Zuschlag erteilt am 12. Januar 2026
Veröffentlichung 03.06.25 | Teilnahmefrist 30.06.25 |
Eignungskriterien
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist vom Bieter ein Berufs- oder Handelsregisterauszug (oder sonstiger Nachweis) einzureichen, wenn die Eintragung gemäß den Vorschriften des jeweiligen Mitgliedstaats des Bieters Voraussetzung für die Berufsausübung ist. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate vor Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung sein.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mindestens drei (3) vergleichbare Referenzen über ein Kühlsystem im Industriemaßstab nachzuweisen. Der Auftraggeber bewertet die Vergleichbarkeit anhand von folgenden Mindestkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser im Rahmen der Eignungsprüfung zu bestätigen, dass zur Ausführung der Schweißarbeiten ausschließlich schweißtechnisches Fachpersonal eingesetzt wird, das über eine gültige Schweißerprüfung gemäß DIN EN ISO 9606-1 verfügt.
Zuschlagskriterien
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