Veröffentlichung 09.01.25 | Abgabefrist 10.02.25 | Öffnung 10.02.25 |
Eignungskriterien
Erklärung gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576: Eigenerklärung unter Verwendung der Formularsammlung zum Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss der Nachweis von jedem Mitglied erbracht werden.
Eintragung in Berufs- bzw. Handelsregister: Auszug aus dem einschlägigen Register nicht älter als 6 Monate (seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt), soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten bestehen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss der Nachweis von jedem Mitglied erbracht werden.
Gesetzliche Auschlussgründe: 1. Eigenerklärungen unter Verwendung der Formularsammlung zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 Abs. 1 GWB. 2. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse/Krankenkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung in EU-Amtsblatt). 3. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung in EU-Amtsblatt). 4. Aktuelle Unbedenklichkeitserklärung /Nachweis über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung in EU-Amtsblatt). Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die Nachweise von jedem Mitglied erbracht werden.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Teilnahmeberechtigt sind Bewerber/Bieter, die folgende Berufsqualifikation nachweisen können: Dipl.-Ingenieur oder "Bachelor of Engineering" bzw. "Master of Engineering" für Elektrotechnik (oder vergleichbare Fachrichtung). Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. Juristische Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Bearbeiter benannt werden kann, der die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderung erfüllen. Der Nachweis ist zu erbringen durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.
Gesamtumsatz des Unternehmens: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Kalenderjahre gemäß Formularsammlung. Durchschnittlicher Mindestumsatz in den letzten drei Kalenderjahren (2021 bis 2023): 800.000 EUR netto. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu verlangen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften werden die Umsätze zusammengerechnet.
Haftpflichtversicherung
Welche davon erfüllen Sie?
KI prüft alle Kriterien gegen Ihr Unternehmensprofil
Kostenlos · Sofortige Analyse
KI findet täglich passende Aufträge für Sie – basierend auf dieser Ausschreibung.
Vertraut von 1.000+ Unternehmen
Nie wieder passende Ausschreibungen verpassen