Frist abgelaufen

Erweiterung und Sanierung Grundschulcampus in GeltendorfArchitektenleistung Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphase 1 - 9

Die Angebotsfrist ist am 19. September 2025 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Auftraggeber
Veröffentlicht
14.08.2025
Angebotsfrist
621-06-001 - Erweiterung und Sanierung Grundschulcampus in 82269 GeltendorfArchitektenleistung Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9Erweiterung und Sanierung des bestehenden Grundschulgebäudes, Schulstraße 16, 82269 Geltendorf (Grundschulcampus in Geltendorf)Die Gemeinde Geltendorf, Schulstraße 13, 82269 Geltendorf beabsichtigt die Erweiterung und Sanierung des bestehenden Grundschulgebäudes, Schulstraße 16, 82269 Geltendorf (Grundschulcampus in Geltendorf).Das Gebäude der Grundschule in Geltendorf ist sanierungsbedürftig und für die wachsende Schülerzahl zu klein, die Anordnung der Räume entspricht nicht den Anforderungen, die eine moderne Pädagogik an die Gebäudestruktur stellt. Hinzu kommt der gesetzliche Rechtsanspruch für eine Betreuung am Nachmittag für alle ab September 2026 eingeschulten Grundschulkinder. In diesem Kontext wird ein deutlicher Anstieg der Betreuungsquoten nach Unterrichtsende erwartet, der aktuell nicht abgedeckt werden könnte. Deshalb wurde entschieden, die notwendigen Baumaßnahmen nicht nur bestandserhaltend durchzuführen, sondern mit der Entwicklung eines Konzepts zu verknüpfen, das die zeitgemäßen pädagogischen Vorstellungen der Schulgemeinschaft aufnimmt und die Struktur des Gebäudes für diese ertüchtigt. Für die derzeit zweieinhalbzügige Grundschule wurde eine Bedarfsermittlung durchgeführt, die zukünftig von einer Dreieinhalbzügigkeit (14 Schulklassen) ausgeht, weshalb neben der Sanierung eine Erweiterung notwendig ist.Durch die Schulgemeinschaft wurde eine pädagogische Bedarfsermittlung samt pädagogischen Konzept, das in Form eines Raumfunktionsbuches, eines Leitfadens und einer funktionalen Machbarkeitsstudie festgeschrieben (Leistungsphase 0) und vom Gemeinderat beschlossen wurde, durchgeführt. Im Rahmen der nunmehr ausgeschriebenen Architektenleistungen sind die Ergebnisse dieser Leistungsphase 0 daher zwingend zu berücksichtigen und bestmöglich umzusetzen. Ferner ist seitens der Gemeinde geplant, das Büro LERNLANDSCHAFT®, Röthhof 1, 91740 Röckingen im weiteren Prozess beratend einzubinden, um die Umsetzung dieser erarbeiteten Grundlagen sicherzustellen.Seitens des Gemeinderats wurde sich nicht auf eine der im Rahmen der funktionalen Machbarkeitsstudie untersuchten Varianten festgelegt. Vielmehr werden im Zuge der Ausschreibung der Architektenleistungen die Bieter aufgefordert, gegen eine angemessene Vergütung Lösungsvorschläge auszuarbeiten. Allerdings wird davon ausgegangen, dass zumindest der Teil des Schulgebäudes, der nördlich der Pausenhalle und ausschließlich auf der Flurnummer 1679, Gemarkung Geltendorf situiert ist, als Bestandsbau von der Kubatur und den Außenmauern her bestehen bleibt. Hier befindet sich im Untergeschoss auch der Gemeindekindergarten.Während der Baumaßnahme sind Teile der Nutzungen in eine Interimslösung (z.B. Container) auszulagern. Hierzu kann der Festplatz am Bürgerhaus genutzt werden. Voraussichtlich zum September 2026 wird der Hort mit gesamt 75 Betreuungsplätzen ausgelagert, da die Räume für schulische Nutzungen benötigt werden.Eine Machbarkeitsstudie zur Aufstockung des Schulgebäudes hinsichtlich Statik ist den Unterlagen auf der Vergabeplattform beigefügt. Ein entsprechendes Baugrundgutachten und die Vermessungsdaten des Grundstücks werden für das Verhandlungsverfahren vorliegen.Folgende Vorgaben (auszugsweise) sind bei der Planung zwingend zu berücksichtigen:•Für das Projekt gilt ein beschlossener Kostenrichtwert von 14 Millionen € brutto (Kostengruppen 200 – 700).•Das beschlossene pädagogische Raumfunktionsbuch, der entwickelte Leitfaden der Nutzer/innen und die funktionale Machbarkeitsstudie bilden die Grundlage der Planung.•Es erfolgt zum derzeitigen Zeitpunkt keine Festlegung auf eine der vorgestellten Varianten. Die Architekturbüros sollen in Ihrer Lösungsmöglichkeit dahingehend nicht eingeschränkt werden.•Der Bestand soll soweit möglich (insbesondere der nördliche Gebäudeteil samt Kindergarten im UG) und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Leistungsphase 0 genutzt werden. Eingriffe sind dabei unter Beibehaltung der konzeptionellen Vorgaben aus der Leistungsphase 0 auf ein Minimum zu reduzieren.•Räumlichkeiten sollen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Leistungsphase 0 maximal mehrfach genutzt werden (möglichst viele Synergien).•Der Gemeindekindergarten verbleibt im Gebäude in den derzeitigen Räumlichkeiten im Untergeschoss.•Die benötigte Interimslösung soll vom Aufwand her so klein wie möglich gehalten werden (Umbau im Betrieb).•Die Baumaßnahme muss zwingend zum Schuljahresbeginn 2029/2030 (01.09.2029) abgeschlossen sein. Bis spätestens zum 31.08.2029 muss somit die bauliche Fertigstellung und Übergabe des Bauwerks an die Nutzer erfolgen.•Grundlage für den bei Zuschlagserteilung abzuschließenden Architektenvertrag bilden die Muster der HAV-KOM in der aktuellen Fassung. Ein entsprechender Entwurf des Architektenvertrages ist den Vergabeunterlagen beigefügt.Für dieses Projekt werden voraussichtlich staatliche Fördermittel nach FAG und nach der Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter gewährt. Die entsprechenden Förderanträge werden spätestens zum Abschluss der Leistungsphase 2 (Vorplanung) gestellt. Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen, insbesondere der Informationsschrift und dem Bewerberbogen entnommen werden.

