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Fachplanung Technische Ausrüstung - Gebäude MFH mit Tiefgarage, Trierer Straße, Köln

Auftraggeber
Veröffentlicht
04.08.2026
Angebotsfrist
14.09.2026
Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1 - 6, Mehrfamilienhaus (ca. 34 WE) mit Tiefgarage, Köln

Zeitplan

Veröffentlichung
04.08.26
Abgabefrist
14.09.26
Vertragsbeginn
01.10.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Köln, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
Submissionsdienst-Vergabe@stadt-koeln.de
Telefon
+49 22122124789
Website
https://www.stadt-koeln.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Auf Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB § 122 und der Vergabeverordnung VgV § 46 wird der Nachweis von drei Referenzprojekten gefordert, deren wesentliche Leistung, Schwierigkeit und Aufgabenstellung mit den angefragten Leistungen vergleichbar sind. ____________________________________ MINDESTKRITERIEN Folgende Anforderungen muss jedes Referenzprojekt vollständig erfüllen, damit die Eignung für die anstehende Aufgabe nachgewiesen ist

    • a) Einordnung mindestens in die Gebäudeklasse 4 gemäß BauO NRW 2018 oder einer vergleichbaren Einstufung nach dem Bauordnungsrecht des Projektstandortes.
    • b) Die Kosten der Technischen Anlagen (Kostengruppe 400 gemäß DIN 276 oder einer vergleichbaren landesspezifischen beziehungsweise internationalen Norm) des Referenzprojektes müssen mindestens 1,0 Millionen Euro netto (festgestellt als tatsächliche Abrechnungskosten zum Zeitpunkt der
    • Fertigstellung) betragen.
    • c) Jedes Referenzprojekt muss Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung für mindestens drei der ausgeschriebenen Anlagengruppen nach § 53 HOAI (Anlagengruppen 1 bis 6) umfassen.
    • d) Einordnung mindestens in nachfolgende Honorarzonen für Technischen Ausrüstung gemäß HOAI oder einer vergleichbaren Komplexität:
    • - für Anlagengruppen 1, 2, 3 ,4 ,5 mindestens Honorarzone II
    • - für Anlagengruppe 6 mindestens Honorarzone I
    • e) Der Abschluss der Leistungen muss im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum Ablauf der Angebotsfrist liegen. Als Fertigstellung gilt die erfolgte fachtechnische Abnahme der Technischen Ausrüstung in Leistungsphase 8.
    • ____________________________________
    • ZUSÄTZLICHE MINDESTKRITERIEN
    • Die nachfolgenden Anforderungen müssen nicht von jedem einzelnen Referenzprojekt, sondern in der Gesamtheit der drei Referenzprojekte (gegebenenfalls verteilt auf die Projekte) erfüllt werden:
    • f) In mindestens einem Referenzprojekt: Neubau eines Wohngebäudes mit mindestens 20 Wohneinheiten (oder eines Gebäudes mit entsprechendem Wohnanteil) sowie einer Tiefgarage.
    • g) In mindestens einem Referenzprojekt: Einordnung in die Gebäudeklasse 5 gemäß BauO NRW 2018 oder einer vergleichbaren Einstufung nach dem Bauordnungsrecht des Projektstandortes.
    • h) Über die Gesamtheit der drei Referenzprojekte sind sämtliche Anlagengruppen 1 bis 6 jeweils mindestens einmal nachzuweisen.
    • i) In mindestens einem Referenzprojekt: Erbringung der Grundleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 1-3 in den Leistungsphasen 2 bis 8 gemäß § 55 HOAI (beziehungsweise entsprechende Leistungen nach dem Recht des Projektstandortes).
    • j) In mindestens einem Referenzprojekt: Erbringung der Grundleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 4-6 in den Leistungsphasen 2 bis 8 gemäß § 55 HOAI (beziehungsweise entsprechende Leistungen nach dem Recht des Projektstandortes).
    • k) In mindestens einem Referenzprojekt: Das Referenzprojekt wurde mit erhöhten energetischen Anforderungen nach einem anerkannten energetischen Gebäudestandard geplant und realisiert. Als anerkannte Standards gelten insbesondere Passivhaus, Effizienzhaus 40, Klimafreundlicher Neubau (KFN) oder ein hinsichtlich der energetischen Anforderungen gleichwertiger Standard.
    • l) In mindestens einem Referenzprojekt: Die Fachplanung der Technischen Ausrüstung muss für ein Wohngebäude oder ein hinsichtlich der technischen Anforderungen vergleichbares Gebäude erbracht worden sein, das in Holz- oder Holzhybridbauweise ausgeführt wurde.
    • Ein Referenzprojekt wird als Gebäude in Holz- oder Holzhybridbauweise anerkannt, wenn Holz oder Holzwerkstoff eine tragende oder konstruktiv prägende Funktion für das Gesamtgebäude übernehmen. Ein Referenzprojekt wird anerkannt, wenn mindestens eines der folgenden tragenden Bauteilsysteme maßgeblich aus Holz, Holzwerkstoffen oder Holz in Kombination mit anderen Baustoffen besteht:
    • Tragwerk einschließlich Deckenkonstruktion oder tragende Außenwände. Hierunter fallen insbesondere auch Gebäude mit Stahlbetondecken und Holz-Systemaußenwänden (hierbei übernimmt die raumabschließende Gebäudehülle eine zentrale, systemische Funktion, sodass Holz integraler Bestandteil des Konstruktionskonzepts ist).
    • ---------------------------------------------
  • Mindestanforderungen an die berufliche Befähigung und die berufliche Leistungsfähigkeit gemäß § 46 VgV

