Zuschlag erteilt am 10. April 2026
Veröffentlichung 10.04.26 |
Zuschlagskriterien
Erfahrung der Projektleitung: Erfahrung der Projektleitung: Die Erfahrung der Projektleitung wird anhand zweier Referenzprojekte bewertet. Doppelnennungen mit den im Rahmen der Eignungsprüfung genannten Referenzprojekte sind möglich. a) Mindestanforderungen Referenzprojekt 1 (30 Punkte): - Es handelt sich um die Umgestaltung einer Außenanlage für einen Schulhof, eine Bildungseinrichtung oder vergleichbar - Einstufung mind. HZ IV - Übergabe an die Nutzenden ab 01/2020 bis zum Datum der Bekanntmachung - Baukosten KG 500 mind. 350.000 EUR netto - Vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 und 5-8 nach HOAI Wertung: Bei Erfüllung aller geforderten Mindestkriterien wird die hinterlegte Punktzahl vergeben.
Erfahrung der Projektleitung: Erfahrung der Projektleitung: Die Erfahrung der Projektleitung wird anhand zweier Referenzprojekte bewertet. Doppelnennungen mit den im Rahmen der Eignungsprüfung genannten Referenzprojekte sind möglich. b) Mindestanforderung Referenzprojekt 2 (10 Punkte) - Beauftragung durch einen öffentlichen Auftraggeber nach GWB §99 - Einstufung mind. HZ IV - Übergabe an die Nutzenden ab 01/2020 bis zum Datum der Bekanntmachung - Baukosten KG 500 mind. 200.000 EUR netto - Vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 und 5-8 nach HOAI Wertung: Bei Erfüllung aller geforderten Mindestkriterien wird die hinterlegte Punktzahl vergeben.
Erfahrung der Bauleitung: Die Erfahrung der Bauleitung wird anhand eines Referenzprojektes bewertet. Doppelnennungen mit den im Rahmen der Eignungsprüfung genannten Referenzprojekte sind möglich. a) Mindestanforderungen Referenzprojekt 1 (30 Punkte): - Es handelt sich um ein Objekt der Freianlagen nach HOAI, Anlage 11.2 - Einstufung mind. HZ IV - Übergabe an die Nutzenden ab 01/2022 bis zum Datum der Bekanntmachung - Baukosten KG 500 mind. 350.000 EUR netto - Es wurde mind. die Leistungsphase 8 nach HOAI vollständig selbst erbracht
Honorarangebot: Die Bewertung des Zuschlagskriteriums erfolgt nach folgender Berechnungsformel: Die Bewertung des günstigsten Honorarangebotes erfolgt mit 30 Punkten. Die Bewertung der weiteren Honorarangebote erfolgt linear in Relation zum günstigsten Honorarangebot: (günstigstes Honorarangebot / weiteres Honorarangebot) x 30 Punkte. Zwischenwerte werden auf eine Dezimalstelle interpoliert.
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