Frist abgelaufen

Evaluation der psychiatrischen Versorgung im Land Berlin - Gesamtstädtische Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Psychiatrie-Entwicklungsprogramms

Die Angebotsfrist ist am 06. Mai 2024 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 27. Juni 2024

  • delphi GmbH, Berlin
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Das Psychiatrie-Entwicklungsprogramm (PEP) bildet die Grundlage sowie den verbindlichen Rahmen für die Planung, Entwicklung und Gewährleistung der regionalisierten Versorgung für schwer psychisch erkrankte Menschen und suchtkranke Menschen im Land Berlin. Dabei werden Betroffene mit ihren individuellen Beeinträchtigungen und Ressourcen inhaltlich fokussiert. Die psychiatrische und die Suchthilfeversorgung im Rahmen des PEP soll in den zwölf Berliner Bezirken evaluiert werden. Die Ergebnisse der Evaluation bilden die Grundlage für eine Empfehlung für die Weiterentwicklung des psychiatrischen Versorgungssystems und sollen in einem schriftlichen Bericht (Psychiatriebericht) festgehalten werden. Es ist darauf zu achten, dass die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt, Hilfen durchgängig an den Bedarfen betroffener Menschen ausgerichtet und eine Orientierung an fachlichen Standards und Leitlinien vorgenommenommen werden.

Zeitplan

Veröffentlichung
05.04.24
Fragenfrist
30.04.24
Abgabefrist
06.05.24
Öffnung
06.05.24
Vertragsbeginn
07.06.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Berlin, Deutschland
E-Mail
vergabeservice@senwgp.berlin.de
Telefon
000

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eigenerklärung zu den Angaben zum Unternehmen

    • Eigenerklärung zu den Angaben zum Unternehmen
    • - Unternehmen (Firma)
    • - Angaben zum Bieter (als Einzelbieter/-bewerber, Mitglied einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft, sonstige Wirtschaftsteilnehmer (Unterauftragnehmer / Eignungsleihe))
    • - Hauptsitz mit Anschrift
    • - ggf. Niederlassungen in Berlin / Brandenburg
    • - Branche und Unternehmensgegenstand
    • - Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Bieterin bzw. der Bieter niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern die Bieterin bzw. der Bieter nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (Registergericht, Berufs- bzw. Handelsregisternummer oder gleichwertige Erlaubnis zur Berufsausbildung)
    • - Ansprechpartnerin/Ansprechpartner für die Vergabe (Name, E-Mail, Telefonnummer)
    • (vgl. zum Formularverzeichnis Eignungskriterien und Mindestanforderungen)
  • Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen: siehe 1.2 zur Übersicht der Eignungserklärungen zum Formularverzeichnis der Eignungskriterien sowie Mindestanforderungen: Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen gemäß §§ 123, 124 GWB (vgl. zum Formblatt Wirt-124 EU)

  • Nachweis über das Bestehen bzw. über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung

    • siehe 2.1 zur Übersicht der Eignungserklärungen zum Formularverzeichnis der Eignungskriterien sowie Mindestanforderungen: Der Nachweis über das Bestehen bzw. über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung. Der Nachweis erfolgt entweder durch Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen oder alternativ durch Eigenerklärung über den geplanten Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen. Bei Abschluss des Vertrages ist der Versicherungsschutz gegenüber der Auftraggeberin bzw. Auftraggeber nachzuweisen.
    • Mindestanforderungen:
    • Diese Betriebshaftpflichtversicherung muss folgende Mindestdeckungssummen je Schadensereignis aufweisen:
    • a. Personenschäden 3.000.000 EURO je Schadensfall
    • b. Sachschäden 1.500.000 EURO je Schadensfall
    • c. Vermögensschäden 250.000 EURO je Schadensfall.
    • (vgl. zum Formularverzeichnis Eignungskriterien und Mindestanforderungen).
  • Referenzen