    • ----
    • 1) Für die Ausführung des Auftrags sind mindestens folgende Schlüsselpersonen vorgesehen:
    • - Projektleitung HLS (Anlagengruppen 1 bis 3)
    • - Projektleitung ELT (Anlagengruppen 4 bis 6)
    • - Fachbauleitung HLS für die Objektüberwachung (Leistungsphase 8)
    • - Fachbauleitung ELT für die Objektüberwachung (Leistungsphase 8).
    • Die Funktionen können von derselben Person wahrgenommen werden, sofern sämtliche für die jeweilige Funktion festgelegten Mindestanforderungen erfüllt werden.
    • ----
    • 2) Jede benannte Projektleitung
    • - verfügt über einen erfolgreichen Abschluss eines ingenieurwissenschaftlichen Hochschulstudiums (Bachelor, Diplom oder Master) der jeweiligen Fachrichtung oder einen gleichwertigen Abschluss aus einem EU-/EWR-Ausland
    • - besitzt mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der Planung der Technischen Ausrüstung des jeweiligen Fachbereichs, davon mindestens drei Jahre Berufserfahrung als verantwortliche Projektleitung vergleichbarer Bauvorhaben besitzt.
    • ----
    • 3) Jede benannte Fachbauleitung
    • - verfügt über einen erfolgreichen Abschluss eines ingenieurwissenschaftlichen Hochschulstudiums (Bachelor, Diplom oder Master) der jeweiligen Fachrichtung oder einen gleichwertigen Abschluss aus einem EU-/EWR-Ausland
    • - besitzt mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der Objektüberwachung/Bauüberwachung der Technischen Ausrüstung des jeweiligen Fachbereichs besitzt
    • - verfügt über Erfahrungen in der Bauüberwachung vergleichbarer Bauvorhaben.
    • --------------------------------------------
  • Auf Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB § 122 und der Vergabeverordnung VgV § 46 ist zu erklären ,dass der Bieter über die für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags erforderliche personelle Ausstattung verfügt

    • ----
    • - Für den Bereich HLS (Anlagengruppe 1-3) stehen mindestens drei qualifizierte Fachkräfte (gerechnet in Vollzeitäquivalenten) mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder einem gleichwertigen
    • Abschluss der Fachrichtung Versorgungstechnik, Technische Gebäudeausrüstung, Gebäudetechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung zur Verfügung
    • ----
    • - Für den Bereich ELT (Anlagengruppe 4-6) stehen mindestens drei qualifizierte Fachkräfte (gerechnet in Vollzeitäquivalenten) mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder einem gleichwertigen
    • Abschluss der Fachrichtung Elektrotechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung zur Verfügung.
    • ----
    • Qualifizierte Mitarbeitende im Sinne dieses Kriteriums sind Personen mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss in einer für die ausgeschriebenen Leistungen
    • einschlägigen Fachrichtung.
    • --------------------------------------------
    • Auf Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB § 122 und der Vergabeverordnung VgV § 45 ist die Leistungsfähigkeit durch die Vorlage einer Berufshaftpflichtversicherung zu erklären.
    • Im Auftragsfall ist unverzüglich eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von 2,0 Millionen € für Personenschäden und von 2,0 Millionen€ für sonstige Schäden - jeweils zur Verfügung 2-fach in jedem Versicherungsjahr - bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen abzuschließen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten.
    • --------------------------------------------
    • Auf Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB § 122 und der Vergabeverordnung VgV § 45 ist der Umsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben, soweit er Dienstleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Bei Bietergemeinschaften gilt der addierte Umsatz der Mitglieder. Sofern sich der Bieter zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 VgV stützt, werden deren Umsätze entsprechend berücksichtigt.
    • Der Jahresumsatz muss mindestens 0,4 Millionen Euro betragen.
    • --------------------------------------------
  • Mindestanforderungen an Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV)

    • Soweit nach den Rechtsvorschriften des Niederlassungsstaates für die Ausübung des betreffenden Berufs eine Eintragung in ein Berufsregister, eine Ingenieurkammer oder ein vergleichbares Register vorgeschrieben ist, liegt eine entsprechende Eintragung vor.
    • ----
    • Die Anforderungen an die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen von jedem Unternehmen erfüllt werden, das die entsprechenden Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung ausführt. Dies gilt insbesondere für Mitglieder einer Bietergemeinschaft, Nachunternehmer sowie Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich der Bieter gemäß § 47 VgV zum Nachweis der Eignung stützt, soweit diese entsprechende Leistungen erbringen.

