Der Landkreis Erding ist für sein Gebiet entsorgungspflichtige Körperschaft gemäß Art. 3 Abs. 1 Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG). Der Landkreis Erding beabsichtigt Dritte gemäß § 22 Abs. 1 KrWG ab dem 01.01.2026 mit der Abholung und dem Transport von gemischten Siedlungsabfällen aus dem Landkreis Erding zum Zweckverband Müllverwertungsanlage Ingolstadt oder einer Ausweichanlage zu beauftragen.
Kontinuierliche und bedarfsgerechte Abholung der gemischten Siedlungsabfälle an der Müllumladestation in Isen nach den Vorgaben des Auftraggebers.
Transport der übernommenen gemischten Siedlungsabfälle mittels Sattel-Lastkraftwagen mit Schubboden (Walking-Floor-LKW) zur weiteren ordnungsgemäßen Entsorgung (Behandlung) zur Müllverwertungsanlage Ingolstadt.
In Revisions-, Stillstandszeiten oder bei sonstiger Unmöglichkeit der Müllverwertungsanlage Ingolstadt sind die gemischten Siedlungsabfälle auf Weisung der Müllverwertungsanlage Ingolstadt in eine alternative bayerische Müllverwertungsanlage zu transportieren. Diese sind gegenwärtig die MVA Burgkirchen oder die MVA München.