Frist abgelaufen

Erschließungsgebiet Fernwärme 2026-2029 Waldkraiburg - Objektplanung Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1-3 und 5-9 gemäß §§ 41 ff. HOAI

Die Angebotsfrist ist am 13. Dezember 2024 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 11. August 2025

  • Ingenieurbüro Behringer & Partner mbB, Mühldorf am Inn
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Auftraggeber
Veröffentlicht
11.11.2024
Angebotsfrist
Die Stadtwerke Waldkraiburg GmbH planen die Verlegung neuer Fernwärmeleitungen. Folgende Eckdaten zum Fernwärmenetzausbau von 2026 – 2029 können zusammfassend genannt werden: - Längen Versorgungsleitung Fernwärme: ca 10,5 km Leitungsnetz (einfache Länge), - Längen Hausanschlussleitungen Fernwärme ca. 9,3 km Leitungsnetz (einfache Länge), - Anzahl der Hausanschlüsse Fernwärme: rd. 480 Hausanschlüsse (bei 70 % AQ). Die tatsächliche Anschlussquote hängt von den Kundenbindungen ab und kann variieren. - Im Zuge der Fernwärmeverlegung erfolgt eine Mitverlegung von Strom, Datenleitungen und eine Teilerneuerung des Wasserleitungsnetzes. Genauer Leistungsumfang wird im Zuge der Planungsphase festgelegt. Die Vordimensionierung und die Vorgabe der grundsätzlichen Trassenführung wurden bereits von einem externen Ingenieurbüro durch ein Netzkonzept erbracht. Die entsprechenden Entwürfe aus den hydraulischen Berechnungen des Gesamtnetzkonzeptes werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt. Die Verlegung der Versorgungsleitungen erfolgt größtenteils im öffentlichen Straßenbereich, so dass nur begrenzt ungestörte Flächen beansprucht werden. Die vorgesehenen Leistungen sollen in 5 Gewerken ausgeschrieben werden. (Fernwärmenetz, Wasserleitungsnetz, LWL, Datenleitung und Mitverlegung Strom). Ausschreibungsgegenständlich sind die Leistungsphasen 1-3 und 5-9 für die Fernwärme-Versorgungsleitungen und -Hausanschlüsse sowie für das Gewerk Wasser. Im Zuge der Baumaßnahme sollen folgende Versorgungsleitungen mitverlegt werden: - Wasserleitungsnetz, - Microdukt (FttH) und Datenleitungsnetz, - Leerrohre für Strom, ggf. Stromkabel Für die Objekte Microdukt- und Datenleitung werden vom AG die Ausführungsplanung sowie die Ermittlung der Massen für die durchzuführenden Ausschreibungen erbracht und sind nach Vorgabe AG mit zu übernehmen. Angefragt werden die Leistungsphase LP 7-9. Für das Objekt Strom sollen die Leistungsphasen 5-9 ausgeführt werden. Entsprechende Vorgaben bzw. Entwürfe werden vom AG durchgeführt. Die Ausschreibung zur Vergabe der Bauleistung soll ab dem Jahr 2025 für das Projekt 2026 erfolgen. Weiter folgen dann die Einzelprojekte 2027, 2028 und 2029. Die Ausschreibungen werden jeweils im Vorjahr zur Bauausführung durchgeführt. Der Auftraggeber (AG) behält sich vor, Änderungen an den bestehenden Entwurf zur Netzausbauplanung 2026-2029 vorzunehmen. Hinsichtlich der prognostizierten Kosten können folgende (vorläufige) Angaben gemacht werden: - Anrechenbare Kosten Fernwärme: 18.520.000 € netto, - Anrechenbare Kosten Strom: 2.500.000 € netto, - Anrechenbare Kosten LWL & Datenleitungsnetz: 1.800.000 € netto, - Anrechenbare Kosten Wasser: 15.730.000 € netto, - Anrechenbare Kosten Örtliche Bauüberwachung: 35.550.000 € netto. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1-3 und 5-9 gemäß §§ 41 ff. HOAI.

Zeitplan

Veröffentlichung
11.11.24
Teilnahmefrist
13.12.24
Vertragsbeginn
03.03.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert
2.500.000 €
Erfüllungsort
Waldkraiburg, Deutschland
E-Mail
roland.ernstberger@stwwkbg.de
Telefon
+49 8638 948-4332
Website
https://www.stadtwerke-waldkraiburg.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber:: Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.

  • Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber

    • : Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf §46 Abs. 1 SektVO auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt:
    • Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 1 SektVO:
    • Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2021-2023) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (netto, Kostengruppen 300+400, DIN 276), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
  • Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerber (vgl. § 45 Abs. 3 SektVO)

    • : In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 45 Abs. 3 SektVO folgende objektive Wertungskriterien herangezogen:
    • 1. Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2021 bis 2023 (§ 46 Abs. 3 SektVO) —
    • Wichtung 5 %.
    • Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
    • - Jahresmittel ≥ 1.000.000 EUR/a (5 Punkte),
    • - Jahresmittel < 1.000.000 EUR/a und ≥ 800.000 EUR/a (4 Punkte),
    • - Jahresmittel < 800.000 EUR/a und ≥ 600.000 EUR/a (3 Punkte),
    • - Jahresmittel < 600.000 EUR/a und ≥ 400.000 EUR/a (2 Punkte),
    • - Jahresmittel < 400.000 EUR/a und ≥ 200.000 EUR/a (1 Punkte),
    • - Jahresmittel < 200.000 EUR/a (0 Punkte).
  • Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber

    • : Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 SektVO auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt:
    • 1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. — soweit zutreffend — zu den an der
    • Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil)
    • 2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
    • 3.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden.
    • 4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen.
    • 5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB.
    • 6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB.
    • 7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, §
    • 8c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
    • 8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 4.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind.
    • 9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen.
    • 10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 47 SektVO). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 34 SektVO freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
    • 11.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
  • Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerber (vgl. § 45 Abs. 3 SektVO)

    • : In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 45 Abs. 3 SektVO folgende objektive Wertungskriterien herangezogen:
    • 2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2021 bis 2023 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf technisch ausgerichtete
    • Aufgabenbereiche — Wichtung 5 %.
    • Die zu vergebenden Punkte für technische Mitarbeitende (Ingenieure/ Architekten, staatlich geprüfte Techniker, Meister u. ä.) werden wie folgt abgestuft:
    • - durchschnittlich ≥ 10 Technische Mitarbeiter (5 Punkte),
    • - durchschnittlich < 10 und ≥ 8 Technische Mitarbeiter (4 Punkte),
    • - durchschnittlich < 8 und ≥ 6 Technische Mitarbeiter (3 Punkte),
    • - durchschnittlich < 6 und ≥ 4 Technische Mitarbeiter (2 Punkte),
    • - durchschnittlich < 4 und ≥ 2 Technische Mitarbeiter (1 Punkte),
    • - durchschnittlich < 2 Technische Mitarbeiter (0 Punkte).
  • Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerber (vgl. § 45 Abs. 3 SektVO)

    • : In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 45 Abs. 3 SektVO folgende objektive Wertungskriterien herangezogen:
    • 3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2019 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der
    • Teilnahmeanträge gemäß dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. - Wichtung 90 %.
    • Referenzprojekte die vor 2019 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
    • Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die drei Referenzprojekte erfüllt sein:
    • - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neuerrichtung eines Fernwärmenetzes mit Versorgungs- und Hauschlussleitungen - (→ Wenn ja, werden 5 Punkte vergeben
    • wenn nein, werden 0 Punkte vergeben).
    • - Bei dem Referenzprojekt wurde ein Erschließungsgebiet mit Fernwärmeleitungen (Versorgungsleitungen) mit einer Gesamtlänge (einfache Länge) von mindestens 3,0 km geplant und umgesetzt - (→ max. 5 Punkte
    • Ermittlung der tatsächlichen Bepunktung mittels Interpolation).
    • - Bei dem Referenzprojekt wurde ein Erschließungsgebiet mit Fernwärmeleitungen (Kunststoffmantelrohre erdverlegt - entsprechend AGFW-Regelwerk mit einer Auslegung auf bis zu 120 °C Betriebstemperatur - mit Versorgungsleitung + Hausanschlüsse) geplant und umgesetzt - (→ Wenn ja, werden 5 Punkte vergeben
    • wenn nein, werden 0 Punkte vergeben).
    • - Im Rahmen der Neuerrichtung eines Fernwärmenetzes wurden auch weitere Sparten (Wasser, Strom) mitgeplant und mitverlegt - (→ Wenn ja, werden 5 Punkte vergeben
    • wenn nein, werden 0 Punkte vergeben).
    • - Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-3 und 5-8 gemäß § 43 HOAI erbracht - (→ max. 5 Punkte
    • Ermittlung der tatsächlichen Bepunktung mittels Interpolation).
    • - Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen - (→ Wenn ja, werden 5 Punkte vergeben
    • wenn nein, werden 0 Punkte vergeben).
    • Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz + max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte). Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der
    • „Vergabeunterlagen C — Kriterienkatalog" zu entnehmen.

Zuschlagskriterien

  • Personelle Besetzung - Gewichtung 40%

  • Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 15%

  • Strukturelle Herangehensweise an das Projekt / Projektanalyse - Gewichtung = 10%

  • Gesamteindruck Konzept - Gewichtung 5%

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Eigenerklärung24 KB32 Seiten
Eignungskriterien156 KB6 Seiten
Preisblatt78 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage37 KB24 Seiten
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