    • siehe 3.1 zur Übersicht der Eignungserklärungen zum Formularverzeichnis der Eignungskriterien sowie Mindestanforderungen: Es sind mindestens zwei unterschiedliche und geeignete Referenzen aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre zu benennen, d. h. das Leistungsende darf nicht vor 2021 liegen (gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung).
    • Die Referenzen müssen sich auf Projekte aus dem Bereich der psychosozialen und psychiatrischen Versorgungssystems bzw. Gutachten zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens in Deutschland beziehen.
    • Die Vergleichbarkeit muss sich aus der Beschreibung der erbrachten Leistungen eindeutig und vollständig ergeben. Anderenfalls kann die Referenz nicht gewertet werden.
    • Zu jedem Referenzobjekt sind folgende Angaben/Beschreibungen zu machen:
    • - Auftragsgegenstand
    • - Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung:
    • - Leistungsbeginn und Leistungsende (Angabe in Monat und Jahr)
    • - Anlagen (Leseprobe, sonstige Anlage)
    • - Auftraggeber/in mit Anschrift
    • - Ansprechpartner/in beim Auftraggeber (Name, E-Mail, Telefonnummer)
    • Mindestanforderungen:
    • - Mindestens zwei unterschiedliche und geeignete Referenzen
    • - Leistungsende darf nicht vor 2021 liegen (gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung)
    • - Die Referenzen müssen sich auf Projekte aus dem Bereich der psychosozialen und psychiatrischen Versorgungssystems bzw. Gutachten zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens in Deutschland beziehen.
    • (vgl. zum Formularverzeichnis Eignungskriterien und Mindestanforderungen)
  • Mindestanforderungen für das eingesetzte Personal

    • siehe 3.2 zur Übersicht der Eignungserklärungen zum Formularverzeichnis der Eignungskriterien sowie Mindestanforderungen:
    • Persönliches Profil Projektleitung (zzgl. Vertretung)
    • Projektleitung für die Gesamtkoordination und -verantwortung
    • -Name, Vorname
    • -Nachweis zur Ausbildung, berufliche Qualifikation
    • -beruflicher Werdegang/Tätigkeiten/Fortbildungen inkl. Zeitraum
    • -Nachweis Muttersprache Deutsch oder mind. C1
    • Mindestanforderungen:
    • Projektleitung für die Gesamtkoordination und -verantwortung
    • -Die Projektleitung muss mindestens einen Master- Studienabschluss oder gleichwertigen Abschluss im Hauptfach der Sozial-oder Psychologiewissenschaft
    • oder Berufserfahrung mit Bezug zum Aufgabengebiet
    • oder gleichwertige Fähigkeiten, Kenntnisse oder Erfahrungen im Bereich der Projektsteuerung und -leitung nachweisen.
    • -grundlegende Kenntnisse im psychosozialen und psychiatrischen Versorgungssystem
    • -Nachweis eines sicheren Umgangs mit der deutschen Sprache in Wort und Schrift (mind. C1 – Fachkundige Sprachkenntnisse nach Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen
    • entfällt bei Deutsch als Muttersprache)
    • Innerhalb von sechs Wochen nach Zuschlagserteilung hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die erforderlichen Qualifikationsnachweise der Auftraggeberin vorzulegen.
    • Stellvertretung (Projektleitung)
    • -Name, Vorname
    • -Nachweis zur Ausbildung, berufliche Qualifikation
    • -beruflicher Werdegang/Tätigkeiten/Fortbildungen inkl. Zeitraum
    • -Nachweis Muttersprache Deutsch oder mind. C1
    • Stellvertretung (Projektleitung)
    • Mindestanforderungen:
    • -Die Stellvertretung der Projektleitung muss mindestens einen Bachelor- Studienabschluss oder gleichwertigen Abschluss im Hauptfach der Sozial-oder Psychologiewissenschaft
    • oder Berufserfahrung mit Bezug zum Aufgabengebiet
    • oder gleichwertige Fähigkeiten, Kenntnisse oder Erfahrungen im Bereich der Projektsteuerung und -leitung nachweisen.
    • -grundlegende Kenntnisse im psychosozialen und psychiatrischen Versorgungssystem
    • -Nachweis eines sicheren Umgangs mit der deutschen Sprache in Wort und Schrift (mind. C1 – Fachkundige Sprachkenntnisse nach Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen
    • entfällt bei Deutsch als Muttersprache)
    • Innerhalb von sechs Wochen nach Zuschlagserteilung hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die erforderlichen Qualifikationsnachweise der Auftraggeberin vorzulegen.
    • (vgl. zum Formularverzeichnis Eignungskriterien und Mindestanforderungen)
  • Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

    • siehe 4.1 zur Übersicht der Eignungserklärungen zum Formularverzeichnis der Eignungskriterien sowie Mindestanforderungen: Eigenerklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) gemäß § 1 Abs. 2 FFV
    • (vgl. zum Formblatt Wirt-2141)

Zuschlagskriterien

  • Die Qualität des Angebots wird anhand der einzureichenden Konzepte mit 70 % bewertet

