Frist abgelaufen

Ersatzneubau und Sanierung Kindergarten Eschlkam - Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 gemäß §§ 49 ff. HOAI

Die Angebotsfrist ist am 20. Februar 2026 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 24. Juli 2026

  • brunner architekten ingenieure gmbh, Viechtach
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Auftraggeber
Veröffentlicht
21.01.2026
Angebotsfrist
Der Markt Eschlkam plant den Ersatzneubau und die Sanierung des bestehenden Kindergartens in Eschlkam. Durch den Leistungserbringer ist ein ebenerdiges Gebäude in mehreren Bauabschnitten sowie eine optionale Aufstockung zu planen und zu realisieren. Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-700, Stand März 2023) werden auf 4,59 Mio. € brutto geschätzt. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 gemäß §§ 49 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1+2 gemäß § 51 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-6 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Beauftragung weiterer Leistungen, optionaler Objekte bzw. weiterer Leistungsphasen besteht nicht.

Zeitplan

Veröffentlichung
21.01.26
Teilnahmefrist
20.02.26
Vertragsbeginn
16.06.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert
101.302 €
Erfüllungsort
Eschlkam, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
Florian.adam@markt-eschlkam.de
Telefon
+49994894080
Website
https://eschlkam.de/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt

    • 1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil).
    • 2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
    • 3.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 2 VgV).
    • 4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen.
    • 5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB.
    • 6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB.
    • 7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, §98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
    • 8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind.
    • 9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen.
    • 10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
    • 11.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
  • Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt

    Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.

  • Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt

    • Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV:
    • Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2023-2025) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (brutto, Kgr. 300+400 DIN 276, brutto), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
  • In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen

    • 1. Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2023 bis 2025 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %.
    • Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
    • - Jahresmittel ≥ 200.000 EUR/a (5 Punkte),
    • - Jahresmittel < 200.000 EUR/a und ≥ 100.000 EUR/a (2,5 Punkte),
    • - Jahresmittel < 100.000 EUR/a (0 Punkte)
  • In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen

    • 2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2023 bis 2025 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %.
    • Die zu vergebenden Punkte für technische Mitarbeitende (Ingenieure/Architekten, staatlich geprüfte Techniker, Meister u. ä.) werden wie folgt abgestuft:
    • - durchschnittlich ≥ 3 Technische Mitarbeiter (5 Punkte),
    • - durchschnittlich < 3 Technische Mitarbeiter (0 Punkte).
  • In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen

    • 3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2021 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. Wichtung 90 %.
    • Referenzprojekte die vor 2021 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
    • Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die Referenzprojekte erfüllt sein:
    • — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich sowohl um eine Neubau- oder Erweiterungsmaßnahme als auch um eine Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahme.
    • — Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 300+400 ≥ 2,5 Mio. EUR brutto.
    • — Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-6 gemäß § 51 HOAI erbracht.
    • — Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
    • Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden.
    • Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz + max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte).
    • Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
    • Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.

Zuschlagskriterien

  • Personelle Besetzung

  • Fachtechnische Lösungsansätze

  • Honorarangebot

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Vergabeunterlagen

Präsentation156 KB8 Seiten
Vertragsbedingungen78 KB16 Seiten
Vertragsentwurf37 KB32 Seiten
Kalkulation203 KB2 Tabellen
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