Zuschlagskriterien

  • Schriftliches auftragsbezogenes Konzept

    • Im Rahmen der Ausarbeitung eines schriftlichen Konzepts ist auf die strukturelle Herangehensweise an das Projekt/Projektanalyse einzugehen:
    • Bewertet wird die Qualität und Nachvollziehbarkeit der vom Bieter dargestellten Analyse der Projektaufgabe sowie der hieraus abgeleiteten strukturellen Herangehensweise an die Bearbeitung des Planungsauftrags.
    • Bewertet werden insbesondere:
    • - Verständnis der Aufgabenstellung und der projektspezifischen Anforderungen,
    • - Identifikation wesentlicher fachlicher, organisatorischer und terminlicher Herausforderungen beziehungsweise Risiken,
    • - Identifikation von konkreten nachhaltigkeitsbezogenen Planungsansätzen und Maßnahmen im Bezug zum ausgeschriebenen Vorhaben,
    • - Nachvollziehbarkeit und Plausibilität der dargestellten Herangehensweise,
    • - Qualität, Zweckmäßigkeit und Projektrelevanz der vorgeschlagenen Lösungsansätze,
    • - Erwartbarkeit einer sachgerechten und zielorientierten Projektabwicklung.
  • Schriftliches auftragsbezogenes Konzept

    • Im Rahmen der Ausarbeitung eines schriftlichen Konzepts ist auf Fachtechnische Lösungsansätze zur Bearbeitung des ausgeschriebenen Planungsauftrags einzugehen:
    • Bewertet wird die Qualität und Nachvollziehbarkeit der vom Bieter dargestellten fachtechnischen Lösungsansätze zur Bearbeitung des ausgeschriebenen Planungsauftrags.
    • Die Bewertung erfolgt auf Grundlage einer schriftlichen Darstellung der vorgesehenen Herangehensweise an komplexe fachtechnische Aufgabenstellungen unter Bezugnahme auf Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten. Die Darstellung kann durch Zeichnungen, Skizzen, Diagramme, Tabellen oder vergleichbare Unterlagen ergänzt werden.
    • Die Ausführungen müssen einen konkreten Bezug zum ausgeschriebenen Vorhaben erkennen lassen und insbesondere aufzeigen, wie die dargestellten Vorgehensweisen und Methoden im Auftragsfall angewendet werden sollen.
    • Im Rahmen der Darstellung sollen insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden:
    • - Maßnahmen zur Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Auftraggeber,
    • - Maßnahmen zur interdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen Fachplanern und Projektbeteiligten,
    • - Maßnahmen zur Organisation, Durchführung und Dokumentation der Objektüberwachung einschließlich der Bearbeitung der Leistungsphase 8 sowie der vorgesehenen Präsenz vor Ort.
    • Bewertet werden insbesondere:
    • - die fachliche Qualität und Plausibilität der dargestellten Lösungsansätze,
    • - die Nachvollziehbarkeit und projektspezifische Angemessenheit der vorgesehenen Vorgehensweise,
    • - die Schlüssigkeit der organisatorischen und fachlichen Maßnahmen,
    • - die Eignung der dargestellten Maßnahmen zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen, qualitätsvollen und termingerechten Leistungserbringung und einer kurzfristigen Verfügbarkeit vor Ort während der Planungs- und Ausführungsphase.
  • Schriftliches auftragsbezogenes Konzept

    • Im Rahmen der Ausarbeitung eines schriftlichen Konzepts ist auf eine mögliche Realisierung des Gebäudes in Holz-/Holzhybridbauweise einzugehen:
    • Bewertet wird die Qualität und Nachvollziehbarkeit der vom Bieter dargestellten Betrachtungen zu einer möglichen Realisierung des Gebäudes in Holz-/Holzhybridbauweise.
    • Im Rahmen der Darstellung sollen insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden:
    • - projektspezifische Besonderheiten und Herausforderungen bei einer möglichen Umsetzung des Projekts in Holz- beziehungsweise Holzhybridbauweise,
    • - wesentliche, bei der Planung zu berücksichtigende technische, funktionale, energetische, wirtschaftliche und betriebliche Anforderungen,
    • - hierfür vorgesehene Lösungsansätze,
    • - Möglichkeiten zur Kompensation der gegenüber einer konventionellen Massivbauweise zu erwartenden Mehrkosten.
    • Bewertet werden insbesondere:
    • - die Nachvollziehbarkeit und fachliche Plausibilität der Ausführungen,
    • - die projektspezifische Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung,
    • - die Vollständigkeit der Betrachtung wesentlicher Herausforderungen,
    • - die fachliche Qualität der dargestellten Lösungsansätze,
    • - die Schlüssigkeit der Überlegungen zur wirtschaftlichen Kompensation möglicher Mehrkosten.
  • Preis: Es wird der Preis des Angebotes, einschließlich der Preise für die optionalen Besonderen Leistungen, der Preise für ein fiktives Honorar nach Stundenaufwand, sowie des Honorar-Zu-/Abschlags und der Nebenkosten gewertet.

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