Frist abgelaufen

"Erweiterung, Umbau und Sanierung der Feuerwehr Glaubitz"

Auftraggeber
Veröffentlicht
24.05.2024
Angebotsfrist
"Erweiterung, Umbau und Sanierung der Feuerwehr Glaubitz"
Vergabeunterlagen
5 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
24.05.24
Teilnahmefrist
25.06.24
Vertragsbeginn
14.10.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Nünchritz, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabe.steg@steg.de
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Telefon
03512551810
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Website
https://nuenchritz.de
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Erklärung zur Haftpflichtversicherung (Formblatt 2, Punkt D)

    Eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 1,5 Mio Euro für Personenschäden für alle Lose und 1,0 Mio. Euro (Lose 1 und 2) bzw. 500 TSD Euro. Euro (Lose 3 -5) für Sach- und Vermögensschäden, je mit zweifacher Maximierung pro Jahr, ist zu erklären. Alternativ kann der Bieter eine Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft vorlegen, wonach eine solche Haft-pflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Versicherung für jedes Mitglied zu führen. Die Erklärung bzw. die Nachweise dürfen frühestens am 01.06.2023 ausgestellt worden sein.

  • Zum Nachweis der fachl. Eignung verlangt der AG den Nachweis, dass der Bieter Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in der Vergangenheit bereits erbracht hat. Dieser Nachweis ist durch die Angabe von Ref.-leistungen zu führen. Hinweis

