Frist abgelaufen

.Europaweite Vergabe von Fachplanerleistungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 4, 5 und 8 (Elektro) für die Leistungsphasen 2-3 und 5-9 für den Neubau Bürgerhaus Manolzweiler

Auftraggeber
Veröffentlicht
17.02.2026
Angebotsfrist
Das seither bestehende sog. "Alte Schulhaus", Kaiserstr. 18 in Winterbach-Manolzweiler wird bis Ende Mai 2026 abgebrochen sein. Alle in diesem Bestandsgebäude seither vorhandenen Nutzungen sollen im geplanten Neubau des Bürgerhauses auch wieder unter-kommen. Diese sind: (1) Feuerwehrgerätehaus mit 1 Fahrzeugbox mit den dazugehörigen Umkleidebereichen im EG. und den dazugehörigen Abstellräumen im OG. (2) Bürgersaal (Grundfläche 83,5 m2 für 48 Personen bei Tischbestuhlung) mit dazugehöriger Teeküche für Ortsteilversammlungen, Infoveranstaltungen, Gottesdienste, Gymnastikkurse, etc. und auch mietbar zur privaten Nutzung für Familien- und Geburtstagsfeiern. (3) Kursraum (Grundfläche 26 m2) z.B. für Malkurse und als Besprechungsraum, auch für die Feuerwehr. (4) Öffentliches Bücherregal. (5) Im Außenbereich des Gebäudes soll zusammen mit den Außenanlagen (Kfz-Stellplätze, Fahrradabstellanlage etc.) wieder ein öffentlicher Kinderspielplatz angelegt werden. Die Baugenehmigung für den Neubau des Bürgerhauses Manolzweiler wurde vom Land-ratsamt Rems-Murr-Kreis am 02.12.2025 erteilt. Dieser Baugenehmigung liegt die Planung des Arch.Büros archifaktur Julian Bärlin, Winterbach, zugrunde. Der Gemeinderat der Gemeinde Winterbach hat in seiner Sitzung vom 04.11.2025 den Baubeschluss für den Neubau des Bürgerhauses gefasst und die Kostenberechnung von Brutto 2.768.300 EUR genehmigt. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von - Fachplanerleistungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 4, 5 und 8 (Elektro) (Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechische Anlage und Gebäudeautomation) nach § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15.1 für die Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 bis 9 (Los 3). Die Planungsleistungen sollen gleich im Anschluss an die Beauftragung erfolgen. Der Gemeinderat wird in seiner Sitzung im April 2026 gemäß der Hauptsatzung über die Vergabeentscheidung entscheiden. Somit erfolgt die Beauftragung voraussichtlich Ende April/Anfang Mai 2026. Die Vergabe der Bauleistungen erfolgt im Anschluss an die Durchführung der Planungsleistungen in Einzelgewerken. Der Beginn der baulichen Umsetzung wird schnellstmöglich (Sommer/Herbst 2026) angestrebt, damit das Bürgerhaus Ende 2027 bezugsfertig ist. Die Gemeinde Winterbach geht nach derzeitiger Planung von anrechenbaren Herstellkosten von insgesamt rund EUR 2,76 Mio. brutto (KG 200 bis 700 nach DIN 276-1:2018-12) aus. Für die Technische Gebäudeausrüstung Elektro werden bislang anrechenbare Herstellkosten von ca. 267.500,00 EUR brutto angenommen. Übergeordnetes Ziel des Projekts ist die kostenbewusste, funktionale und wirtschaftliche Realisierung des Bauvorhabens unter Beachtung des vom Gemeinderat beschlossenen Kostenrahmens. Für die Maßnahme stehen der Gemeinde Winterbach Fördergelder zur Verfügung. Aus diesem Grund ist die Sicherstellung einer fristgerechten Fertigstellung sowohl der Planungsleistungen als auch der Bauausführung zu gewährleisten.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
17.02.26
Fragenfrist
23.02.26
Teilnahmefrist
03.03.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Winterbach, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
gemeinde@winterbach.de
Freischalten
Telefon
+49 718170060
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • 2 Auswahlreferenzen - Auswahl der Bewerber

    • Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten (verbindlichen) Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
    • Stufe 1:
    • Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
    • Stufe 2:
    • Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
    • Stufe 3:
    • Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei und maximal sieben grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der drei Referenzen der EU-Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
    • Die weiteren zwei Auswahlreferenzen müssen folgende Kriterien erfüllen, damit diese zur Bewertung zugelassen werden:
    • - Referenz über die Erbringung von von Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen 4, 5 und 8 (Elektro) für einen Neubau, Umbau oder eine Erweiterung eines öffentlichen, kommunalen Nichtwohngebäudes. Die Vergleichbarkeit bezieht sich insbesondere auf Art, Nutzung und funktionale Anforderungen des Gebäudes.
    • Als vergleichbare Referenzprojekte gelten insbesondere Bürgerhäuser, Versammlungsstätten, Dorfgemeinschaftshäuser, Rathäuser, Feuerwehrhäuser, Rettungswachen oder vergleichbare kommunale Hochbauten.
    • Bei dem Referenzprojekt müssen die Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 8 nach HOAI erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten zehn Jahren (frühestens 1. Januar 2015) und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt sein.
    • Referenzprojekte aus dem privaten oder gewerblichen Hochbau werden bei der Bewertung der Auswahlreferenzen nicht berücksichtigt.
    • Bitte reichen Sie insgesamt nicht mehr als 3 Referenzen ein.
    • Bei der Bewertung der Auswahlreferenzen (2 Stück) können maximal 18 Punkte (jeweils 9 Punkte) erzielt werden. Die Bewertung der Auswahlreferenzen erfolgt jeweils getrennt wie folgt:
    • Kriterium "Zeitpunkt der Planungsleistungen"
    • Leistungserbringung nach dem 01.01.2015 bis 31.12.2017 1 Punkt:
    • Leistungserbringung nach dem 01.01.2018 bis zum 31.12.2022 2 Punkte:
    • Leistungserbringung nach dem 01.01.2023 3 Punkte
    • Kriterium "anrechenbare Herstellkosten" (KG 440 - 450 und 480)
    • bis 200.000 EUR brutto 1 Punkt
    • über 200.000 EUR brutto 3 Punkte
    • Kriterium "Gebäudeart"
    • Neubau/Umbau/Erweiterung eines Hochbaus ("Nichtwohngebäude"), z. B. Verwaltungsgebäude ohne Publikumsverkehr, Schul- oder Funktionsgebäude)
    • 1 Punkt
    • Neubau/Umbau/Erweiterung eines öffentlichen Gebäudes mit einzelner Hauptnutzung (z. B. Schule mit Sporthalle, Verwaltungsgebäude mit Aula, Sporthalle, Kindergarten)
    • 2 Punkte
    • Neubau/Umbau/Erweiterung eines kommunalen Mehrzweck- oder Versammlungsgebäudes mit integrierter Feuerwehr oder vergleichbarer sicherheitsrelevanter Nutzung oder mit mehreren funktional unterschiedlichen Nutzungen in einem Gebäude (z. B. Bürgerhaus, Dorfgemeinschaftshaus mit Feuerwehr, Rettungswache mit öffentlichen Bereichen)
    • 3 Punkte
    • Zur Klarstellung: Schulgebäude, reine Sporthallen oder Verwaltungsgebäude gelten nur dann als teilweise vergleichbar, wenn sie öffentlich genutzt werden und versammlungs-stättenrelevante Anforderungen zu berücksichtigen waren. Sie erreichen jedoch nicht die Vergleichbarkeit eines kommunalen Mehrzweckgebäudes mit integrierter Feuerwehrnutzung.
    • Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
    • Allgemeiner Jahresumsatz (Mit dem Teilnahmeantrag
    • Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
  • Berufliche Risikohaftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung)

    • Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 1 Mio. EUR oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
    • Ich / Wir erklären, das eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 1 Mio. EUR besteht bzw. dass wir eine solche Versicherung im Auftragsfalle abschließen werden.
    • Hinweise der Vergabestelle:
    • Die geforderte Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
    • Mit dem Teilnahmeantrag ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen.
    • Eintragung in ein relevantes Berufsregister (Mit dem Teilnahmeantrag
    • Mittels Eigenerklärung): Aktueller Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
    • Durchschnittliche jährliche Belegschaft (Mit dem Teilnahmeantrag
    • Mittels Eigenerklärung): Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich.
  • Mindestreferenz (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung)

    • Der Bieter hat insgesamt 3 Referenzen einzureichen.
    • Eine Mindestreferenz und 2 Auswahlreferenzen.
    • Im Rahmen der Eignungsprüfung ist folgende Mindestreferenz nachzuweisen:
    • - Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen 4, 5 und 8 (Elektro) für einen Neubau, Umbau oder eine Erweiterung eines kommunalen Nichtwohngebäudes mit vergleichbarer funktionaler Komplexität.
    • Die Vergleichbarkeit bezieht sich insbesondere auf Art, Nutzung und funktionale Anforderungen des Gebäudes.
    • Vergleichbare Gebäude sind insbesondere Gebäude mit öffentlicher Nutzung, wie z. B. Bürgerhäuser, Versammlungsstätten, Dorfgemeinschaftshäuser, Rathäuser, Feuerwehrhäuser, Rettungswachen oder vergleichbare kommunale Hochbauten.
    • Bei dem Referenzprojekt müssen die Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 8 nach HOAI erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten zehn Jahren (frühestens 1. Januar 2015) und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt sein.
    • Hinweise:
    • Die geforderte Mindestreferenz sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
    • Eine Referenz kann gleichzeitig zur Erfüllung der Mindestreferenz sowie als Auswahlreferenz herangezogen werden, sofern sie die jeweiligen Anforderungen vollständig erfüllt.
    • Insgesamt sind drei Referenzen zu benennen.
    • Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
    • - Projektbezeichnung,
    • - Bauherr/Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
    • - Beschreibung inkl. Bilder,
    • - Angaben und Leistungsumfang (Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI),
    • - Herstellkosten in EUR brutto,
    • - Zeitraum der Planungsleistungen,
    • - Zeitpunkt Inbetriebnahme,
    • - Angabe Gebäudeart
    • Die Vorlage von mehr als insgesamt 3 Referenzen ist nicht erwünscht.

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