Öffentliche Ausschreibung

Europaweite Vergabe von Fachplanerleistungen Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14.1 für die Leistungsphasen 1 bis 6 für den Neubau Bürgerhaus Manolzweiler

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Auftraggeber

Gemeinde Winterbach

Wichtige Fristen

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Beschreibung

Das seither bestehende sog. "Alte Schulhaus", Kaiserstr. 18 in Winterbach-Manolzweiler wird bis Ende Mai 2026 abgebrochen sein. Alle in diesem Bestandsgebäude seither vorhandenen Nutzungen sollen im geplanten Neubau des Bürgerhauses auch wieder unterkommen. Diese sind: (1) Feuerwehrgerätehaus mit 1 Fahrzeugbox mit den dazugehörigen Umkleidebereichen im EG. und den dazugehörigen Abstellräumen im OG. (2) Bürgersaal (Grundfläche 83,5 m2 für 48 Personen bei Tischbestuhlung) mit dazugehöriger Teeküche für Ortsteilversammlungen, Infoveranstaltungen, Gottesdienste, Gymnastikkurse, etc. und auch mietbar zur privaten Nutzung für Familien- und Geburtstagsfeiern. (3) Kursraum (Grundfläche 26 m2) z.B. für Malkurse und als Besprechungsraum, auch für die Feuerwehr. (4) Öffentliches Bücherregal. (5) Im Außenbereich des Gebäudes soll zusammen mit den Außenanlagen (Kfz-Stellplätze, Fahrradabstellanlage etc.) wieder ein öffentlicher Kinderspielplatz angelegt werden. Die Baugenehmigung für den Neubau des Bürgerhauses Manolzweiler wurde vom Land-ratsamt Rems-Murr-Kreis am 02.12.2025 erteilt. Dieser Baugenehmigung liegt die Planung des Arch.Büros archifaktur Julian Bärlin, Winterbach, zugrunde. Der Gemeinderat der Gemeinde Winterbach hat in seiner Sitzung vom 04.11.2025 den Baubeschluss für den Neubau des Bürgerhauses gefasst und die Kostenberechnung von Brutto 2.768.300 EUR genehmigt. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von - Fachplanerleistungen Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14.1 für die Leistungsphasen 1 bis 6 (Los 2). Die Planungsleistungen sollen gleich im Anschluss an die Beauftragung erfolgen. Der Gemeinderat wird in seiner Sitzung im April 2026 gemäß der Hauptsatzung über die Vergabeentscheidung entscheiden. Somit erfolgt die Beauftragung voraussichtlich Ende April/Anfang Mai 2026. Die Vergabe der Bauleistungen erfolgt im Anschluss an die Durchführung der Planungsleistungen in Einzelgewerken. Der Beginn der baulichen Umsetzung wird schnellstmöglich (Sommer/Herbst 2026) angestrebt, damit das Bürgerhaus Ende 2027 bezugsfertig ist. Die Gemeinde Winterbach geht nach derzeitiger Planung von anrechenbaren Herstellkosten von insgesamt rund EUR 2,76 Mio. brutto (KG 200 bis 700 nach DIN 276-1:2018-12) aus. Für die Tragwerksplanung werden bislang anrechenbare Herstellkosten (KG 300 und 400) von ca. 1.988.900,00 EUR brutto angenommen. Übergeordnetes Ziel des Projekts ist die kostenbewusste, funktionale und wirtschaftliche Realisierung des Bauvorhabens unter Beachtung des vom Gemeinderat beschlossenen Kostenrahmens. Für die Maßnahme stehen der Gemeinde Winterbach Fördergelder zur Verfügung. Aus diesem Grund ist die Sicherstellung einer fristgerechten Fertigstellung sowohl der Planungsleistungen als auch der Bauausführung zu gewährleisten.

Lose (1)

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