Veröffentlichung 14.08.26 | Fragenfrist 05.09.26 | Abgabefrist 18.09.26 | Öffnung 18.09.26 |
Eignungskriterien
Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.5 zu Teil A) über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt), sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft, sofern eine Mehrfachnennung erfolgt, werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt (gem. Vordruck Anlage A.3) vorgelegt wird.
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. Für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen ist nachzuweisen, dass der Bieter bzw. bei juristischen Personen die verantwortliche Person die Anforderungen des § 75 VgV erfüllt. Der Nachweis kann je nach Niederlassungsstaat insbesondere durch Berufsregister-, Handelsregister-, Kammer-/Listeneintrag oder einen sonstigen gleichwertigen Nachweis geführt werden. Der Nachweis darf zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein.
Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.6 zu Teil A) über den Umsatz für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen, bezogen auf die drei letzten Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt), sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft, sofern eine Mehrfachnennung erfolgt, werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt (gem. Vordruck Anlage A.3) vorgelegt wird. Mindestanforderung: Durchschnittlicher Jahresumsatz aus vergleichbaren Leistungen mindestens 400.000 EUR (netto) im Durchschnitt für die benannten Geschäftsjahre.
Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 22 Abs. 1 LkSG und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.7 zu Teil A) zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung.
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.8 zu Teil A) über mindestens zwei Referenzprojekte einzureichen, die innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Tag der Absendung der EU-Bekanntmachung) abgeschlossen wurden (Abschluss LPH 8). Anzugeben sind dabei je Referenz (a) Beschreibung von Art und Umfang der erbrachten Leistungen unter Angabe der erbrachten Leistungsphasen und der bearbeiteten Anlagengruppen gemäß § 55 Abs. 2 HOAI, (b) Art und Umfang des zugrundeliegenden Projektes (Baumaßnahme unter Angabe der anrechenbaren Kosten gemäß § 56 Abs. 1 HOAI i.V.m. DIN 276, Kostengruppen 300 und 400), (c) des Auftraggebers mit Ansprechstelle (Telefonnummer/E-Mail-Adresse) sowie (d) der Erbringungszeitpunkt unter Angabe des Abschlusses der LPH 8. Die Referenzen müssen nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Als vergleichbar gelten Projekte über Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung gemäß § 55 HOAI für die Sanierung, Modernisierung oder den Umbau von Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken oder ähnlichen Gesundheitseinrichtungen, bei denen mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 erbracht wurden. Das Referenzprojekt muss anrechenbare Kosten gemäß § 56 Abs. 1 HOAI (Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276) von mindestens 4 Mio. EUR netto aufweisen. Mindestanforderungen: Der Bieter muss mindestens zwei einschlägige vergleichbare Referenzprojekte benennen können. Jede Referenz muss die Leistungsphasen 2 bis 8 des Anwendungsbereiches Fachplanung ELT umfassen. Die Leistungsphase 8 muss in den letzten 5 Jahre (Stichtag: Tag der Absendung der EU-Bekanntmachung) abgeschlossen worden sein.
