Veröffentlichung 22.05.25 | Teilnahmefrist 20.06.25 |
Eignungskriterien
Es ist für den Bewerber, für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jedes benannte Nachunternehmen ein aktueller (= im Zeitpunkt der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate) Handelsregisterausdruck bzw. ein vergleichbares Dokument für Personengesellschaften (bspw. Partnerschaftsgesellschaften) vorzulegen.
Nachweis einer bestehenden, branchenüblichen Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied). Mindestkriterium: - Für Planungsleistungen: Eine Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 5 Mio. Euro. Für Personenschäden mindestens 10 Mio. Euro, für Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Umwelthaftung und Umweltschäden gemäß USchadG) mindestens 2,5 Mio. Euro - jeweils pro Schadensfall und zweifach maximiert pro Kalenderjahr. - Für Bauleistungen: Eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 5 Mio. Euro. Für Personenschäden mindestens 10 Mio. Euro, für Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Umwelthaftung und Umweltschäden gemäß USchadG) mindestens 2,5 Mio. Euro - jeweils pro Schadensfall und zweifach maximiert pro Kalenderjahr. - Für die Betriebsphase: Eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 5 Mio. Euro, für Personenschäden mindestens 10 Mio. Euro und für Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Umwelthaftung und Umweltschäden nach USchadG) mindestens 1,0 Mio. Euro - jeweils pro Schadensfall und zweifach maximiert pro Kalenderjahr. Darüber hinaus wird durch den Bewerber erklärt, dass im Fall des Zuschlags für die Planungs- und Bauphase (bis zur Abnahme) eine Bauleistungsversicherung (inkl. Bauherrenrisiko) in Höhe der Auftragssumme abgeschlossen und nachgewiesen wird. Alternativ ist eine durch den Bewerber auf eigener Unterlage zu erstellende Eigenerklärung, dass eine bereits bestehende Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung im Fall des Zuschlags entsprechend erhöht oder eine Projektversicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen wird, vorzulegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied).
Referenzen für die Objektplanung Die Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft müssen mindestens eine vergleichbare Referenz für die Objektplanung für vergleichbare Hochbauprojekte vorlegen. Wird keine vergleichbare Referenz vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren (Mindestkriterium). Vergleichbar sind nur Referenzen, die folgende Kriterien erfüllen: - Objektplanungsleistungen für Schul- und Bildungseinrichtungen oder gleicher Komplexität, - Erbringung der LPH 3, 4 und 5 der Objektplanung gemäß § 34 HOAI, - Abschluss der LPH 5 im Referenzzeitraum 01.01.2020 bis zum Tag der Absendung der Bekanntmachung, - Neubau und - mindestens 1.000 m² BGF. Durch Einreichung von vergleichbaren und somit wertungsfähigen Referenzen können Wertungspunkte erzielt werden. Die Verteilung der Punkte kann der Eignungsmatrix (A.1.02) entnommen werden. Bei Einreichung von mehr als 5 vergleichbaren Referenzen werden nur die besten 5 Referenzen berücksichtigt.
Referenzen für die Fachplanung technische Ausrüstung (TA) Die Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft müssen mindestens eine vergleichbare Referenz für die TA-Planung für vergleichbare Hochbauprojekte vorlegen. Wird keine vergleichbare Referenz vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren (Mindestkriterium). Vergleichbar sind nur Referenzen, die folgende Kriterien erfüllen: - Erbringung der LPH 3 und 5 der Fachplanungsleistungen TA gemäß § 55 HOAI, - Abschluss der LPH 5 im Referenzzeitraum 01.01.2020 bis zum Tag der Absendung der Bekanntmachung, - Neubau, - mindestens 1.000 m² BGF und - Erbringung von HKLS-Planungsleistungen in den Anlagenklassen 1-3 und 8 (HKLS, Gebäudeautomation). Durch Einreichung von vergleichbaren und somit wertungsfähigen Referenzen können Wertungspunkte erzielt werden. Die Verteilung der Punkte kann der Eignungsmatrix (A.1.02) entnommen werden. Bei Einreichung von mehr als 5 vergleichbaren Referenzen werden nur die besten 5 Referenzen berücksichtigt.
Referenzen für die Bauleistungen Die Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft müssen mindestens eine vergleichbare Referenz für die Bauleistung für vergleichbare Hochbauprojekte vorlegen. Wird keine vergleichbare Referenz vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren (Mindestkriterium). Vergleichbar sind nur Referenzen, die folgende Kriterien erfüllen: - Errichtung eines Neubaus, - mindestens 1.000 m² BGF und - Übergabe an den Nutzer im Referenzzeitraum 01.01.2020 bis zum Tag der Absendung der Bekanntmachung. Durch Einreichung von vergleichbaren und somit wertungsfähigen Referenzen können Wertungspunkte erzielt werden. Die Verteilung der Punkte kann der Eignungsmatrix (A.1.02) entnommen werden. Bei Einreichung von mehr als 5 vergleichbaren Referenzen werden nur die besten 5 Referenzen berücksichtigt.
