Frist abgelaufen

Ersatzneubau Wilhelmsbrücke, nichtoffener Realisierungswettbewerb nach RPW mit anschließendem Verhandlungsverfahren gemäß § 17 und 74 VgV

Auftraggeber
Veröffentlicht
11.12.2024
Angebotsfrist
Die bestehende circa 70 m lange und rund 13 m breite Wilhelmsbrücke in Stuttgart-Bad Cannstatt überquert den Neckar. Sie verbindet Altstadt und Neckarvorstadt und ist Teil der historisch bedeutenden Verkehrsachse mit Markt- und Brückenstraße. Die Brücke wurde für den Kfz-, Fuß- und Radverkehr konzipiert. Die 1949 als Trogbauwerk wieder aufgebaute Brücke ist in einem schlechten baulichen Zustand, kann nicht mehr saniert werden und muss nach dem Rückbau durch einen Neubau ersetzt werden. Aus der Eröffnung des Rosensteintunnels und Verlegung der Bundesstraße 10, welche zuvor durch die parallelverlaufende Pragstraße führte, resultierten größere Entlastungswirkungen im Straßennetz. Diese ermöglichten eine Sperrung der Wilhelmsbrücke für den Kfz-Verkehr. Seit März 2022 ist das Bauwerk im Rahmen eines Verkehrsversuchs ausschließlich dem Fuß- und Radverkehr vorbehalten. Die neu zu planende Brücke ist nur noch für den Fuß- und Radverkehr zu konzipieren. Sie besitzt eine hohe Bedeutung für die fußläufige Verbindung der Stadtteile. Die Nutzbreite der Brücke soll insgesamt mindestens 9,00 m zwischen den Geländern betragen, hierbei ist eine Radwegbreite von 4,00 m zu berücksichtigen. Ein Gehweg ist zwingend barrierefrei anzubinden. Der Neckar ist stützenfrei zu überqueren. Der Abflussquerschnitt darf nicht verringert werden. Ein Verschieben der Uferbereiche ist nicht möglich. Die unter Denkmalschutz stehende Sachgesamtheit Neckar, die Lage im Heilquellenschutzgebiet und die beengte innerstädtische Lage sind zu berücksichtigen. Die Bauphasen sind in Abhängigkeit von den Sperrpausen der Bundeswasserstraße zu planen. Auf Grund der innerstädtischen Lage und dem großen Entwicklungspotenzial der Flussuferbereiche besteht ein besonderer Anspruch an die Gestaltung und Einbindung der neuen Brücke in die Umgebung. Dabei spielen sowohl die Integration der Brücke in das bestehende städtische Gefüge als auch ihre Funktion als identitätsstiftendes Wahrzeichen eine entscheidende Rolle. Im Rahmen dieses VgV-Verfahrens mit integriertem nichtoffenen Planungswettbewerb wird ein Ingenieurbüro für den Ersatzneubau der Wilhelmsbrücke als Fuß- und Radwegbrücke gesucht. Der Planungsauftrag beinhaltet den Neubau mit BIM-Methode inklusive des Rückbaus der bestehenden genieteten Stahlbrücke. Im Anschluss an den Planungswettbewerb werden mit den Preisträgern die Verhandlungsgespräche gemäß VgV geführt. Für den Neubau werden Lösungen gesucht, welche der Aufgabe angemessen sind und sich in die bestehenden, städtebaulichen und verkehrlichen Strukturen einfügen. Die vorgeschlagenen Lösungen müssen ökologischen sowie Nachhaltigkeitsanforderungen gerecht werden und eine hohe Wirtschaftlichkeit vorweisen.

Zeitplan

Veröffentlichung
11.12.24
Teilnahmefrist
23.01.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Nichtoffenes Verfahren
Erfüllungsort
Stuttgart, Deutschland
E-Mail
66-4VZ@stuttgart.de
Telefon
+49 71 12 16 80 26 5

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Nachweis mindestens von einem Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens über die Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer (für Leistungen gemäß § 43, § 47 und § 51 HOAI 2021)
    • oder einer entsprechenden Qualifikation. Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung muss dauerhaft im Unternehmen verankert sein (Ausschlusskriterium).
    • Teilnahmeberechtigt sind Bauingenieure für Leistungen gemäß § 43, § 47 und § 51 HOAI 2021. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
    • Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Bauingenieur für Leistungen gemäß § 43, § 47 und § 51 HOAI 2021 zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Bauingenieur für Leistungen gemäß § 43, § 47 und § 51 HOAI 2021, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - „Berufsanerkennungsrichtlinie“ - gewährleistet ist.
    • Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
    • Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
    • Die Bewerbergemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Die Federführung muss beim Bauingenieur für Leistungen gemäß § 51 HOAI 2021 liegen. Die Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft kann im Laufe der Bearbeitung des Wettbewerbs nicht verändert werden.
    • Teilnahmehindernisse sind in § 4 Abs. 2 RPW beschrieben.
    • Die Beteiligung eines Architekten und/oder eines Landschaftsarchitekten wird empfohlen, ist jedoch keine Voraussetzung zur Teilnahme am Wettbewerb.
    • Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
  • Im Falle einer Kapitalgesellschaft Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (im Falle einer GmbH/UG/AG beispielswiese durch die Vorlage eines Handelsregisterauszugs)

  • Siehe Teilnahmeantrag

  • Siehe Teilnahmeantrag

  • Siehe Teilnahmeantrag

Zuschlagskriterien

  • Siehe Zuschlagskriterien

    • 1. Wettbewerbsergebnis 50 Prozent
    • 2. Entwicklungsmöglichkeiten des Wettbewerbsentwurfs 10 Prozent
    • 3. Personelle Projektorganisation 15 Prozent
    • 4. Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals, insbesondere der Projektleitung 20 Prozent
    • 5. Projekteinschätzung 5 Prozent

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Präsentation287 KB24 Seiten
Eigenerklärung124 KB4 Seiten
Eignungskriterien56 KB8 Seiten
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