Veröffentlichung 02.10.25 | Fragenfrist 14.10.25 | Abgabefrist 14.10.25 |
Eignungskriterien
Die Bieter haben zur Feststellung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen eine Eigenerklärung abzugeben, dass die Gründe nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Die Erklärung ist an die Einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) angelehnt. Zur Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mindestens eine geeignete Referenz über eine in den letzten drei Jahren ausgeführte Dienstleistung zu benennen. Referenzen sind geeignet, wenn der Referenzauftrag nach Art und Umfang mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar ist. Eine Referenz ist vorliegend nach ihrer Art vergleichbar, wenn die vom Bieter im Referenzauftrag erbrachte Leistung eine oder mehrere der nachfolgend beschriebenen Leistungsbereiche (Nr. 1 bis Nr. 2) abdeckt. Eine Referenz muss dabei nicht beide der nachfolgend beschriebenen Leistungsbereiche (Nr. 1 bis Nr. 2) abdecken. Ebenso muss ein Leistungsbereich nicht vollständig von einer Referenz abgedeckt werden. Alle Leistungsbereiche müssen aber vollständig durch alle eingereichten Referenzen (insgesamt mindestens 1) abdeckt sein
Zuschlagskriterien
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