Veröffentlichung 03.06.26 | Fragenfrist 01.07.26 | Abgabefrist 08.07.26 | Öffnung 08.07.26 | Vertragsbeginn 10.08.26 |
Eignungskriterien
1. Angaben zum Unternehmen (möglichst unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens gem. öffentlichem Register oder Genehmigungsbehörde, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens). 2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister/Berufsregister oder eine Kopie desselben 3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB 4. Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbes/Bieters zu Russland. Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solche Unternehmen als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf dies zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber/Bieter die Anlage B-03 "Eignungskriterien" Punkt 3 auszufüllen und zusammen mit dem Angebot vor Ablauf der Angebotsfrist, mit dem Angebot einzureichen. 5. Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG 6. Falls zutreffend
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