Referenzen für Technisches Gebäudemanagement Die Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft sollen vergleichbare Referenzen für durchgeführte Leistungen des technischen Gebäudemanagements für vergleichbare Hochbauprojekte vorlegen. Vergleichbar sind nur Referenzen, die folgende Kriterien erfüllen: - Technisches Gebäudemanagement (Instandhaltung, Wartung, Bedienung, - Inspektionen) für Hochbauprojekte, - mindestens 1.000 m² BGF und - Leistungserbringung im Referenzzeitraum 01.01.2020 bis zum Tag der Absendung der Bekanntmachung für mindestens 12 Monate. Dies bedeutet, dass die Leistungen sowohl vor dem genannten Zeitraum beauftragt worden sein können, als auch innerhalb des genannten Zeitraums. Die Leistungen müssen hierbei innerhalb des vorgenannten Zeitraums für mindestens 12 Monate kontinuierlich erbracht worden sein. Durch Einreichung von vergleichbaren und somit wertungsfähigen Referenzen können Wertungspunkte erzielt werden. Die Verteilung der Punkte kann der Eignungsmatrix (A.1.02) entnommen werden. Bei Einreichung von mehr als 5 vergleichbaren Referenzen werden nur die besten 5 Referenzen berücksichtigt.
Zuschlagskriterien
Qualität der Baukonstruktion, Technischen Anlagen und Freianlagen: Für das Zuschlagskriterium Qualität der Baukonstruktion, Technischen Anlagen und Freianlagen können maximal 150 Punkte erreicht werden, die sich wie folgt auf die Unterkriterien verteilen: - Qualität der Baukonstruktion (Gebäude): 67,5 Punkte - Qualität der Technischen Anlagen (Gebäude): 67,5 Punkte - Qualität der Freianlagen (Grünflächen, befestigte Flächen, Einbauten): 15 Punkte Die Bepunktung erfolgt nach der Wertungsmatrix (A.2.02).
Städtebauliche Ausbildung und Architektur- und Gestaltungsqualität: Für das Zuschlagskriterium Städtebauliche Ausbildung und Architektur- und Gestaltungsqualität können maximal 100 Punkte erreicht werden, die sich wie folgt auf die Unterkriterien verteilen: - Städtebauliche Ausbildung: 40 Punkte - Architektur- und Gestaltungsqualität: 60 Punkte Die Bepunktung erfolgt nach der Wertungsmatrix (A.2.02).
Raum- und Funktionsprogramm: Für das Zuschlagskriterium Raum- und Funktionsprogramm können maximal 250 Punkte erreicht werden, die sich wie folgt auf die Unterkriterien verteilen: - Umsetzung Raumprogramm (Gebäude): 100 Punkte - Umsetzung Funktionalbeziehungen (Gebäude): 100 Punkte - Umsetzung Außenanlagen: 50 Punkte Die Bepunktung erfolgt nach der Wertungsmatrix (A.2.02).
Preis: Die Bewertung des monetären Kriteriums "Preis" erfolgt nach Punkten. Insgesamt können 500 Punkte erreicht werden. Grundlage für die Ermittlung der Punktzahl sind die im Vordruck Preisblatt (G.2.04) angebotenen Kostenbestandteile für a) Planungs-, Bau- und Bauzwischenfinanzierungsleistungen, b) Kosten für die Betriebsleistungen. Die Kostenbestandteile nach a) werden ab dem Fertigstellungszeitpunkt der Leistungen über einen Diskontierungszinssatz von 1,1 % p. a. auf den 01.01.2025 abdiskontiert. Die als Kosten des ersten Vollbetriebsjahres angebotenen Kostenbestandteile nach b) werden über den vereinbarten Leistungszeitraum von 25 Jahren mit einer vorgegebenen Preissteigerungsannahme von 3,48% p. a. indexiert und anschließend über einen Diskontierungszinssatz von 1,1 % p. a. auf den 01.01.2025 abdiskontiert. Das Angebot mit dem geringsten Gesamtbarwert (sog. Bestbieter) erhält die maximal erreichbare Punktzahl im monetären Kriterium "Preis" von 500 Punkten. Alle weiteren Angebote werden ins Verhältnis zum Gesamtbarwert des "Bestbieters" gesetzt durch Division des Gesamtbarwertes des Bestbieters durch den Gesamtbarwert des jeweiligen Angebots.
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