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Erstellung von Forschungsstudien, Evaluationen und wissenschaftlichen Expertisen für die Landeskommission Berlin gegen Gewalt

Auftraggeber
Veröffentlicht
25.06.2026
Angebotsfrist
27.07.2026
Erstellung von Forschungsstudien, Evaluationen und wissenschaftlichen Expertisen für die Landeskommission Berlin gegen Gewalt
5 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
25.06.26
Vertragsbeginn
01.07.26
Fragenfrist
20.07.26
Abgabefrist
27.07.26
Öffnung
27.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Berlin, Deutschland
E-Mail
Vergabestelle@seninnsport.berlin.de
Telefon
000

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Nachweis von mindestens zwei vergleichbaren Referenzen des Unternehmens aus den letzten 3 Jahren (2023 bis 2025).
    • Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie eine in technischer und organisatorischer Hinsicht ähnliche Leistung mit ähnlichem oder höherem Umfang wie die Leistung, die dem Vergabeverfahren zugrunde liegt, beinhaltet. Da öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben werden dürfen (§ 31 Abs. 1 UVgO bzw. § 122 Abs. 1 GWB), muss die Referenz einen objektiven Rückschluss zulassen, dass der Bieter die für die Auftragsausführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzt.
    • Um die Referenz überprüfen zu können, ist die Angabe des Namens und Adresse des Referenzauftraggebers, die Nennung einer Ansprechpartnerin / eines Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse und die Angabe des Auftragsvolumens erforderlich. Der Auftraggeber kann die Referenzauftraggeber nach Ausschlussgründen (§ 31 UVgO bzw. §§ 123, 124 GWB) befragen.
    • Die Überprüfung dient der Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung und zur Erfüllung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c und e DSG-VO). Die Referenz wird zur Eignungsüberprüfung gemäß § 31 Abs. 1 UVgO bzw. § 122 Abs. 1 GWB benötigt.
    • Eine Überprüfung der Referenz dient außerdem dem Vergabegrundsatz des gleichberechtigten Wettbewerbs und dem Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
    • Sofern keine Ansprechperson genannt werden kann, ist zumindest die Angabe einer allgemeinen E-Mail-Adresse sowie einer allgemeinen Telefonnummer des Referenzauftraggebers erforderlich. Kann die Referenz nicht überprüft werden, kann sie nicht gewertet werden.
    • Für die Angabe der Referenz kann die beigefügte Referenzliste verwendet werden.
    • Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter auffordern, die eingereichten Unterlagen zu erläutern.
  • Lose 3 bis 5

    • Erklärung, dass der Bieter mindestens über eine/einen direkt für die Auftragsausführung fachlich qualifizierte/qualifizierten Mitarbeiterin/Mitarbeiter verfügt. Der Auftragnehmer hat Sorge zu tragen, dass die für die Auftragsausführung eingesetzten Mitarbeiter/innen über die erforderlichen Qualifikationen verfügen.
    • Nachweise: Die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über einen Hochschulabschluss (Diplom, Magister Atrium oder Master) in einem einschlägigen Studienfach (Politikwissenschaften, Sozialwissenschaften, Kriminologie, Soziologie, Soziale Arbeit, Kulturwissenschaften).
    • Für die Erklärung kann die beigefügte Vorlage verwendet werden. Die Nachweise sind beizufügen.
    • Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter auffordern, die eingereichten Unterlagen zu erläutern.
  • Eigendarstellung des Bieters

    • Der Bieter reicht eine Eigendarstellung von bis zu 8 Seiten (DIN A 4, Mindestschriftgröße 11 pt) ein, in der insbesondere die Darstellung der fachlichen Eignung in Bezug auf die ausgeschriebenen Projektleistungen und die Qualifikationen des zur Leistungserbringung vorgesehenen Personals beschrieben wird.
    • Da öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben werden dürfen (§ 31 Abs. 1 UVgO bzw. § 122 Abs. 1 GWB), muss die Eigendarstellung einen objektiven Rückschluss zulassen, dass der Bieter die für die Auftragsausführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzt.
    • Zusätzlich ist in der Darstellung nachzuweisen/zu beschreiben wie ein Ausfall von Mitarbeitenden kompensiert wird, um gleichbleibende Arbeitsergebnisse zu gewährleisten.
    • Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter auffordern, die eingereichten Unterlagen zu erläutern.

Zuschlagskriterien

  • Die zusammen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen zur Bewertung der Zuschlagskriterien ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen). Fehlende bewertungsrelevante Unterlagen können nicht nachgereicht werden. Diese müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden. Fehlende Unterlagen können nicht gewertet werden.

  • Die zusammen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen zur Bewertung der Zuschlagskriterien ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen). Fehlende bewertungsrelevante Unterlagen können nicht nachgereicht werden. Diese müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden. Fehlende Unterlagen können nicht gewertet werden.

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