Veröffentlichung 31.03.25 | Abgabefrist 28.04.25 | Öffnung 28.04.25 | Vertragsbeginn 01.07.25 |
Eignungskriterien
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von Straßenreinigungsabfall.: Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von mind. 500 Mg Straßenreinigungsabfall pro Jahr. Die Referenzen sind für jedes der Kalenderjahre 2022 bis 2024 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Verwertungsmengen vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Nutzungsnachweis für den vorgesehenen Standort der Übernahmestelle für Straßenreinigungsabfälle.
Nutzungsnachweis für die angebotene Behandlungs-/Entsorgungsanlage.: Nutzungsnachweis für die angebotene Behandlungs-/Entsorgungsanlage. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügten Mustertextes beinhalten.
Bei der Nutzung einer Behandlungs-/Entsorgungsanlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht: Bei der Nutzung einer Behandlungs-/Entsorgungsanlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters.: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2022 bis 2024 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre (2024 ggf. als Schätzwert).
(Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung.: (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
Zuschlagskriterien
Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach der Wertungssumme. Diese wird anhand der folgenden Kriterien ermittelt
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