Veröffentlichung 08.06.26 |
Zuschlagskriterien
Gesamthonorar: Gewertet wird das anhand der Bietereintragungen im Preisblatt (Teil E, Anlage E01) ermittelte Gesamthonorar. Das Angebot mit den niedrigsten Gesamthonorar erhält die Maximalpunktzahl von 550.
Stundensätze für zusätzlich beauftragte Leistungen: Es wird der einfache Durchschnittswert der im Preisblatt (Teil E, Anlage E01) von den Bietern eingetragenen Stundensätze für eventuell vom Auftraggeber noch zusätzlich beauftragte Leistungen gewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Durchschnittswert erhält die Maximalpunktzahl 50.
Konzept zur Projektumsetzung: Gewertet werden die konzeptionellen Ausführungen, die von den Bietern zu den einzelnen Unterkriterien mit dem Angebot abgegeben werden. Bieter sollen möglichst konkret erläutern, mit welchen Methoden bzw. welcher Herangehensweise sie die Erwartungen des Auftraggebers erfüllen wollen.
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