Die Gemeinde Stockheim plant die Erweiterung, Umbau und Modernisierung des Schulgebäudes in Stockheim. Eine Sanierung des zweiten Schulgebäudes in Reitsch ist nicht wirtschaftlich.
Ziel der Maßnahme ist die zukunftsfähige bauliche, funktionale und pädagogische Weiterentwicklung des bestehenden Schulensembles unter Berücksichtigung aktueller Anforderungen an Schulgebäude, Ganztagsbetreuung sowie barrierefreie und wirtschaftliche Bauweise.
Ausgangssituation und Projektziel:
Die Grundschule Stockheim besteht aus einem gewachsenen Gebäudebestand, der den heutigen pädagogischen, räumlichen und funktionalen Anforderungen nur noch eingeschränkt entspricht. Insbesondere bestehen Defizite in den Bereichen:
-räumliche Organisation und Flexibilität der Lernbereiche,
-Zuordnung und Qualität der Gemeinschafts , Ganztags und Mensabereiche,
-funktionale Strukturierung der Verwaltungs und Nebenräume,
-Barrierefreiheit und Erschließung,
-technische Ausstattung sowie energetischer Standard.
Vor diesem Hintergrund wurde eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, die als planerische Grundlage der weiteren Entwicklung dient. Das Projekt verfolgt das Ziel, bestehende Gebäudestrukturen weiterzuentwickeln, zusätzliche Flächen durch Anbauten zu schaffen und den Schulstandort insgesamt funktional, pädagogisch und technisch neu zu ordnen.
Pädagogisch funktionales Konzept:
Das Raum und Funktionskonzept orientiert sich an einem zeitgemäßen pädagogischen Ansatz mit offenen und flexibel nutzbaren Lernlandschaften. Vorgesehen ist unter anderem:
-Umsetzung eines Lernbüro Konzepts mit unterschiedlichen Formaten des offenen und individualisierten Lernens,
-Gliederung der Lernbereiche in Jahrgangs bzw. Lerncluster,
-Ausbildung zentraler gemeinschaftlicher Bereiche („Gemeinsame Mitte / Marktplatz“) als Begegnungs und Kommunikationszonen,
-Integration von Differenzierungs , Rückzugs und Gruppenarbeitsräumen,
-funktionale Zuordnung von Spezial und Fachräumen (z. B. Werken, Musizieren, Forschen).
Die Planung hat dabei sowohl die pädagogischen Zielsetzungen als auch die wirtschaftliche, nachhaltige und langlebige Nutzung des Gebäudes zu berücksichtigen.
Baulicher Umfang
Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen:
-Anbaumaßnahmen zur Schaffung zusätzlicher pädagogischer und funktionaler Flächen,
-Umbau und Modernisierungsmaßnahmen im bestehenden Schulgebäude,
-Neuordnung und Erweiterung der Mensa und Ganztagsbereiche,
-Anpassung der Verwaltungs und Servicebereiche,
-barrierefreie Erschließung (u. a. vertikale Erschließung, WC Anlagen),
-Einbindung und Anpassung der Außenanlagen, soweit sie funktional mit dem Gebäude in Zusammenhang stehen.
Die Maßnahmen sind in einem sensiblen baulichen und funktionalen Kontext umzusetzen und erfordern eine sorgfältige Abstimmung zwischen Neubau und Bestandsstrukturen.
Planerische und technische Anforderungen
Im Rahmen der Planung sind insbesondere zu berücksichtigen:
-hohe Anforderungen an Funktionalität, Dauerhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit,
-Integration moderner technischer Gebäudeausrüstung in den Bestand,
-Berücksichtigung energetischer, konstruktiver und bauphysikalischer Anforderungen,
-Einhaltung der Anforderungen an Barrierefreiheit, Brandschutz und Arbeitssicherheit,
Die Planung soll eine robuste, flexible und langfristig geeignete bauliche Lösung für den Schulbetrieb ermöglichen.
Einzelne Bauabschnitte können ggf. erforderlich werden.
Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor:
- Leistungsbeginn: Aug 2026 - FAG Antrag Dez 2026
- Baubeginn: Juli 2027
- Fertigstellung: April 2029
Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-700) werden auf 12,7 Mio € Brutto geschätzt, und gliedert sich in folgende Aufteilung der KG:
- KG 200 ca. 0,15 Mio€
- KG 300 ca. 6,32 Mio€
- KG 400 ca. 2,69 Mio€
- KG 500 ca. 0,82 Mio€
- KG 600 ca. 0,5 Mio€
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen:
Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI LPH 1-6
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1+2 gemäß § 49 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-6 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt
•1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil)
•2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
•3.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in Deutschland
•entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV)
•4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
•5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
•6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
•7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
•8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind.
•9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen.
•10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
•11.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen
•abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer
•Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt
•Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV:
•Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2023-2025) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (brutto, Kgr. 300-400 DIN 276), der
•Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung
•vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen
•1. Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz
•netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2023 bis 2025 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen
•2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2023 bis 2025 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %.
•Die zu vergebenden Punkte für technische Mitarbeitende (Ingenieure/Architekten, staatlich geprüfte Techniker, Meister u. ä.) werden wie folgt abgestuft:
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen
•3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 10 Jahren von 2016 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des
•Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. Referenzprojekte die vor 2016 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
•Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die Referenzprojekte erfüllt sein:
•Referenzprojekt 1-3
•- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubau- oder Erweiterungsmaßnahme im Hochbau
•- Bei dem Referenzprojekt wurde die Ingenieurtechnische Kontrolle erbracht.
•- Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 300+400 ≥ 8,0 Mio. € brutto
•- Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 1-6 gem. § 51 HOAI erbracht.
•- Derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder abgeschlossen.
•Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz +
•max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl + max. 90 Punkte für Referenzprojekte). Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
Personelle Besetzung
Fachtechnische Lösungsansätze
Strukturelle Herangehensweise an das Projekt
Honorarangebot
Welche davon erfüllen Sie?
KI prüft alle Kriterien gegen Ihr Unternehmensprofil