Frist abgelaufen

EU-weite Ausschreibung der Sammlung und Verwertung von Altkleidern für den Landkreis Heilbronn

Auftraggeber
Veröffentlicht
14.04.2025
Angebotsfrist
15.05.2025
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Die ausgeschriebene Leistung besteht im Wesentlichen aus den unter Ziffer 5.1 (LOT-0001) aufgeführten Einzelleistungen.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
14.04.25
Abgabefrist
15.05.25
Öffnung
15.05.25
Vertragsbeginn
01.01.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Heilbronn, Deutschland
E-Mail
R.Buttkewitz@landratsamt-heilbronn.de
Freischalten
Telefon
Website
https://www.aw-landkreis-heilbronn.de
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters.: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2022 bis 2024 (für 2024 ggf. geschätzt) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.

  • Eigenerklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung.: Eigenerklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.

  • Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.

    • Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden.
    • Hinweis:
    • Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
  • Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Sammlung und Verwertung von Altkleidern.: Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Sammlung und Verwertung von mindestens 500 Mg Altkleidern pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2022 bis 2024 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Abfallmengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).

  • Nachweis (als Eigenerklärung) über eine bvse-Qualitätssiegel-Zertifizierung für das Textilrecycling oder Berechtigung zum Führen des Zeichens „FairWertung“.

    • • Nachweis (als Eigenerklärung) über eine bvse-Qualitätssiegel-Zertifizierung für das Textilrecycling oder Berechtigung zum Führen des Zeichens „FairWertung“ (Auftragnehmer oder Sortieranlage).
    • Hinweise:
    • Gleichwertige Zertifizierungen oder Nachweise sind zulässig. Die Gleichwertigkeit ist in Anlehnung an die Anforderungen/Vorgaben der bvse-Zertifizierung bzw. der Berechtigung zum Führen des Zeichens „FairWertung“ im Angebot darzustellen.
    • Hierbei ist als Eigenerklärung (in Anlehnung an die bvse-Leitlinien) zu bestätigen, dass bei der Auftragsdurchführung folgende Vorgaben beachtet werden:
    • 1. Der Bieter/Auftragnehmer distanziert sich vom Ankauf und der Verwertung von Sammelware, wenn ihm die Kenntnis vorliegt, dass die Ware aus illegalen Sammlungen stammt oder der Ursprung der Ware nicht eindeutig ist.
    • 2. Der Bieter/Auftragnehmer erteilt Auskunft über Exportwege und Importländer. Der Verkauf von Sammelware in europäische und außereuropäische Länder erfolgt grundsätzlich nur an Sortierbetriebe mit fachlicher Kompetenz. Der Bieter/Auftragnehmer stellt sicher, dass die Alttextilien sachgemäß und umweltverträglich verwertet werden.
    • 3. Der Bieter/Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung von Importverboten oder beschränkungen und anderer Schutzbestimmungen sowie aller Zollvorschriften.
    • 4. Der Bieter/Auftragnehmer setzt die Rangfolge der 5-stufigen Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG um. Die Abfallvermeidung durch Wiederverwendung der Gebrauchtbekleidung (Second Hand) hat für sie oberste Priorität. Außerdem stellt er eine stoffliche Verwertung nicht mehr tragfähiger Bekleidung auf dem jeweiligen Stand der Technik sicher und setzt sich für eine Verwertungsquote der Alttextilien von mehr als 90 % ein.
  • Verpflichtungserklärung Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG.: Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG)

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Konzeptvorlage287 KB16 Seiten
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