Frist abgelaufen

EU-Ausschreibung über den Transport von gemischten Siedlungsabfällen vom Landkreis ERDING

Auftraggeber
Veröffentlicht
03.06.2025
Angebotsfrist
11.07.2025
Der Landkreis Erding ist für sein Gebiet entsorgungspflichtige Körperschaft gemäß Art. 3 Abs. 1 Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG). Der Landkreis Erding beabsichtigt Dritte gemäß § 22 Abs. 1 KrWG ab dem 01.01.2026 mit der Abholung und dem Transport von gemischten Siedlungsabfällen aus dem Landkreis Erding zum Zweckverband Müllverwertungsanlage Ingolstadt oder einer Ausweichanlage zu beauftragen. Kontinuierliche und bedarfsgerechte Abholung der gemischten Siedlungsabfälle an der Müllumladestation in Isen nach den Vorgaben des Auftraggebers. Transport der übernommenen gemischten Siedlungsabfälle mittels Sattel-Lastkraftwagen mit Schubboden (Walking-Floor-LKW) zur weiteren ordnungsgemäßen Entsorgung (Behandlung) zur Müllverwertungsanlage Ingolstadt. In Revisions-, Stillstandszeiten oder bei sonstiger Unmöglichkeit der Müllverwertungsanlage Ingolstadt sind die gemischten Siedlungsabfälle auf Weisung der Müllverwertungsanlage Ingolstadt in eine alternative bayerische Müllverwertungsanlage zu transportieren. Diese sind gegenwärtig die MVA Burgkirchen oder die MVA München.

Zeitplan

Veröffentlichung
03.06.25
Abgabefrist
11.07.25
Öffnung
11.07.25
Vertragsbeginn
01.01.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Erding, Deutschland
E-Mail
theresa.mueller@lra-ed.de
Telefon
08122-58-1299

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • - Bescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben (Bescheinigung in Steuersachen)
    • (Falls Ausstellung nicht möglich, eigenhändige Erklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben)
    • - Vollständige Nachweise der Technischen Ausstattung (Euro Norm 6 + sonstiges) + gelistete Nachweise des Bieters
    • (Siehe Ausschreibungsbedingungen)
    • - Zertifikat zum Entsorgungsfachbetrieb inkl. Anlagen
  • - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft

    • - Versicherungsnachweise für Personen- und Sachschäden (siehe Nr. 11, S.6 Ausschreibungsbedingungen)
    • - Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht und/oder Berufshaftpflichtversicherung) gültige Police (Nachweis, dass der Versicherungsschutz besteht)
  • - Ausschlussgründe: Nachweis, dass keine der im Vertrag genannten Ausschlussgründe zutreffen (z.B. Insolvenzverfahren, Liquidation, schwere Verfehlung, unzutreffende Erklärung) - eine Eigenerklärung ist möglich (siehe hierzu Erklärung in der Anlage).

  • Referenzbelege

    • Die auf dem Gebiet der ausgeschriebenen Leistungen bestehenden Erfahrungen mit Belegung durch eine Referenzliste mit Ansprechpartnern und Telefonnummern
    • - mindestens zwei Referenzen für Transporte von gemischten Siedlungsabfällen oder ähnlichen vergleichbaren Abfällen in den Jahren 2021 - 2024,
    • - darunter bei einem Auftraggeber mit mehr als 1000 to/Jahr in den Jahren 2021 bis 2024.
    • Die jeweiligen obigen Referenzbelege hierüber erfolgen über die Nennung
    • - des Auftraggebers,
    • - der Abfallart,
    • - des Zeitraums „von bis“ und
    • - des Ansprechpartners vor Ort bei dem Unternehmen.
    • Diese sind den einzureichenden Ausschreibungsunterlagen beizulegen.
  • Der Gesamtumsatz und den Umsatz in den ausgeschriebenen Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.

Zuschlagskriterien

  • Vergabematrix bei der Bewertung des wirtschaftlichsten Angebotes

    • Der Auftraggeber bewertet die vorgelegten Konzepte und vergibt folgende Punktewertung von Platz 1 bis Platz 3 (ab Platz 4 ff. werden Null-Punkte vergeben) bei den einzelnen Bewertungsthemen:
    • Preis: max. 100 Punkte
    • Kürzeste Entfernung Müllverwertungsanlage zur Betriebsstätte des Bieters: max. 10 Punkte
    • Kürzeste Entfernung Betriebsstätte des Bieters zur Müllumladestation des Auftraggebers: max. 10 Punkte
    • Einsatz von alternativen Antriebsformen: max. 10 Punkte
    • Gesamtsumme aller möglichen Punkte: 130 Punkte
  • Vergabematrix bei der Bewertung des wirtschaftlichsten Angebotes

    • Der Auftraggeber bewertet die vorgelegten Konzepte und vergibt folgende Punktewertung von Platz 1 bis Platz 3 (ab Platz 4 ff. werden Null-Punkte vergeben) bei den einzelnen Bewertungsthemen:
    • Preis: max. 100 Punkte
    • Kürzeste Entfernung Müllverwertungsanlage zur Betriebsstätte des Bieters: max. 10 Punkte
    • Kürzeste Entfernung Betriebsstätte des Bieters zur Müllumladestation des Auftraggebers: max. 10 Punkte
    • Einsatz von alternativen Antriebsformen: max. 10 Punkte
    • Gesamtsumme aller möglichen Punkte: 130 Punkte

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