Zuschlagskriterien
Preis (gem. Vordruck Anlage A.13): Die Wertungspunkte für das Kriterium "Preis" werden aus der Wertungssumme des Angebotes unter Bezugnahme auf die von dem Bieter eingereichten Preisblätter als Anlage A.13 zu diesen Bewerbungsbedingungen (Teil A) ermittelt. Der niedrigste Preis erhält die maximal erreichbare Wertungspunktzahl von 300 Punkten. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,5-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Wertungspunktermittlung für die dazwischen liegenden Angebotspreise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Konzept zur Kommunikation mit dem Auftraggeber (einzureichen als Vordruck Q.1): Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie er durch das Konzept mit Aufnahme seiner Tätigkeiten den Bedürfnissen der Vergabestelle gerecht zu werden gedenkt. Das Konzept darf 10 Seiten DIN A4 einschließlich Tabellen und Abbildungen (Arial, Schriftgrad 10 Punkt, Zeilenabstand einfach) nicht überschreiten. Ist das Konzept länger als 10 Seiten, werden nur die ersten 10 Seiten bewertet. Für die Einreichung des Konzepts ist der Vordruck Q.1 zu benutzen. Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Die Vergabestelle erwartet die Vorlage eines Kommunikationskonzepts. Hierzu wird vom Bieter erwartet, dass er in einem Kommunikationskonzept die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber darstellt. Sinnvoll erscheinen dabei insbesondere Aussagen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) zu folgenden Aspekten: - Kommunikationsprozesse im Verhältnis zu dem Auftraggeber (ggf. Abstimmung und Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer), - Erreichbarkeit der Ansprechpartner des Auftragnehmers für den Auftraggeber, - Reaktion auf Fehler / besondere Situationen, - Dokumentation der Kommunikation zwischen den Parteien. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen. Das Konzept wird im Rahmen einer Gesamtbewertung am nachfolgenden Maßstab bewertet. Es werden ausschließlich die nachstehend genannten Punktzahlen - also 0, 25, 50, 75 oder 100 Punkte - vergeben. Eine Bepunktung außerhalb dieser explizit genannten Stufen erfolgt nicht. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
Konzept zur Qualitätssicherung (einzureichen als Vordruck Q.2): Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie er durch das Konzept mit Aufnahme seiner Tätigkeiten den Bedürfnissen der Vergabestelle gerecht zu werden gedenkt. Das Konzept darf 10 Seiten DIN A4 einschließlich Tabellen und Abbildungen (Arial, Schriftgrad 10 Punkt, Zeilenabstand einfach) nicht überschreiten. Ist das Konzept länger als 10 Seiten, werden nur die ersten 10 Seiten bewertet. Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Für die Einreichung des Konzepts ist der Vordruck Q.2 zu benutzen. Die Vergabestelle erwartet eine wirkungsvolle projektbezogene Darlegung zur Qualitätssicherung. Sinnvoll erscheinen dabei insbesondere Aussagen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) zu folgenden Aspekten: - Planung und Ausführung auf mangelfreier Grundlage - Erkennung und Kontrolle der Projektrisiken - Einleitung von Korrekturmaßnahmen - Durchsetzung der Qualitätsvorgaben - Reaktionszeit bei Konflikten - Vermeidung und Beseitigung von Mängeln Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen. Das Konzept wird im Rahmen einer Gesamtbewertung am nachfolgenden Maßstab bewertet. Es werden ausschließlich die nachstehend genannten Punktzahlen - also 0, 25, 50, 75 oder 100 Punkte - vergeben. Eine Bepunktung außerhalb dieser explizit genannten Stufen erfolgt nicht. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
Konzept zur Kostenbudgetsteuerung und Kostenkontrolle (einzureichen als Vordruck Q.3): Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie er durch das Konzept mit Aufnahme seiner Tätigkeiten den Bedürfnissen der Vergabestelle gerecht zu werden gedenkt. Das Konzept darf 10 Seiten DIN A4 einschließlich Tabellen und Abbildungen (Arial, Schriftgrad 10 Punkt, Zeilenabstand einfach) nicht überschreiten. Ist das Konzept länger als 10 Seiten, werden nur die ersten 10 Seiten bewertet. Für die Einreichung des Konzepts ist der Vordruck Q.3 zu benutzen. Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Die Vergabestelle erwartet eine wirkungsvolle projektbezogene Darlegung des Verfahrens zur Kostenbudgetsteuerung und Kostenkontrolle sowie der zeitlichen Weitergabe dieser an den Auftraggeber während der Projektdurchführung. Der Bieter hat dabei die Bezugsquellen für die ermittelten Kosten je Leistungsphase transparent zu beschreiben. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen. Das Konzept wird im Rahmen einer Gesamtbewertung am nachfolgenden Maßstab bewertet. Es werden ausschließlich die nachstehend genannten Punktzahlen - also 0, 25, 50, 75 oder 100 Punkte - vergeben. Eine Bepunktung außerhalb dieser explizit genannten Stufen erfolgt nicht. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
Welche davon erfüllen Sie?
KI prüft alle Kriterien gegen Ihr Unternehmensprofil
Kostenlos · Sofortige Analyse
Vollständige Unterlagen nach kostenloser Registrierung herunterladbar.
KI findet täglich passende Aufträge für Sie – basierend auf dieser Ausschreibung.
Vertraut von 1.000+ Unternehmen
Nie wieder passende Ausschreibungen verpassen