Zeitplan

Veröffentlichung
14.08.25
Fragenfrist
14.09.25
Teilnahmefrist
19.09.25
Vertragsbeginn
12.01.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Geltendorf, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
bauamt@geltendorf.de
Telefon
+49 81939321-0
Website
https://www.Geltendorf.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Die Eignungskriterien sind auch im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:4.1.1Ist das Unternehmen in den einschlägigen Berufs- oder Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaates eingetragen?Falls ja, geben Sie bitte das Berufs- oder Handelsregister mit Eintragungsort und -nummer an.4.1.2Ist der Besitz einer bestimmten Berechtigung oder die Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich, um die betreffende Dienstleistung im Niederlassungsstaat des Unternehmens erbringen zu können (sh. Auftragsbekanntmachung)?Falls ja, geben Sie bitte an, welche Berechtigung oder Mitgliedschaft verlangt wird und ob das Unternehmen diese Voraussetzung erfüllt.4.1.3Teilnahmevoraussetzung ist die berufliche Qualifikation nach § 75 Abs. 1 - 3 VgV, Baukammergesetz (BauKaG) vom 9. Mai 2007Es wird die Berufsqualifikation des Berufs „Architekt“ gefordert. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt bin/sind, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Ist der Bewerber eine juristische Person, wird erklärt, dass der als natürliche Person benannte Projektverantwortliche entsprechend berechtigt ist. Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GAP-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, deren Projektverantwortlicher zur Führung der Berufsbezeichnung (Architekt) befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. Für diesen Fall wird erklärt, dass der, insofern als natürliche Person benannte Projektverantwortliche, entsprechend berechtigt ist. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir zur unbeschränkten Bauvorlage nach Art. 61 BayBO berechtigt bin/sind. Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung auf gesondertes Verlangen die dann ggf. geforderten Nachweise vorlegen.