    • Die genannten Ref. werden pro Punkt nur einmal gewertet. Es wird daher empfohlen, verschiedene Ref. darzustellen.
    • 1. Ref.-liste des Unternehmens (Formblatt 3):
    • Es ist eine Übersicht der geplanten und gebauten Proj. der letzten 7 Jahre einzureichen. Das Formblatt 3 ist zu verwenden. Die Ref.-leistungen müssen dabei die im Folgenden definierten Angaben erfüllen:
    • - Ansprechpartner Bauherr (Name, Anschrift, Tel-Nr.)
    • - erbrachte Leistungen / LPH gemäß HOAI
    • - losbezogene Bruttobaukosten nach Kostenberechnung und Kostenfeststellung (Los 2: Es ist ausschließl. die KG 300
    • anzugeben)
    • - Angabe, ob der Bauherr öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB war
    • - Angabe, ob für das Bauvorhaben Fördermittel verwendet wurden
    • Als Mindestanforderung gilt:
    • - Für alle Projekte: Datum der Fertigstellung nicht vor dem 31.05.2017
    • - Mindestens ein Projekt: Erweiterung oder Umbau für die Nutzung einer Feuerwache oder Rettungsstation gemäß Anlage 10.2.
    • HOAI
    • - Mind. ein Projekt: Gesamtbaukosten des Projekts 2,5 Mio. Euro brutto nach Kostenfeststellung
    • Gewertet werden je Los die drei benannten Projekte gemäß Formblatt 3. Die Vorlage von jeweils mehr als drei Referenzen je Los ist nicht erwünscht. Die nachfolgend unter 2. geforderte Einzelref. wird im Rahmen dieser Wertung nicht berücksichtigt. Bei BiGe für das gleiche Los müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein, bei Bewerbungen in verschiedenen Losen sind die Ref. pro Los zu benennen. Die Wertung ist dem Formblatt 3 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Ref., welche eine der vorstehend genannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden insgesamt mit null Punkten bewertet. Das Formblatt 3 ist pro Los zwingend zu verwenden. Weitere Anlagen sollen nicht eingereicht werden, da diese für die Bewertung nicht relevant sind.
    • 2. Einzelreferenz (Formblatt 4):
    • Der AG fordert von den Bietern der Lose 1 -5, dass eine Ref. (die Ref. darf nicht im Rahmen der Referenzliste bereits vorgetragen sein) entsprechend den unten beschriebenen Anforderungen nachgewiesen wird. Bei BiGe müssen die Anf. durch die Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein. Ausreichend sind nur solche Projekte, bei denen die Leistungen des Bieters abgeschlossen sind und mindestens die LPH 3 bis 8 erbracht wurden. Gehört die LPH 9 zum Leistungsumfang und ist nur diese zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht abgeschlossen, wird die Ref. berücksichtigt. Die Ref. hat folgende Parameter zu berücksichtigen:
    • Los 1: Leistungsbild Objektplanung, Gebäude: mindestens HZ III, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 3 bis 8 entsprechend Anl. 10.1 HOAI, Bruttobaukosten (KG 300+400): mindestens 1,5 Mio. € brutto
    • Los 2: Leistungen der Tragwerksplanung mindestens HZ III, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 6 entsprechend Anl. 14.1 HOAI, Bruttobaukosten (KG 300): mindestens 1,0 Mio. € brutto
    • Los 3: Leistungen der TA, ALG 1 bis 3, jeweils mindestens HZ II, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 3 bis 8 entsprechend Anl. 15.1 HOAI, Bruttobaukosten ALG 1 bis 3: mindestens 250 T€ brutto
    • Los 4: Leistungen der TA, ALG 4 , 5 und 7, jeweils mindestens HZ II, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 3 bis 8 entsprechend Anl. 15.1 HOAI, Bruttobaukosten ALG 4 bis 5: mindestens 150 T€ brutto
    • Los 5: Leistungen der Freianlagenplanung, jeweils mindestens HZ III, Arbeitsumfang umfasst mindestens LPH 3 bis 8 entsprechend Anl. 11 HOAI, Bruttobaukosten (KG 500) mindestens 150 T€ brutto
    • Darüber hinaus hat die Referenz zu berücksichtigen:
    • - Angabe, ob der Bauherr öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB war
    • - Angabe, ob für das Bauvorhaben Fördermittel verwendet wurden
    • - Projektbeschreibung (siehe Formblatt)
    • Als Mindestanforderung gilt:
    • - Datum der Fertigstellung nicht vor dem 31.05.2017
    • - Losbezogene Bruttobaukosten nach Kostenfeststellung (gemäß vorhergehender Darstellung)
    • Das Formblatt 4 ist zwingend zu verwenden. Weitere Anlagen können eingereicht werden, sind jedoch für die Bewertung nicht relevant. Die zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt 18,00 Punkte. Die Einzelwertung ist dem Formblatt 4 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Erfüllt die Einzelref., eine der vorstehend genannten Mindestanfor-derungen nicht, wird diese insgesamt mit null Punkten bewertet.
    • 5. Projektteam (formlos):
    • Der AG wertet im Weiteren die personelle Organisation des Bieters für das Projekt. Die Bieter der Lose 1 bis 5 müssen mit dem Teilnahmeantrag eine schriftliche Darstellung einreichen, aus der ersichtlich wird, wie das Projekt personell abgewickelt werden soll, um die qualitativen Anf., den angestrebten Fertigstellungstermin und den Kostenrahmen einhalten zu können. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll insbesondere Aussagen zu folgenden Teilaspekten erhalten:
    • - Vorlage eines Organigramms mit Darstellung der Hierarchie und namentliche Benennung der Mitglieder des Projektteams
    • entsprechend der Bekanntmachung. Folgende Leistungsbereiche sind zu berücksichtigen:
    • - PL (Mindestanforderung)
    • - Stellv. PL (Mindestanforderung)
    • - Mitglied des Projektteams, verantw. für die Objektplanung (nur Los 1)
    • - Mitglied des Projektteams, verantw. für die Bauüberwachung (LPH 8)
    • - Darstellung des Personaleinsatzes anhand der Terminschiene, Punkt 3 für die auszuführenden Planungs- und Bauüber-
    • wachungsleistungen unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit vor Ort und ggf. Reaktionszeit im Bedarfsfall.
    • - Erläuterung zum internen QM unter Berücksichtigung der Einbindung des AG sowie zur Art der Anwend. bzw. Umsetzung für
    • das Vorhaben.
    • Weitere Inf. sind der Vergabeunterlage zu entnehmen.
  • Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bewerbergemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen möglich. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach ‒ sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemein-schaft oder Unterauftragnehmer ‒ an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewer-bergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen. Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungs-erklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen. Qualifikation als Architekt und/oder Ingenieur sowie der Bauvorlageberechtigung (Formblatt 2, Punkt B)

    • Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind oder über sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet sind. Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verant-wortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt ist. Die Berechtigung der Bauvorlage ist gesondert nachzuweisen. Der Nachweis zur Bauvorlage für die Lose 2 bis 5 ist optional zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die vorgenannten Anforderungen erfüllen.
    • Der Nachweis/die Nachweise sind beizulegen.

Zuschlagskriterien

  • Vorstellung der Projektstruktur/Projektdurchführung Der Auftraggeber wertet als Zuschlagskriterium das Kriterium „Vorstellung der Projektstruktur/Projektdurchführung“. Anknüpfungspunkt ist das Streben des Auftraggebers, das Bauvorhaben bis 31.12.2026 fertiggestellt zu haben. Die vom Bieter einzureichende Darstellung soll Aussagen zu folgenden Aspekten enthalten

    • - Darstellung einer Terminschiene für die auszuführenden Planungs- und Bauleistungen mit der
    • - Angabe von Meilensteinen, die für die Einhaltung des angestrebten Fertigstellungstermins von besonderer Wichtigkeit sind,
    • - Darstellung einer bauabschnittsweisen Umsetzung/Bauphasenkonzept und kreuzungsfreien Organisation von
    • Baustelleneinrichtung und Baustellenbetrieb
    • - Konzeptionelle Ausführungen zu der eigenen Koordinierungsleistung zu den jeweiligen Objekt- und/oder Fachplanern sowie
    • weiteren Beteiligten mit dem Ziel der Minimierung von Konfliktpotentialen und der Verhinderung von Ablaufstörungen,
    • Darstellung der Präsenz vor Ort während der Planungsphase
    • - Erörterung des Arbeitsumfanges „Bauüberwachung“, Darstellung der Präsenz vor Ort
    • - Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten des Auftraggebers angestrebte Terminschiene zu erwarten sind
    • Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal sechs Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 42,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3,5 (entspricht der Gewichtung von 35,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes.
    • Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV
    • Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung Der Auftraggeber wertet als weiteres Zuschlagskriterium das Kriterium „Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung“ des Bauvorhabens. Der Auftraggeber möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise der Bieter hinsichtlich der Budgetverfolgung und der Kosteneinhaltung bzw. explizit bei auftretenden Kostenänderungen verschaffen. Dafür sollen die Bieter anhand des Referenzprojekts (Formblatt 4) darlegen, wie Kostenmanagement im Unternehmen durchgeführt wird. Darüber hinaus soll anhand des Referenzprojektes erläutert werden, wie Konflikte bzgl. Kostenänderungen gegenüber Projektbeteiligten, jedoch insbesondere dem Auftraggeber, dargestellt und gelöst werden. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll Aussagen zu folgenden Fragen enthalten

