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Euregio-Gymnasium: Planung der Baufeldfreimachung / Rückbaus

Auftraggeber
Veröffentlicht
30.07.2026
Angebotsfrist
02.09.2026
Die Stadt Bocholt beabsichtigt auf der östlich gelegenen Freifläche des jetzigen Standortes des Euregio Gymnasiums "Unter den Eichen" den Bau eines neuen Gymnasiums. Insgesamt soll aus den Bestandsgebäuden Hauptschule und Sporthalle gemeinsam mit den Neubauten Gymnasium und Mensa ein Gesamtensemble mit einer Campusstruktur entstehen. Die Neubauten sollen sich außerdem als Funktionsgebäude in den städtebaulichen Kontext des jeweiligen Grundstücks einfügen und den architektonischen Ansprüchen an ein Schulgebäude Rechnung tragen. Im Vorfeld der bautechnischen Realisierung des neuen Euregio Gymnasiums (Baubeginn ca. 2.Quartal 2027) ist die Baufeldfreimachung/der Teilrückbau einiger Gebäude des Bestandes notwendig.

Zeitplan

Veröffentlichung
30.07.26
Fragenfrist
25.08.26
Abgabefrist
02.09.26
Öffnung
02.09.26
Vertragsbeginn
01.10.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Geschätzter Wert
200.000 €
Erfüllungsort
Bocholt, Deutschland
E-Mail
rechtsreferat@bocholt.de
Telefon
+49 28719531305
Website
https://www.bocholt.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • 1) Eigenerklärung, dass zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen
    • 2) Eigenerklärung, dass fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen. 3) dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Vorgenannte Erklärungen sind im Angebotsformular enthalten. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Jedes Mitglied hat die Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
  • Mindestens zwei Referenzen über erbrachte Leistungen in den Jahren Juni 2023 bis Juni 2026 die mit der hier zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Angabe von Art und Umfang. Mindestanforderung: Der Auftraggeber sieht eine Leistung als vergleichbar an, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: - Baufeldfreimachung / Rückbau eines Gebäudes (Hochbau) - mit den anrechenbaren Kosten von mindestens 800.000 Euro, - wovon hier mindestens die Hälfte der anrechenbaren Kosten auf den Rückbau des Gebäudes (Hochbaus) entfallen.

  • Natürliche Personen, die freiberuflich tätig sind und entsprechend der Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" bzw. "Ingenieur" zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Personen die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur/Architekt verfügt, dessen Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG oder 2001/19/EG gewährleistet ist.

Zuschlagskriterien

  • Preis: Gem. § 58 Abs. 1 und 2 Vergabeverordnung (VgV) Zuschlag und Zuschlagskriterien wird der Zuschlag nach Maßgabe des § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses.

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