  • Die Eignungskriterien sind auch im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:4.2.1Der ("allgemeine") Jahresumsatz des Unternehmens in der in der Auftragsbekanntmachung verlangten Anzahl von Geschäftsjahren betrug:Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme ist ein jährlicher Mindestumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren von 600.000 EUR netto.Ergänzend zu 4.2.1 des Bewerberbogens: Es ist der ("allgemeine") Jahresumsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben. Es wird ein Mindestjahresumsatz von 600.000 EUR gefordert.4.2.2Der ("spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Architektenleistung Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI) gemäß der Auftragsbekanntmachung in der verlangten Anzahl von Geschäftsjahren betrug:Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme ist ein jährlicher Mindestumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren von 500.000 EUR netto.Ergänzend zu 4.2.2 des Bewerberbogens: Es ist der ("spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben. Es wird ein Mindestjahresumsatz von 500.000 EUR gefordert.4.2.3Sind die Informationen zum Umsatz ("allgemeiner" oder spezifischer" Umsatz) nicht für den gesamten vorgegebenen Zeitraum erhältlich, geben Sie bitte an, an welchem Datum das Unternehmen gegründet wurde oder seine Tätigkeit aufgenommen hat:

  • Die Eignungskriterien sind auch im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien

    • Ergänzend zu 2.3.1 des Bewerberbogens: Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen (Formblatt III.8)
    • die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.Ergänzend zu 4.2.4 des Bewerberbogens: Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3.000.000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 1.000.000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
  • Die Eignungskriterien sind auch im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:Ergänzend zu 4.3.1 des Bewerberbogens:Das Unternehmen hat folgende wesentliche Dienstleistungen der genannten Art in dem in der Auftragsbekanntmachung unter Nr. 5.1.9 angegebenen Zeitraum erbracht:Zwingendes Eignungskriterium für den Teilnahmewettbewerb ist die Darstellung mindestens dreier Referenzobjekte mittels Eigenerklärungen über mit dem Auftrag vergleichbare Architektenleistungen innerhalb der letzten fünf Jahre (ab Stichtag 01.07.2020 bis Fristablauf für Teilnahmeantrag). Insofern werden nur Referenzen gewertet, bei denen jedenfalls die Leistungsphase 8 (vgl. § 34 Abs. 3 Nr. 8 HOAI einschließlich Kostenfeststellung) innerhalb dieses Zeitraums abgeschlossen wurde. Es müssen für die darzustellenden Referenzobjekte Architektenleistungen der Leistungsphasen 3 – 8 (vgl. § 34 Abs. 3 HOAI) vollständig oder zumindest federführend vom Bewerber, ARGE-Mitglied erbracht worden sein. Es können aber auch früher bei einem anderen Unternehmen bzw. Arbeitgeber von natürlichen Personen erbrachte Leistungen / Referenzen benannt werden, wenn sichergestellt ist, dass diese Personen für das vorliegende Projekt dem Bewerber zur Verfügung stehen und diese verantwortliche Projektleiter sein werden. Mindestvoraussetzungen für die darzustellenden Referenzobjekte sind des Weiteren:• Neubau, Generalsanierung oder Erweiterung einer Schule, einer Kindertageseinrichtung oder vergleichbar• staatlich gefördertes Vorhaben der öffentlichen HandBitte geeignete Referenzenauflisten mit Angaben zu: Beschreibung / Beträge / Daten / EmpfängerDie Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.Die Zahl von eingereichten Referenzen ist zwar nicht beschränkt. Alle eingereichten Referenzen, welche die Mindestvoraussetzungen erfüllen, werden bewertet. Die Bewertungen aller abgegebenen Referenzen werden aber addiert und durch die Anzahl der eingereichten Referenzen geteilt. Im eigenen Interesse der Bewerber sollten nur drei ihrer Referenzen eingereicht werden, denen die beste Vergleichbarkeit zur Aufgabenstellung beim hiesigen Objekt zukommt, da es nicht um die Quantität der eingereichten Referenzen geht.Zu den aufgeführten Referenzen sind Erläuterungen / aussagekräftige Darstellungen in Textform insbesondere zur Bezeichnung der erbrachten Grundleistungen nach HOAI, eine nähere Beschreibung des Projekts und zur gewährten staatlichen Förderung als Vorhaben der öffentlichen Hand zu treffen. Die Angaben zu den Referenzprojekten sind an den vorgesehenen Stellen im Bewerberbogen (Formular III.6 VHF) zu machen. Insbesondere die Gleichartigkeit der beschriebenen Referenz zum ausgeschriebenen Projekt ist darzustellen. Falls nach Ansicht des Bewerbers die insofern vorgegebenen Möglichkeiten nicht ausreichen, können ergänzende Angaben mittels einer dem Bewerberbogen als Anlage beizufügenden Erklärung gemacht werden. (In diesem Fall ist ein einheitliches Pdf-Dokument zu erzeugen und auf die Vergabeplattform der Vergabestelle hochzuladen.)Die Vergabestelle behält sich vor, zu den abgefragten Angaben zusätzliche Nachweise nachzufordern.

