Veröffentlichung 19.01.24 |
Zuschlagskriterien
Honorar: Für das Wertungskriterium Honorar/Preis kann der Bieter mit dem günstigsten Angebot eine Maximalpunktzahl von 100 Punkten erreichen. Angebote mit dem 2-fachen Preis des günstigsten Angebotes oder höher erhalten 0 Punkte, dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation. Für die Berechnung der erreichten Punktzahl je Bieter für das Wertungskriterium Honorar/Preis wird folgende Formel angewendet: Punkte = 100 - [(Angebotssumme Bieter / Angebotssumme niedrigstes Angebot) - 1]*100 Diese Punktzahl wird in der Gesamtwertung der Bewertungsmatrix mit 30% gewichtet. Das bedeutet, der Bieter mit dem günstigsten Angebot erhält für das Wertungskriterium Honorar/Preis 100 Punkte, welche zu 30% in die Gesamtbewertung einfließen und damit 30 Punkte in der Gesamtwertung ergeben.
Stundenlohnarbeiten: Für das Wertungskriterium Stundenlohnleistungen kann der Bieter mit dem günstigsten Angebot seiner Stundenlohnleistungen eine Maximalpunktzahl von 100 Punkten erreichen. Angebote mit dem 2-fachen Preis des günstigsten Angebotes oder höher erhalten 0 Punkte, dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation. Für die Berechnung der erreichten Punktzahl je Bieter für das Wertungskriterium Stundenlohnleistungen wird folgende Formel angewendet: Punkte = 100 - [(Angebotssumme Bieter / Angebotssumme niedrigstes Angebot) - 1]*100 Diese Punktzahl wird in der Gesamtwertung der Bewertungsmatrix mit 5% gewichtet. Das bedeutet, der Bieter mit dem günstigsten Angebot seiner Stundenlohnleistungen erhält für das Wertungskriterium Stundenlohnleistungen 100 Punkte, welche zu 5% in die Gesamtbewertung einfließen und damit 5 Punkte in der Gesamtwertung ergeben.
Projektspezifische Referenzen - Verwaltungsneubau mit Öffentlichkeitsverkehr und mit mehr als 30 verwaltungsangehörigen Nutzern: Die projektspezifischen Referenzen der für die Ausführung vorgesehenen Projektmitglieder müssen über vergleichbare Leistungen bei vergleichbaren Projekten im Verwaltungsbau mit Öffentlichkeitsverkehr und mit mehr als 30 verwaltungsangehörigen Nutzern nachgewiesen werden. Dabei darf der Beginn der Planung nicht älter als 10 Jahre und der Beginn der Ausführung nicht älter als 5 Jahre sein. Um das geforderte Leistungsspektrum abzubilden, müssen die projektspezifischen Referenzen nicht jeweils pro für die Ausführung vorgesehenem Projektmitglied erbracht werden, sondern diese können durch das Projektteam (organisatorische und fachliche Gesamtheit von Projektleiter, Architekt, Ingenieur und Vertretung) bzw. von einzelnen für die Ausführung vorgesehenen Mitgliedern aus dem Projektteam nachgewiesen werden. Das Wertungskriterium Nr. 2 Projektspezifische Referenzen - Verwaltungsneubau mit Öffentlichkeitsverkehr und mit mehr als 30 verwaltungsangehörigen Nutzern wird mit 10% in der Gesamtwertung der Bewertungsmatrix gewichtet. der Gesamtwertung der Bewertungsmatrix gewichtet. Das bedeutet, der Bieter der von seinem Projektteam 2 geeignete Referenzen für die Leistungsphasen 1-8 und die örtliche Bauüberwachung (a bis d) nachweisen kann, erhält für dieses Wertungskriterium 100 Punkte, welche zu 10% in die Gesamtbewertung einfließen und damit 10 Punkte in der Gesamtwertung ergeben.
Projektspezifische Referenzen - Umbau Bestand und Denkmalschutz: Die projektspezifischen Referenzen der für die Ausführung vorgesehenen Projektmitglieder müssen über vergleichbare Leistungen bei vergleichbaren Projekten nachgewiesen werden, welche den Umbau von Bestandsgebäuden unter Beachtung des Denkmalschutzes betreffen, sowie Erfahrungen mit hochwertigen Denkmalen (Substanzerhalt, restauratorische sowie konstruktive Erfahrungen mit Denkmalen von historisch, kulturell oder architektonisch besonderem Wert) sowie Erfahrungen mit restauratorischen Untersuchungen der Bausubstanz in Treppenhäusern und Fluren nachweisen. Dabei darf der Beginn der Planung nicht älter als 10 Jahre und der Beginn der Ausführung nicht älter als 5 Jahre sein. Das Wertungskriterium Nr. 3 Projektspezifische Referenzen - Umbau Bestand und Denkmalschutz wird mit 10% in der Gesamtwertung der Bewertungsmatrix gewichtet. Das Wertungskriterium Nr. 3 Projektspezifische Referenzen - Umbau Bestand und Denkmalschutz wird mit 10% in der Gesamtwertung der Bewertungsmatrix gewichtet. Das bedeutet, der Bieter der von seinem Projektteam 2 geeignete Referenzen für die Leistungsphasen 1-8 und die örtliche Bauüberwachung (a bis d) nachweisen kann, erhält für dieses Wertungskriterium 100 Punkte, welche zu 10% in die Gesamtbewertung einfließen und damit 10 Punkte in der Gesamtwertung ergeben.
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