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Externe Belegannahme und -verarbeitung für die Rechnungsprüfung der AOK NordWest im Sinne des § 302 SGB V und § 105 SGB XI

Auftraggeber
Veröffentlicht
21.07.2026
Angebotsfrist
10.08.2026
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Belegannahme und -verarbeitung der Abrechnungsunterlagen, die nach den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach § 302 SGB V und § 105 SGB XI über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens mit "Sonstigen Leistungserbringern" einzureichen sind, und deren Digitalisierung. Es handelt sich hierbei um Belege aus dem Leistungsbereich Hilfsmittel, den allgemeinen Leistungen (Allergiebettwä-sche und Neurodermitis-Overall), dem Bereich Heilmittel (Gebärdendolmetscher), den ergän-zenden Leistungen zur Rehabilitation (Rehabilitationssport/Funktionstraining, Interdisziplinäre Frühförderung, Sozialmedizinische Nachsorge und Cochlea). Weiterhin wird die Annahme von Belegen der Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V sowie dem Bereich allgemeine Pflege SGB XI (die Kurzzeitpflege nach § 42 und die Teilstationäre Pflege nach § 41 inklusive der Zuschläge nach § 43b, die Verhinderungspflege nach § 39 sowie die Betreuungs- und Entlas-tungsleistungen nach § 45), nebst einer separaten Testphase vor Dienstleistungsbeginn ge-fordert.

Zeitplan

Veröffentlichung
21.07.26
Fragenfrist
10.08.26
Abgabefrist
10.08.26
Öffnung
10.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Wuppertal, Deutschland
Vertragslaufzeit
24 Tage
E-Mail
vergabestelle@gkvi.de
Telefon
0202-6958-1880
Website
https://www.gkvi.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • - Nennung von mindestens drei vergleichbaren Referenzprojekten aus den letzten drei Jahren.

    • - Erklärung, dass innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlag eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe für Sachschäden und Personenschäden jeweils bis zu 2.500.000 Euro je Schadensereignis, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5.000.000 Euro pro Jahr
    • für Vermögensschäden bis zu 1.000.000 Euro je Schadensereignis, insgesamt jedoch höchstens bis zu 2.000.000 Euro pro Jahr durch Bescheinigung des Versicherers nachgewiesen wird (Kopie nicht älter als 6 Monate
    • die Laufzeit muss erkennbar sein und darf zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe noch nicht abgelaufen sein). Wird die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung nicht rechtzeitig nachgewiesen, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
  • Gesamtumsatz der letzten drei Jahr

  • Umsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand der letzten drei Jahr

  • - aktueller Auszug Handels- oder Berufsregister (Vorlage der Dokumente erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle)

  • - Bescheinigung Finanzamt über die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Vorlage der Dokumente erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle)

Zuschlagskriterien

  • fachliche Qualität

  • Preis: Bewertungspreis

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