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Erweiterung Gymnasium Raubling

Auftraggeber
Veröffentlicht
25.06.2026
Angebotsfrist
Das Inntal-Gynasium Raubling verzeichnet steigende Schülerzahlen. Derzeit werden 6 Klassen in Raumzellen-Containern untergebracht. Um diesem Umstand abzuhelfen, soll an den Ostflügel der Schule angebaut werden. Der Anbau soll an das bestehende EG und OG zweigeschossig nach Osten hin erfolgen und die bisher einbündige Anlage in eine zweibündige Anlage umgebaut werden. Die Bauweise stehe noch nicht fest, eine Holz- oder Holzhybridbauweise ist nicht ausgeschlossen. Das Gebäude soll ein geneigtes Dach erhalten. Zusätzlich soll ein geringfügiger Umbau im Bestandsgebäude vorgenommen werden. Die bisher in Teilbereichen filigrane Architektursprache soll weitergeführt werden. Brandschutznachweise und der energtische Nachweis sowie bauphysikalische Nachweise sollen von Dritten erstellt werden. Das Vorhaben soll mit Mitteln der FAG-Förderung des Freistaates Bayern gefördert werden.

Zeitplan

Veröffentlichung
25.06.26
Teilnahmefrist
28.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Rosenheim, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
poststelle@lra-rosenheim.de
Telefon
0 80 31 392-4123
Website
http://WWW.LRA-ROSENHEIM.DE

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 2.000.000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 2.000.000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. In der Bewerbung kann die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit
    • Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die Bewerbergemeinschaft ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden (Mindestsummen sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Bewerbergemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines Bewerbergemeinschafts- Partners mitversichert ist. Dies ist eine Mindestanforderung. Wenn diese nicht erfüllt ist, wird das Angebot nicht gewertet.
  • Der verantwortliche Leistungserbringer muss über folgende Qualifikation verfügen: Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" berechtigt sind. Ist im jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung grundsätzlich nicht geregelt, so sind die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn die Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. Die bei einer juristischen Person für die Ausführung der betreffenden Dienstleistungen verantwortlichen Personen müssen, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein. Dies ist eine Mindestanforderung. Wenn diese nicht erfüllt ist, wird das Angebot nicht gewertet.

  • Mittel des Umsatzes der in den Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 erbrachten Leistungen gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV im Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen (350 TSD brutto).

  • Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschl. Inhaber voll erfüllt bei vier Architekten / Ingenieure.

  • 1. Vorzulegen sind Referenzen zur Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit gem. 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV __ 2. Angaben sind bei allen Referenzprojekten erforderlich zu

    • Bezeichnung des Referenzprojekts, Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers mit aktueller Telefonnummer, namentlich vom Bauherrn beauftragter Auftragnehmer, Beauftragte und erbrachte Leistungen/ Angabe der erbrachten Leistungsphasen, Einsatz mit Umfang von Nachunternehmen oder freien Mitarbeitern, Benennung der Auftragnehmer für die Leistungen im Umfang des Auftrages dieser Veröffentlichung, die nicht vom Bewerber erbracht wurden, Baubeginn (Tag, Monat und Jahr), Datum der Eingabe bei der Genehmigungsbehörde.
    • __3. Die Nichteinhaltung der geforderten Mindestanforderungen an die Referenzen führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Matrix zur technischen Leistungsfähigkeit, die in den Vergabeunterlagen enthalten ist. Wurde ein Referenzprojekt durch eine ARGE geleistet, kann nur der tatsächlich erbrachte Leistungsanteil des Bewerbers gewertet werden. Hierzu muss der genaue Leistungsanteil in den Bewerbungsunterlagen angegeben werden.
    • __4. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, entscheidet bei Punktgleichheit auf dem letzten Rang das Los (§ 51 VgV i. V. m. § 75 Abs. 6 VgV)
  • Erfahrung in der Objektplanung Gebäude vergleichbarer Komplexität, d.h. mind. LPH 2-5 § 34 HOAI erbracht und abgeschlossen bei einem baulich fertiggestellten Neubau mit Baubeginn seit 01.01.2022, 1 Referenzprojekt, weitere Kriterien: - Bruttokosten KG 300+400 mind. brutto 6,0 Millionen EUR für den Neubau, - Projekt mind. Honorarzone III für das Gebäude, - LPH 6, 7 und 8 bei vergaberechtlich rügefähiger Berücksichtigung VOB Teile A, B und C selbst erbracht und abgeschlossen, -Gebäude mit Verkehrslasten mind. 5kN/m²,- Projekt mit direkter Abstimmung der technischen Details in allen Leistungsphasen direkt zwischen ausführenden Planern beim AN und dem Auftraggeber, - Gebäude mit technischen Auflagen hinsichtlich Benutzungssicherheit (z. B. Kommunale Unfallversicherung, TÜV-Abnahmen),-Projekt mit Grundrissen für die Umsetzung neuer Lernformen z.B. Lernhäusern o.ä.,- Gebäude mit kurzer Planungs- und Bauzeit d.h. max. 3 Jahre zwischen Baueingabe und Fertigstellung

Zuschlagskriterien

  • Fachliches Angebot

  • Höhe des Gesamthonorars einschl. Besonderer Leistungen

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Projektplan37 KB24 Seiten
Vertragsbedingungen203 KB4 Seiten
Vertragsentwurf89 KB8 Seiten
Kalkulation42 KB2 Tabellen
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