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Evaluation des Wirtschaftsstabilisierungsfonds Energiekrise (WSF-E)

Auftraggeber
Veröffentlicht
22.07.2026
Angebotsfrist
24.08.2026
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) beabsichtigt, einen Auftrag zur Evaluation des Wirtschaftsstabilisierungsfonds Energiekrise (WSF-E) zu vergeben.

Zeitplan

Veröffentlichung
22.07.26
Fragenfrist
16.08.26
Abgabefrist
24.08.26
Öffnung
25.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert
840.336 €
Erfüllungsort
Berlin, Deutschland
Vertragslaufzeit
24 Tage
E-Mail
vergabestelle@bmwe.bund.de
Telefon
000

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Beleg

    • Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder.
    • Der Beleg ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen
    • Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer jährlichen Mindesthaftung von 1.000.000 Euro für Vermögensschäden sowie 500.000 Euro für Personen- und Sachschäden.
    • Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) über das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen.
    • Durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistung von mind. 1.000.000 Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsätze zusammengerechnet werden. Bei Eignungsleihe können auch Umsätze von Unterauftragnehmern berücksichtigt werden, sofern sich diese für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe Ziff. 3.3.7).
    • Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) über den Umsatz der – sofern verfügbar – letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr im für den Auftrag relevanten Geschäftsfeld. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft oder bei Eignungsleihe für alle Mitglieder, deren Umsatz berücksichtigt werden soll, getrennt vorzulegen.
    • Mindestens 20 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente
    • Teilzeitstellen bzw. geringfügig Beschäftigte können summiert werden), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei Jahre.
    • Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalenten in den – sofern verfügbar – letzten drei Jahren. Bei einer Bietergemeinschaft oder bei Eignungsleihe muss deutlich werden, welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. zu welchem Unterauftragnehmer gehören.
  • Der Bieter muss zum Nachweis der Erfahrung und Fachkunde einschlägige Referenzaufträge (Unternehmensreferenzen) mit Bezügen zu folgenden Bereichen aufweisen

    • A Anwendung qualitativer und quantitativer Methoden der empirischen Wirtschaftsforschung zur Durchführung kausaler Wirkungsanalysen
    • B Wissenschaftliche Begleitung/Evaluation von Förderprogrammen
    • Anforderungen an Referenzaufträge:
    • - Es sind mindestens zwei Referenzen für die jeweils oben genannten Referenzbereiche A und B einzureichen.
    • - Die Erbringung dieser Mindestanzahl kann über Referenzen geschehen, die alle Bereiche gleichzeitig abdecken, oder über Referenzen, die nur einen oder mehrere Bereiche abdecken.
    • - Insgesamt sollen nicht mehr als vier Referenzen pro Referenzbereich eingereicht werden.
    • - Die relevante (Teil-)Leistung muss nach dem 01.01.2023 erbracht worden sein.
    • - Sie muss eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten umfassen sowie einen Mindestauftragswert von 25.000 Euro netto aufweisen.
    • - Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung in den referenzierten Leistungsbereichen verpflichtet haben (siehe Ziff. 3.3.7 Verfahrensbeschreibung).
    • - Die Referenzaufträge müssen nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d.h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung und Fachkunde zulassen.
    • Beleg:
    • Eigenerklärung (Vordruck) über mindestens jeweils zwei Unternehmensreferenz zum Bereich A und zum Bereich B
    • Nichtvorliegen von Interessenkollisionen
    • Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten, d. h. unter anderem, dass er kein Antragsteller von Fördermitteln oder Auftragnehmer von Begleitforschungsaufträgen für die voraussichtlich zu betreuenden Fördermaßnahmen sein darf (Neutralität am Forschungsmarkt). Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
    • Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) mit obenstehendem Inhalt.

Zuschlagskriterien

  • Qualität

    • Personal (Gewichtung 25% innerhalb des qualitativen Zuschlagskriteriums) detaillierte Anforderungen siehe Ziff. 4.1.1 Verfahrensbeschreibung
    • Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 15% innerhalb des qualitativen Zuschlagskriteriums). Bitte erläutern Sie das vorgesehene Konzept für die Arbeitsorganisation und -abläufe: detaillierte Anforderungen siehe Ziff. 4.1.2 Verfahrensbeschreibung
    • Umsetzungskonzept (Gewichtung 60% innerhalb des qualitativen Zuschlagskriteriums) Bitte führen Sie im Angebot detailliert Ihre geplante Herangehensweise an die inhaltliche Ausführung des Auftrags aus und wie diese eine Auftragsausführung auf qualitativ hohem Niveau bestmöglich gewährleistet: detaillierte Anforderungen siehe Ziff. 4.1.3 Verfahrensbeschreibung
  • Angebotspreis

    • Das Preisblatt ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
    • Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis).
    • Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen.
    • Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer.
    • Detailis siehe Ziff. 4.2 Verfahrensbeschreibung

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Projektplan156 KB6 Seiten
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