Veröffentlichung 08.12.25 | Fragenfrist 05.01.26 | Teilnahmefrist 12.01.26 | Vertragsbeginn 16.03.26 |
Eignungskriterien
Angaben zu den technischen Vollbeschäftigten einschl. Inhaber in den Jahren 2023, 2024 und 2025 (ggf. der die Leistung erbringenden Niederlassung; Teilzeitbeschäftigte sind auf Vollzeitbeschäftigte umzurechnen). Bewertung
Planung und Ausführung von Projekten vergleichbarer Größe, Architektenleistungen gem. HOAI Teil 3 Abschnitt 1, mindestens Leistungsphasen 2 - 8, deren Urheberschaft und/oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung / Projektleitung) dem Bewerber zuzurechnen ist. Bewertung
Planung und Ausführung von Projekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen, Architektenleistungen gem. HOAI Teil 3 Abschnitt 1, mindestens Leistungsphasen 2 - 8, deren Urheberschaft und/oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung / Projektleitung) dem Bewerber zuzurechnen ist. Bewertung von 2 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags innerhalb der letzten 10 Jahre fertiggestellten Projekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen. Bewertung von Gestaltungsqualität / Funktionalität und Referenzauskünften bezüglich Fachkunde und Zuverlässigkeit bei Projekten mit vergleichbaren Planungs- und Bertungsanforderungen. Die zwei Kriterien werden gleich gewichtet. Bewertung
Die Auswahl erfolgt anhand einer vergleichenden Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge mithilfe der Bewertungsmatrix (siehe Teilnahmeunterlagen / Bewerbungsunterlagen Eignung – Kriterien zur Auswahl der Bewerber). Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter den Bewerbern die Auswahl per Los getroffen (§ 75 (6) VgV). Nachunternehmen/Eignungsleihe
Zuschlagskriterien
Organisation, Qualifikation und Erfahrung gem. VgV § 58 (2).: Organisation, Qualifikation und Erfahrung (Unterkriterien und Gewichtung siehe Auftragsunterlagen - Zuschlagskriterien).
Qualität der Leistungen hinsichtlich des technischen Werts, der Ästhetik und der Zweckmäßigkeit gem. VgV § 58 (1).: Qualität der Leistungen hinsichtlich des technischen Werts, der Ästhetik und der Zweckmäßigkeit (Unterkriterien und Gewichtung siehe Auftragsunterlagen - Zuschlagskriterien).
Vertragliche Regelungen und Honorarangebot.
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