bauschild, Unterschrift auf den Abnahmeprotokollen) zweifelsfrei nachweisen, dass die nunmehr namentlich benannte Person bei diesem Referenzprojekt in exakt der hier angebotenen Leitungsfunktion (PL, stv. PL oder Bauleiter) maßgeblich und persönlich tätig war. Die bloße Unternehmenszugehörigkeit zum Zeitpunkt der Projektabwicklung genügt kategorisch nicht für eine Bepunktung.
    • Verbindliche Bindung von Schlüsselpersonal (Kriterium K2)
    • Das Kriterium K2 bewertet gemäß § 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV die fachliche Qualifikation und Erfahrung des konkret für die Ausführung benannten Projektteams
    • (Schlüsselpersonal). Mit Angebotsabgabe verpflichtet sich der Bieter rechtsverbindlich, das namentlich benannte und bewertete Personal bei der
    • Leistungserbringung maßgeblich und weisungsbefugt einzusetzen. Ein späterer Austausch dieses Schlüsselpersonals nach Zuschlagserteilung ist nur aus
    • zwingenden, vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen (z.B. schwere Krankheit, Verlassen des Unternehmens) und nur mit vorheriger
    • schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gegen mindestens gleichwertig qualifiziertes Personal gestattet.
    • (siehe Anang 2026_06_22_Zuschlagsmatrix)
  • Kriterium K3: Projektorganisation, Methodik und Präsenzkonzept bestehend aus Unterkriterium K3.1: Büroorganisation & Personaleinsatzkonzept, Unterkriterium K3.2: Abstimmung mit dem AG, Erreichbarkeit und Präsenz vor Ort und Unterkriterium K3.3: Methoden der Termin- und Kostenkontrolle.: Die Bewertung der vom Bieter einzureichenden projektspezifischen Konzepte erfolgt auf Basis eines 5-Punkte-Bewertungssystems. Ein Fehlen des Konzepts führt in dem jeweiligen Unterkriterium zwingend zu 0 Punkten. Bewertet, wie klar Büroorganisation und Personaleinsatz geregelt sind - von exzellent mit belastbarem Vertretungskonzept bis unzureichend ohne nachvollziehbare Abläufe oder Ausfallregelung. Und, bewertet, wie gut die Abstimmung mit dem AG, die Erreichbarkeit und die Vor-Ort-Präsenz organisiert sind - von engmaschig und verbindlich bis unzureichend ohne klare Termine, Reaktionszeiten oder Vertretung. (siehe Anang 2026_06_22_Zuschlagsmatrix)

  • Preis

    • Kriterium K1. Bewertet wird das verbindliche Netto-Gesamthonorar für die vollumfängliche Erbringung aller im Leistungstext beschriebenen Planungsleistungen (Objektplanung, Tragwerksplanung, Freianlagen, maschinentechnische Ausstattungen, integrierte Prüf- und Überwachungsleistungen sowie die pauschalierten Nebenkosten).
    • Bewertungsmethodik:
    • Die Bewertung des Preises erfolgt vergleichend auf Basis der Angebotsendsummen. Der Bieter mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die maximale Punktzahl von 150 Punkten. Die Punktzahlen der weiteren Angebote errechnen sich wie folgt:
    • (Niedrigster Preis / bewerteter Preis des Bieters) * 150 = Punktzahl des Bieters
    • Die Punktzahl wird auf maximal zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.
    • Berechnungsbeispiel:
    • - Niedrigster Preis (Bieter A) = 200.000 €
    • - Preis von Bieter B = 220.000 €
    • Somit errechnet sich die Punktzahl von Bieter B wie folgt: (200.000 / 220.000) * 150 = 136,36 Punkte.
    • Bieter A (niedrigster Preis) erhält die Punktzahl: (200.000 € / 200.000 €) * 150 = 150,00 Punkte. (siehe Anang 2026_06_22_Zuschlagsmatrix)

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Vergabeunterlagen

Konzeptvorlage156 KB8 Seiten
Vertragsbedingungen78 KB16 Seiten
Vertragsentwurf37 KB32 Seiten
Kalkulation203 KB2 Tabellen
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