Frist abgelaufen

EU-I/T 15/2023 Rahmenvereinbarung Blockspeicher für den SWR und weitere Bezugsberechtigte

Auftraggeber
Veröffentlicht
25.04.2024
Angebotsfrist
Der SWR betreibt in Baden-Baden, Mainz und Stuttgart flashbasierte Blockspeichersysteme. Diese Speichersysteme dienen zu zwei Dritteln der Bereitstellung von schnellem und hochverfügbarem Speicher für virtuelle Server im Produktionsumfeld und zu einem Drittel der Bereitstellung von Speicher für Datenbank-Systeme und Verwaltungsanwendungen. Aus Gründen der Datensicherheit und Verfügbarkeit sind die Speichersysteme redundant aufgebaut und in räumlich getrennten Rechenzentren untergebracht. Im ersten Schritt sollen neue All-Flash-Blockspeicher mit einer Gesamtkapazität von rund 1,25 PiByte als Primärsysteme installiert werden. Im nächsten Schritt können die alten Backup-Systeme ausrangiert und durch die bisherigen Primärsysteme ersetzt werden. Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber und die bezugsberechtigten Rundfunkanstalten beabsichtigten daher, bedarfsorientiert Blockspeicher und sonstige Funktionskomponenten abzurufen. Es handelt sich um die Lieferung von Hard- und Software und um werkvertragliche Leistungen. Der Bedarf an Funktionskomponenten im Blockspeicher-Umfeld gliedert sich in die nachfolgend definierten Bereiche: Lieferleistungen - Enterprise Blockspeicher Systeme mit u.a. folgenden Merkmalen + Controller-Anzahl 4 + AllFlash (NVMe) + Nutzbare Kapazität 800 TiB - Midrange Blockspeicher Systeme mit u.a. folgenden Merkmalen + Controller-Anzahl 2 + AllFlash (NVMe) und oder Hybrid + Nutzbare Kapazität 400 TiB -> Sonstige Blockspeicherkomponenten aus der Preisliste -> Lieferung der Funktionskomponenten an verschiedene Standorte des Auftraggebers (SWR) und der Bezugsberechtigten Werksleistungen - Implementation in den Rechenzentren - Inbetriebnahme der Funktionskomponenten als Gesamtsystem - Dokumentation des Gesamtsystems - Abnahme Service - PrePaid-Hersteller-Wartung für 5 Jahre Standard Optionale Leistungen: - EntryLevel Blockspeicher Systeme - Schulungsmaßnahmen - PrePaid-Hersteller-Wartung 1 Jahr Verlängerung auf 72 Monate - PrePaid-Hersteller-Wartung 1 Jahr Verlängerung auf 84 Monate Die Abnahmemengen werden in EUR netto angegeben und beziehen sich auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von sechs Jahren und sind wie folgt: - Mindestabnahmemenge: 2.500.000 € - geplante Abnahmemenge: 8.100.000 € - optionale Höchstmenge: 16.900.000 € Der SWR als Auftraggeber beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von 48 Monaten und zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 weitere Monate auf insgesamt maximal 72 Monate abgeschlossen. An diesen Rahmenvereinbarungen sind neben dem SWR als Auftraggeber dieser Rahmenvereinbarung die weiteren unter Kapitel 3.2.3 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt. Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat. Bezugsberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung, d.h. zum Abschluss von Einzelverträgen berechtigt, sind die nachfolgend aufgeführten Rundfunkanstalten und Einrichtungen: - Südwestrundfunk (SWR) - Bayerischen Rundfunk (BR) - Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) - Informations-Verarbeitungs-Zentrum (IVZ) - Zentraler Beitragsservice (zBS) Für Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA) findet ein gemeinschaftlicher Einkauf unter der Federführung einer Rundfunkanstalt statt. Bei einer Gemeinschaftseinrichtung können folgende Rundfunkanstalten beteiligt sein: - Bayerischer Rundfunk - Hessischer Rundfunk - Mitteldeutscher Rundfunk - Norddeutscher Rundfunk - Radio Bremen - Rundfunk Berlin-Brandenburg - Saarländischer Rundfunk - Südwestrundfunk - Westdeutscher Rundfunk - ZDF - Deutsche Welle - Deutschlandradio Die in diesen Verfahrens- und Vertragsunterlagen enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße. Der geplante Beginn der Rahmenvereinbarung ist der Tabelle 2 in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
25.04.24
Fragenfrist
20.05.24
Teilnahmefrist
27.05.24
Vertragsbeginn
01.11.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert
16.900.000 €
Erfüllungsort
Stuttgart, Deutschland
Vertragslaufzeit
4 Tage
E-Mail
vergabe-it@swr.de
Freischalten
Telefon
Website
https://www.swr.de
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • A1.1 - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

    • Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB ist von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung (siehe Anlage 06 - "Eigenerklärung" der Verfahrens- und Vertragsunterlagen) mit dem Teilnahmeantrag ausgefüllt beizulegen (A1.1).
    • Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt.
    • Es werden alle geeigneten Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert.
  • A2.1 - Eintrag im Beruf- oder Handelsregister

    • A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss folgendes vorgelegt werden:
    • Nachweis, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug). Der Nachweis darf nicht älter als 1 Jahr sein (A2.1).
    • Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt.
    • Es werden alle geeigneten Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert.
  • A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung A3.2 - Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis.