    • 1.1 Substanz, Plausibilität und Umsetzbarkeit des Konzepts mit 30% (300 Punkte) 1.2 Kenntnis und konzeptionelle Berücksichtigung der psychosozialen und psychiatrischen Ausgangslage und Strukturen im Land Berlin mit 15% (150 Punkte) 1.3 Wissenschaftliche Fundierung, Zielführung und potentieller Erkenntnisgewinn des vorgese-henen Forschungsdesigns mit 15% (150 Punkte) 1.4 Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber 10% (100 Punkte) Die Bewertung der Angebote zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt anhand von Konzepten der Bieter zu den einzelnen nachfolgend aufgeführten Unterkriterien. Je Unterkriterium zu dem Zuschlagskriterium Qualität (Ziffer 1.1 bis 1.4) ist ein Einzelkonzept zu erstellen und einzureichen. Die mit dem Angebot einzureichenden Konzepte haben für die einzelnen Qualitätskriterien zwingend die Vorgaben hinsichtlich des Seitenumfangs, der zu den ein-zelnen Unterkriterien angegeben wird, einzuhalten. Ausgenommen von der Begrenzung des Seitenumfangs sind Anlagen zu den Konzepten. Der für die einzelnen Unterkriterien angegebene maximale Umfang der jeweiligen Konzepte bemisst sich nach DIN A 4, Schriftart Arial, Schriftgröße 10, Zeilenabstand 1,5 Zeilen sowie Seitenränder (oben, links, rechts: jeweils 2,5 cm
    • unten: 2 cm). Die Bewertung erfolgt aus Gründen der Gleichbehandlung sämtlicher Bieter ausschließlich auf Grundlage des geforderten Konzeptumfangs (insgesamt maximal 8 Seiten).
    • Die Bewertung der Konzepte erfolgt als Prozentsatz bezogen auf die erreichbare Ma-ximalpunktzahl je Unterkriterium in folgenden Bewertungsstufen:
    • 100 % = Sehr gute Darstellungen ohne Mängel, klar strukturierte logisch aufgebaute Vorgehensweise, keine Fragen/ Aspekte bleiben offen, sehr gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts
    • 75 % = Gute Darstellungen mit wenigen kleineren Mängeln, überwiegend klar strukturierte logisch aufgebaute Vorgehensweise
    • nur wenige offene Fragen/ Aspekte, gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts
    • 50 % = Zufriedenstellende Darstellungen mit vielen kleineren Mängeln, brauchbar strukturierte Vorgehensweise, mehrere offene Fragen/ Aspekte, zufriedenstellende fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts
    • 25 % = Unterdurchschnittliche Darstellungen mit größeren Mängeln, nur wenig strukturierte Vorgehensweise, viele offene Fragen/ Aspekte, mangelhafte fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts
    • 0 % = Fehlende oder ungenügende Darstellungen mit schwerwiegenden Mängeln, unstrukturierte Vorgehensweise, viele offene Fragen/ Aspekte, ungenügende fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts
    • Erfüllen die Aussagen in einem Konzept oder einem Konzeptunterpunkt die Anforderun-gen unterschiedlicher Bewertungsstufen, wird unter Beibehaltung des Beurteilungsspielraums des Auftraggebers eine durchschnittliche Bewertung vorgenommen. „Werden Anforderungen in Konzepten oder Konzeptunterpunkten mit unterschiedlichen Bewertungen erfüllt, wird eine durchschnittliche Gesamtbewertung vorgenommen.“
    • (vgl. zur Anlage Zuschlagskriterien und Bewertung der Angebote)
  • 2. Preis (Gesamtkosten in Euro / Brutto) mit 30% (300 Punkte) 300 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme in Euro / Brutto. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem zweifachen der niedrigsten Gesamtsumme. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkter-mittlung für Angebote mit dazwischenliegenden Preisen erfolgt über eine lineare Interpo-lation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma mittels folgender Formel

    • P = 600 – (300 ∙ [X/N])
    • P = zu ermittelnde Punktzahl pro Bieter, N = niedrigster Preis, X = zu wertender Preis.
    • Der Wertungspreis (Gesamtsumme in Euro / Brutto / Wertungspreis) wird errechnet aus der Gesamtsumme Netto, dem für den Bieter / die Bieterin gültigen und anzugebenden Um-satzsteuersatz und einem ggf. gewährten und berücksichtigungsfähigen Rabatt und Skon-to. Der Wertungspreis wird über die Vergabeplattform automatisch in das Angebotsdeck-blatt (Datei: Wirt-213_Angebotsschreiben_ohneLose) übernommen.
    • (vgl. zur Anlage Zuschlagskriterien und Bewertung der Angebote)

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Vergabeunterlagen

Eigenerklärung124 KB6 Seiten
Eignungskriterien56 KB12 Seiten
Preisblatt24 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage156 KB4 Seiten
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