Veröffentlichung 18.04.25 | Fragenfrist 21.05.25 | Abgabefrist 26.05.25 | Öffnung 26.05.25 | Vertragsbeginn 01.07.25 |
Eignungskriterien
Eigenerklärung bezüglich der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz aus der Durchführung von vergleichbaren Dienstleistungen in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich (2022, 2023, 2024) sind. Für die Angabe der Mitarbeiter, die in den letzten drei Jahren für die ausgeschriebene Leistung qualifiziert waren, müssen Angaben zu den Profilgruppen gemacht werden.
Eigenerklärung über die Ausführungen von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, der letzten drei Jahre. Es müssen mindestens zwei Referenzen angegeben werden. Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer) - Projektbeschreibung (Angaben über die erbrachten Dienstleistungen) - Leistungszeitraum (MM.JJJJ - MM.JJJJ) - Umfang der Referenzleistung (durchschnittliche Anzahl von Anfragen/Ticket pro Monat) Als mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar gelten Referenzen, die folgende Mindestanforderungen erfüllen: Gegenstand der Referenz müssen Telefonservice-/Supportleistungen in der Kundenbetreuung sein. Die Leistungen müssen im IT-Umfeld erbracht worden sein, d.h. der Support muss auf IT-Produkte bezogen sein. Die Leistungen müssen über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten ununterbrochen erbracht worden sein. Das Leistungsvolumen muss mindestens durchschnittlich 80 Anfragen pro Monat betragen. Die Referenz muss aus den letzten drei Jahren stammen.
Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 5 Mio. für Personenschäden, EUR 2,5 Mio. für Sachschäden sowie EUR 100.000 bei Obhuts- und Bearbeitungsschäden (jeweils zweifach maximiert) oder Eigenerklärung, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
Zuschlagskriterien
Preis: Im Rahmen der vierten Wertungsstufe wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB, § 58 VgV das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt nach dem Kriterium des niedrigsten Preises. Maßgebend hierfür ist der Bewertungspreis, der sich aus den Angaben der Bieter im Preisblatt ergibt. Die Abgabe eines Angebots gilt als rechtsverbindliche Zusage für die Erbringung der Leistung. Bei fehlenden Preisangaben wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV ausgeschlossen. Alle Preise sind kaufmännisch zu runden und mit 2 Nachkommastellen anzugeben.
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