Die Stadt Heiligenhaus ist Schulträgerin von 5 Grundschulen, die alle als Offene Ganztagsschule geführt werden.
An folgenden Schulen werden die Trägerschaften der OGS mit folgenden Losaufteilungen ausgeschrieben:
— Los 1: Städt. Gemeinschaftsgrundschule Regenbogen, Moselstraße 51, 42579 Heiligenhaus, 2-zügig,
— Los 2: Städt. Gemeinschaftsgrundschule Gerhard-Tersteegen, Velberter Str. 106, 42579 Heiligenhaus, 2-zügig,
— Los 3: Städt. Gemeinschaftsgrundschule Schulstraße, Schulstr. 1, 42579 Heiligenhaus, 3-zügig,
— Los 4: Katholische Grundschule St. Suitbertus, Am Sportfeld 5, 42579 Heiligenhaus, 3-zügig,
— Los 5: Evangelische Grundschule Adolf-Clarenbach, Pestalozzistr. 16, 42579 Heiligenhaus, 1-zügig,
Die Trägerschaften dieser Offenen Ganztagsschulen werden zum Schuljahr 2021/22 (somit zum Schuljahresbeginn 1.8.2021) für die Dauer von 4 Jahren ausgeschrieben mit einer einmaligen Verlängerungsoption um 2 Jahre.
Im Rahmen des Angebotes der OGS soll bei Bedarf zudem eine Kurzbetreuung in Bezug auf die Lose 2 bis 5 (Übermittagsbetreuung) angeboten werden. Die Kurzbetreuung stellt eine reine Betreuungsaufsicht dar.
Die Gruppengröße für eine OGS-Gruppe beträgt 25 Kinder (max. 30 Kinder). Die Kurzbetreuung im Rahmen der OGS wird entsprechend der räumlichen Möglichkeiten in der Regel in der Schule, ansonsten in anderen geeigneten Gebäuden durchgeführt. Die Mindestgröße für das Zustandekommen einer solchen Gruppe beträgt 10 angemeldete Schüler/-innen. Die Maximalgröße einer solchen Gruppe beträgt 25 Schüler/-innen. Entsprechend der räumlichen Möglichkeiten ist die Einrichtung einer Zweitgruppe ab 26, einer Drittgruppe ab 51 und einer Viertgruppe ab 76 Schüler/-innen möglich.
Der jährliche Höchstbetrag der Pro-Kopf-Pauschale ab dem Schuljahr 2021/22 beträgt:
— 2 300 EUR für eine(n) Schüler/in -im Ganztag
— 3 350 EUR für eine(n) Schüler/in -im Ganztag mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bzw. aus Flüchtlingsfamilien oder in vergleichbaren Lebenslagen (z. B. Sinti und Roma), sofern hierfür ein erhöhter Förderbetrag des Landes gewährt wird. Hierzu sind besondere Förderstunden durch geeignetes Personal vorzusehen,
— 600 EUR für eine(n) Schüler/in in der Über-Mittags-Betreuung bis 13.30 Uhr,
— 740 EUR für eine(n) Schüler/in in der Über-Mittags-Betreuung bis 14.00 Uhr.