Zuschlag erteilt am 29. November 2024
Veröffentlichung 24.05.24 | Teilnahmefrist 27.06.24 |
Eignungskriterien
Mindestbedingung Nr. 2: Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 0,5 Mio. EUR unter Angabe des Versicherungsunternehmens. Auf gesonderte Anforderung: Vorlage des Versicherungsscheins.
Mindestbedingung Nr. 3: Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers im Bereich UCC / Telekommunikation in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 bis 2023) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre. Der Mindestumsatz muss 1,5 Mio. EUR in jedem der Geschäftsjahre 2021 – 2023 betragen. Auf gesonderte Anforderung: Vorlage von Bilanzen/Bilanzauszügen oder Erklärung des Steuerberaters.
Mindestbedingung Nr. 4: Eigenerklärung zu mindestens drei Referenzkunden (Rechenzentren/Verwaltungen/Reseller) zur Lieferung von Endgeräten (Telefone) mit Telefonanlagensoftware in den Jahren 2021 – 2023. Die Referenzkunden müssen jeweils mit mind. 300 Endgeräten ausgestattet worden sein (Anzugeben ist: Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsumfang).
Mindestbedingung Nr. 5: Der Bewerber muss eine Zertifizierung als Direktbezieher mindestens eines Herstellers haben, welcher ein Gesamtsystem für eine softwarebasierte UC-Lösung inkl. Endgeräte und DECT anbietet.
Zuschlagskriterien
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