    • A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
    • Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
    • Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (A3.1) mit folgenden Deckungssummen:
    • - Für Sach- und Personenschäden mind. 3.000.000 € je Schadensereignis
    • - Für Vermögensschäden bis zu 1.000.000 € je Schadensereignis
    • - Mindestens 6 Millionen € Jahreshöchstersatzleistung.
    • oder
    • - Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden
    • Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
    • Der Nachweis dieser Anpassung muss dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorgelegt werden.
    • A3.2 - Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis.
    • Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem das sich bewerbende Unternehmen angemeldet ist. Der Nachweis darf nicht älter als 1 Jahr sein (A3.2).
    • Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Mittlerer Bonität“
    • Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht und führen zum Ausschluss des Bieters.
    • Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt.
    • Es werden alle geeigneten Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert.
  • A4.1 - Der Nachweis von jeweils zwei Referenzen von Projekten in vergleichbarer Art und Größe in den vergangenen fünf Jahren, vorzugsweise im öffentlichen Sektor. A4.2 - Nachweis das der angebotene Hersteller über strategische Partnerschaften mit folgenden Herstellern in der Informationstechnik verfügt.

    • Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
    • A4.1 - Der Nachweis von jeweils zwei Referenzen von Projekten in vergleichbarer Art und Größe in den vergangenen fünf Jahren, vorzugsweise im öffentlichen Sektor (A4.1):
    • Hierzu sind jeweils zwei Anlagen 10a und 10b – "Referenztemplates" der Verfahrens- und Vertragsunterlagen vollständig ausgefüllt dem Teilnahmeantrag beizulegen.
    • Die eingereichten Referenzen werden nach neun festgelegten Kriterien / Punkten vgl. Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Dokument 0.1 Teilnahmewettbewerb im Kapitel 4.4 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit der beiden dargestellten Tabellen bewertet.
    • Hierbei gilt (Mindestanforderung sieben erfüllte Kriterien):
    • -> bis sechs (6) Kriterien gilt die Referenz als nicht vergleichbar und damit das Kriterium nicht erfüllt
    • -> ab sieben (7) Kriterien gilt die Referenzen als Vergleichbar und damit das Kriterium erfüllt.
    • WICHTIG: Die vier Referenztemplates müssen getrennt nach Leistungserbringer und Hersteller ausgefüllt und eingereicht werden. Es kann sich um denselben Referenzgeber handeln.
    • A4.2 - Nachweis, dass der angebotene Hersteller über strategische Partnerschaften mit folgenden Herstellern in der Informationstechnik verfügt (A4.2):
    • o Brocade
    • o Microsoft
    • o Veeam
    • o VMware
    • Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt.
    • Es werden alle geeigneten Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert.
  • A4.3 - Eigenerklärung, dass über den angebotenen Hersteller keine US- bzw. EU-Embargos verhängt wurden, oder ein entsprechender Prozess läuft. A4.4 - Nachweise eines aktuellen zertifizierten Qualitätsmanagements des Bewerbers mindestens nach DIN EN ISO 9001

    • 2015.: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
    • A4.3 - Eigenerklärung, dass über den angebotenen Hersteller keine US- bzw. EU- Embargos verhängt wurden, oder ein entsprechender Prozess läuft (A4.3).
    • A4.4 - Nachweise eines aktuellen zertifizierten Qualitätsmanagements des Bewerbers mindestens nach DIN EN ISO 9001:2015 (A4.4).
    • Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt.
    • Es werden alle geeigneten Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert.
  • A4.5 - Nachweis, dass der angebotene Hersteller einem der nachfolgend aufgeführten Herstellern entspricht (Quelle

    • Gartner Magic Quadrant for Primary Storage September 2023 „Leaders: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
    • A4.5 - Nachweis, dass der angebotene Hersteller einem der nachfolgend aufgeführten Herstellern entspricht (Quelle: Gartner Magic Quadrant for Primary
    • Storage September 2023 „Leaders“) (A4.5).:
    • o DELL Technologies
    • o Hitachi Vantara
    • o HPE
    • o Huawei
    • o IBM
    • o Infinidat
    • o NetApp
    • o Pure Storage
    • Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt.
    • Es werden alle geeigneten Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert.

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