Zuschlagskriterien

  • Siehe Vergabeunterlagen Dokument Zuschlagskriterien Gewichtung Zuschlagserteilung

    • Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium
    • alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Dokument Zuschlagskriterien Gewichtung Zuschlagserteilung) aufgeführt:Lösungsvorschläge, Aufgabenbezogene Fragen2.1Lösungsvorschläge (mögliche Punkte 0 - 5, Wichtung 12):• skizzenhafter Grundriss Maßstab 1:200 mit konzeptioneller Darstellung einer Lernwohnung im Bestand (nördlicher Gebäudeteil EG oder OG)• skizzenhafter Grundriss Maßstab 1:200 mit konzeptioneller Darstellung einer Lernwohnung im Erweiterungsbau• skizzenhafte konzeptionelle Darstellung Baukörper (städtebauliche Darstellung Bestandsgebäude und Erweiterung)• Lageplan Maßstab 1:1000• Schriftliche Erläuterung der Planung und Skizzen2.2Aufgabenbezogene Fragen (mögliche Punkte 0 - 5, Wichtung 8):Der Bieter hat detailliert anzugeben, wie die folgenden Vorgaben des Gemeinderatsbeschlusses vom 27.02.2025 umgesetzt werden:• Sicherstellung, dass der für das Projekt beschlossene Kostenrichtwert von 14 Millionen € brutto (Kostengruppen 200 – 700) eingehalten wird.• Darstellung der optimalen Nutzung des Gebäudebestandes unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Leistungsphase 0. Dabei ist vorgegeben, dass der Gemeindekindergarten in den bestehenden Räumlichkeiten im Untergeschoss verbleibt.• Planerische Darstellung von Mehrfachnutzungen von Räumen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Leistungsphase 0.• Darstellung, wie der Bauablauf und die Bauabschnitte geplant werden, um die benötigte Interimslösung so klein wie möglich zu halten (Umbau im Betrieb).Die Darstellungen zu Ziff. 2.1 (Lösungsvorschläge) erfolgen durch Einreichung der geforderten Planunterlagen und einer textlichen Erläuterung, wobei zwingend eine Textbegrenzung auf maximal fünf DIN A4 Seiten, übliche Schriftgröße, Zeilenabstand einzeilig, vorgegeben ist.Die Darstellungen zu Ziff. 2.2 (Aufgabenbezogene Fragen) erfolgen durch Eigenerklärungen in Textform ausschließlich mit textlichen Ausführungen (insbesondere ohne grafische, bildliche Darstellungen), wobei eine Textbegrenzung auf maximal zwei DIN A4 Seiten, übliche Schriftgröße, Zeilenabstand einzeilig, vorgegeben ist.Für die Erstellung der Angebotsunterlagen werden Kosten grundsätzlich nicht erstattet (§ 77 Abs. 1 VGV). Für die Ausarbeitung der geforderten Lösungsvorschläge unter A, 1., a), 2.1 wird eine einheitliche Vergütung in Höhe von 8.000,- EUR netto festgesetzt.Bewertungsmaßstab und mögliche PunkteFür jedes in der Matrix genannte Unterkriterium gilt folgende Abstufung:• fünf Punkte, wenn es die Anforderungen optimal erfüllt• vier Punkte, wenn die Aussagen im Angebot vereinzelte oder geringfügige Defizite erkennen lassen• drei Punkte, wenn mehrere und nicht lediglich geringe Defizite vorliegen• zwei Punkte, wenn die Aussagen im Angebot weitreichende oder gewichtige Defizite erkennen lassen• einen Punkt, wenn im Angebot schwerwiegende Defizite erkennbar sind• null Punkte, wenn das Angebot unzureichend istFür jedes der in der Matrix genannten Unterkriterien (2.1 und 2.2) werden, wie in der Tabelle angegeben, 0-5 mögliche Punkte vergeben (jeweils nur ganze Punkte). Durch die Multiplikation der vergebenen Punkte mit der angegebenen Wichtungszahl ergibt sich jeweils die Bewertungspunktzahl. Die Summe der Bewertungspunktzahlen ist das Wertungsergebnis für das Oberkriterium „Aufgabenbezogene Fragen, Lösungsvorschläge“. Das Wertungsergebnis wird multipliziert mit dem Quotienten 60/100 = Produkt des Oberkriteriums.Eine nähere Beschreibung der Aufgabe sowie eine Differenzierung des Bewertungsmaßstabes kann den Vergabeunterlagen Dokument Zuschlagskriterien Gewichtung Zuschlagserteilung entnommen werden.
  • Siehe Vergabeunterlagen Dokument Zuschlagskriterien Gewichtung Zuschlagserteilung

    • Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium
    • alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Dokument Zuschlagskriterien Gewichtung Zuschlagserteilung) aufgeführt:Die Bieter haben das Formular „Honorarermittlung zum Architektenvertrag -Gebäude und Innenräume- Honorar nach Basissatz“ vollständig ausgefertigt dem Angebot beizufügen.Neben den Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 sind zwingend auch die folgenden Besonderen Leistungen anzubieten:• Leistungsphase 1: Erstellen einer maßlichen Bestandsaufnahme als verformungsgerechtes Aufmaß aller Räume, Flächen, Bauteile und Ansichten einschl. Erstellen von Bestandsplänen (Grundrisse-, Schnitte und Ansichten im Maßstab M = 1:100)• Leistungsphase 2: Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke• Leistungsphase 2: Mitwirkung• bei der Fördermittelbeschaffung• Leistungsphase 9: Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der VerjährungsfristZur genauen Aufschlüsselung der Besonderen Leistungen ist dem Formular „Honorarermittlung zum Architektenvertrag -Gebäude und Innenräume- Honorar nach Basissatz“ ein zusätzliches Beiblatt beizufügen.Bewertet wird das angebotene Gesamthonorar einschließlich Nebenkosten (brutto).Für die Punktebewertung wird das Gesamthonorar einschließlich Nebenkosten (brutto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert:• 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.• 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,3-fachen des niedrigsten Preises.• Alle Angebote mit darüberliegenden Preisen erhalten ebenfalls null Punkte.• Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.Die Punktzahl wird nach folgender Formel ermittelt:P = 5 – (Hzw - Hmax) : (Hfikt - Hmax) x 5P = gesuchte PunktzahlHmax = Summe des Angebots mit dem niedrigsten Preis (maximale Punktzahl)Hfikt = Summe des Angebots mit dem fiktiv 1,3-fachem des niedrigsten Preises (minimale Punktzahl)Hzw = Summe des Angebots für die Punktzahl gesucht wirdDurch die Multiplikation der vergebenen Punkte mit der Wichtungszahl 20 ergibt sich die Bewertungspunktzahl (Wertungsergebnis „Honorarforderungen“). Diese wird multipliziert mit dem Quotienten 40/100 = Produkt des Oberkriteriums.

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