    • - Zu welchem Zeitpunkt wird der Auftraggeber über Kostenveränderungen informiert?
    • - Wie erfolgt die Aufbereitung der Konfliktsituation gegenüber dem Auftraggeber?
    • - Welche lösungsorientierten Methoden oder Ansätze kommen zum Einsatz?
    • - Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten des Auftraggebers angestrebte Budgetgröße zu erwarten sind
    • Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal vier Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 48,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 4,0 (entspricht der Gewichtung von 40,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung der Darstellung erfolgt durch das Wertungsgremium nach Maßgabe der Wertungsmatrix:
    • 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte
    • (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV
    • Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Honorar / Preis Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche unten genannten Parameter berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 5 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Das Honorarangebot ist nach der aktuellen Rechtsprechung der HOAI auszurichten und kann seitens des Bieters anhand der veränderlichen Parameter angepasst werden. Die nachfolgend genannten unveränderlichen Parameter sind hingegen verbindliche Vorgaben seitens des Auftraggebers. Eine Änderung dieser Parameter führt zum Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV. Unveränderliche Parameter - Anrechenbare Kosten Als anrechenbare Kosten sind dem Angebot die Werte aus der nachfolgenden Tabelle zugrunde zu legen. Netto [Euro] Brutto [Euro] KG 200 10.336,13 12.300,00 KG 300 1.426.638,66 1.697.700,00 KG 400 836.470,59 995.400,00 KG 500 247.563,03 294.600,00 KG 600 0,00 0,00 Die Angaben beruhen auf der Kostenrahmenschätzung der Gemeinde Nünchritz. Eine Detaillierung findet sich in Anlage A. Demnach sind für die genannten Anforderungen entsprechend Punkt 2.3 Aufwendungen in Höhe von rund 2,52 Mio. Euro netto über die KG 200 bis 600 anzunehmen. Die Abrechnung des Honorars für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt nach den Bestimmungen des abzuschließenden Architekten- bzw. Ingenieurvertrages. - Honorarzone Die Honorarzone wird gemäß HOAI losbezogen wie folgt vorgegeben. Die Angabe ist dem jeweiligen Leistungsbild im Punkt 4 ff. dieser Unterlage zu entnehmen. - Mitzuverarbeitende Bausubstanz Entsprechend § 2 Abs. 7 HOAI ist für die Lose 1 und 2 eine anrechenbare Bausubstanz anzusetzen. Diese wird wie folgt vorgegeben und über den Gesamtprojektzeitraum vertraglich gebunden

    • Los 1: 3 % der Aufwendungen der KG 300 der Kostenrahmenschätzung der Gemeinde Nünchritz, also 42.799,15 Euro netto
    • Los 2: 3 % der Aufwendungen der KG 300 der Kostenrahmenschätzung der Gemeinde Nünchritz, also 23.539,53 Euro netto
    • Veränderliche Honorarparameter
    • - Honorarsatz
    • Der Honorarsatz ist vom Bieter anzugeben.
    • - Umbauzuschlag gemäß §§ 6 Abs. 2, 36 HOAI
    • Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um einen Umbau gemäß § 2 Abs. 5 HOAI. Daher ist ein Umbauzuschlag zu vereinbaren und vom Bieter dementsprechend seinem Angebot zugrunde zu legen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es keinen gesetzlichen Mindestumbauzuschlag gibt. Der Prozentwert des Umbauzuschlags ist im Honorarangebot anzugeben. Dieser kann auch „0“ sein.
    • - Nebenkostenpauschale
    • Anzubieten ist eine Nebenkostenpauschale, diese kann auch „0“ sein. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Nebenkosten gemäß § 14 HOAI abgegolten. Der Prozentwert ist im Honorarangebot anzugeben.
    • - Stundensätze und Pauschalen
    • Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den
    • - Projektleiter
    • - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker)
    • - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter
    • für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen, welche u.a. als „Besondere Leistung“ gesondert beauftragt werden, sofern sie nicht in den Grundleistungen enthalten sind. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bitte geben Sie darüber hinaus auch eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) an.
    • In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 30 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,5 (entspricht der Gewichtung von 25,0 %) ein. Das Formblatt 5 ist zwingend pro Los zu verwenden. Die Kalkulation des Honorarangebotes ist als Anlage beizufügen. Gewertet wird das geprüfte Gesamthonorar (s. Formblatt 5, Seite 2) über die Grundleistungen (inklusive mitzuverarbeitende Bausubstanz, Umbauzuschlag und Nebenkosten). Die Höchstpunktzahl von 12 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Honorar. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Honorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Bewertung der dazwischenliegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation auf zwei Nachkommastellen.

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