Erweiterung des Speisesaales der Siedlungsgrundschule i. R. des Förderprogramm SCHUL(FREI)RÄUME der IB Sachsen-Anhalt aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt - Zimmerer- und Dachklempnerarbeiten
Kurzbeschreibung:
Zur Erweiterung des Speisesaales soll an den Giebel des vorhandenen, zweigeschossigen, unterkellerten Hortgebäudes ein rechteckiger Anbau mit flach geneigtem, nichtausgebautem Pultdach, ohne Unterkellerung angebaut werden. Für die Verbindung zum Bestandsgebäude werden 2 vorhandenen Fensteröffnungen als Durchgang umgebaut.
Zum Leistungsumfang der Rohbauarbeiten gehören folgende wesentliche Leistungen:
Errichtung des neuen Anbaues:
- 22,5 m Arbeits-/Schutzgerüst an der Traufe und am Ortgang
- 16 Stück Dachdeckenbalken aus BSH, GL28h, nicht sichtbar, 10/24 cm, Länge 5,3 m
- 62 m² Holzschalung (d=24 mm., Brettbreite </= 16 cm) oberhalb der Dachdeckenbalken als Auflagerkonstruktion für die Doppelsteh¬falzdeckung
- 62 m² Herstellen der Doppelstehfalzdeckung aus Titanzinkblech (Breite 600 mm) walzblank mit zusätzlichem Falzdichtungsband aufgrund der Dachneigung von 3,5° komplett mit Strukturierte Trennlage ausgeführt im System mit allg. bauaufsichtlicher Prüfung und Zulassung als beständig gegen Flugfeuer - als "Harte Bedachung"
- 11,7 m Ausbildung Traufkasten 2-seitig verschalt mit Lüftungsgitter und Farbbe-schichtung
- 11,7 m Wandanschlusses mit Lüftung am Pultdachabschuss / Anschluss ans Bestandsgebäude herstellen, einschl. erforderlicher Loch¬bleche, Hafte/Vorstoßbleche, Kappleiste, Dichtbänder
- 10,5 m Herstellen der Abdeckung an den Ortgängen einschl. Ab- und Anschlüsse
- 11,7 m Herstellen einer vorgehängten Rinne einschl. Fall- und Standrohren
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Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Nebenangebote sind zugelassen
Mindestanforderungen an Nebenangebote:
1.
Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten.
2.
Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen.
3.
Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen
4.
Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist.
5.
Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen.
6.
Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren.
7.
Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko).
8.
Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen.
9.
Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt.
Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen.
Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt.
Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
•Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" ist Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.
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•Die Beurteilung geeigneter Unternehmen erfolgt nach § 6a VOB/A. Danach sind Unternehmen geeignet, die ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen können. Die Vergabe öffentlicher Aufträge erfolgt entsprechend an Unternehmen, die nicht in Anwendung der §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbeschränkung (GWB) ausgeschlossen werden. Gemäß § 6a (1) Satz 2 VOB/A werden Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 6f EU (1) und (2) VOB/A hierbei berücksichtigt.
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•Mit dem Angebot einzureichen sind folgende Unterlagen:
•1.
•Angabe PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder FB 124 Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche EU Eigenerklärung
•2.
•Formblatt 1_Eigenerklaerung-Tariftreue-Mindeststundenentgelt_Stand 01.01.2026 (das Tarifdatenblatt sowie die einschlägigen zu beachtenden Tarifverträge sind Bestandteil der Vergabeunterlagen)
•Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO EU_14.04.2022
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•In die engere Wahl kommen Angebote, die gemäß den Zuschlagskriterien, für einen Zuschlag in Betracht kommen (§ 8 TVergG-LSA Bestbieterprinzip).
•Der Bieter dessen Angebot für einen Zuschlag in Betracht kommt hat gem. § 6a VOB/A zum Nachweis seiner Befähigung der Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, zum Nachweis seiner Fachkunde, seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise einzureichen:
•1.
•Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (z. B. Handelsregisterauszug),
•2.
•Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer (Handwerkskarte),
•3.
•Gewerbeanmeldung
•4.
•Nachweise zur Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbarem gesetzlich geregeltem Verfahren oder die Ablehnung eines solchen Antrages mangels Masse oder die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzverfahrens (sofern zutreffend),
•5.
•Nachweise darüber, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (sofern zutreffend),
•6.
•rechtskräftiger Insolvenzplan (falls in Insolvenz)
•7.
•AKTUELLE Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
•8.
•AKTUELLE Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
•9.
•AKTUELLE qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen
•10.
•Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung (sofern zutreffend)
•Die Angabe von mindestens 3 Referenzen für die Herstellung von Flachdächern inkl. Dachunter- und Dachkonstruktionen der letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahre, die mindestens mit der zu vergebenden Leistung hinsichtlich Qualität und Quantität vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
•13.
•die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
•14.
•Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 VHB Stand 2019) (sofern zutreffend)
•15.
•die Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (Formblatt 248 VHB Stand 2019)
•16.
•die Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 VHB
•17.
•Nachweis einer AKTUELL bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der Deckungssumme
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•Bei der beabsichtigten Beauftragung von Nachunternehmern durch den Bestbieter, werden an den/ die Nachunternehmer die gleichen Anforderungen an die Vorlage der Nachweise und Erklärungen, wie sie für den Bestbieter vorgesehen sind gestellt.
•Die Einreichung der geforderten Nachweise erfolgt in elektronischer Form über das Dienstprogramm der eVergabe (AnaWeb) oder per E-Mail, dazu sind die Bestimmungen in der Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen zu beachten.
•Für die Nachreichung von Unterlagen ist nach Aufforderung eine Frist von SECHS KALENDERTAGEN vorgesehen.
•Die Vergabestelle behält sich vor, parallel zum Bestbieter auch den Zweitplatzierten Bieter zur Vorlage der Erklärungen und Nachweise aufzufordern.
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•Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten oder nicht mehr gültig sind.
•---
•Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 EUR ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung von dem Bieter - an den der Zuschlag erteilt werden soll - einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen, § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG).
•Nachweise zur Fachkunde: Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind, zusätzlich, mit dem Angebot einzureichen:
•1.
•das Angebotsschreiben (Formblatt 213 VHB)
•2.
•das bepreiste Leistungsverzeichnis / Angebot
•3.
•die Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 VHB Bund
•4.
•Erklärung der Bieter u./ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB Stand 2019), sofern zutreffend
•5.
•Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen Formblatt 233 VHB Stand 2017 sofern zutreffend
•---
•Die Vergabestelle behält sich vor folgende Unterlagen/ Nachweise zusätzlich auf gesondertes Verlangen abzufordern:
•1.
•die Urkalkulation
•2.
•Angaben zur technischen Ausstattung (Geräteliste)
Zuschlagskriterien
•Das Zuschlagskriterium für die Wertung der Angebote ist der Preis mit einer Gewichtung von 100 %.
•Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
•Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
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