Frist abgelaufen

Fachplanung Technische Ausruestung M

Auftraggeber
Veröffentlicht
02.06.2026
Angebotsfrist
16.06.2026
Maßnahmennummer: B14H C150910501 Bezeichnung d. Maßnahme: Energetische Fassadensanierung (=Fensteraustausch) Geb. W Vergabenummer: 26-014417 Die Hochschule München plant eine energetische Fassadensanierung eines Bestandsgebäudes (W- Bau) aus dem Jahr 1954 am Stammgelände der Hochschule München. Die energetische Fassadensanierung wird aller Voraussicht nach durch Mittel der Europäischen Union gefördert (EFRE-Förderung, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung). Es handelt sich um einen Sonderbau gem. Art. 2 Abs. 4 BayBO. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Die Fenster des W-Baus sind marode und müssen ausgetauscht werden. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie (Hochbau) wurde die energetische Sanierung der Fenster vorab untersucht. Dabei wurde eine umfangreiche Bestandsaufnahme erstellt, Abstimmungen mit dem Landesamt für Denkmalpflege geführt, Bauphysikalische Berechnungen erstellt (Wärmebrückenberechnung, Hygrothermische Simulation). Für die energetische Sanierung der Fenster ist im Untergeschoss eine Innendämmung an den Außenwänden herzustellen. Heizungs- Sanitär- und Lüftungsbauteile, Steigleitungen sowie Trinkwasserhauseinführung stehen im Bereich der vorgesehenen Innendämmung im Weg. Um hier eine Innendämmung zu ermöglichen, sind diese zu demontieren, umzulegen bzw. neu auszuführen. Die bestehenden Heizkörper, größtenteils Stahlröhrenradiatoren sollen in dem Zuge sowie aufgrund von Roststellen erneuert werden. Dies wurde vorab im Rahmen einer Machbarkeitsstudie (TGA-M) untersucht. Die Planungsaufgabe besteht darin, die erforlerlichen Demontagen, sowie die Neuinstallation für die erforderlichen Bereiche zu planen. Die bestehende Heizungszentrale bleibt, sofern nicht erforderlich, hiervon unberührt. Lage und Beschaffenheit des Baugrundstückes Der W-Bau befindet sich am Stammgelände der Hochschule München in der Lothstr. 21 auf dem Flurstück Nr. 472/304 der Gemarkung Schwabing. Eigentümer ist der Freistaat Bayern. Das Gebäude ist ein dreigeschossiger (UG, EG, OG), langgestreckter Satteldachbau mit einer Länge von ca. 81 m und einer Breite von ca. 15 m. Davor befindet sich ein erdgeschossiger Flachdachbau als Nebengebäude (UG, EG) mit einer Länge von 13 m und einer Breite von 14 m. Beide Gebäude sind optisch einheitlich in hellbraunen Sichtziegeln gestaltet. Der Satteldachbau ist aus einer Stahlbetonkonstruktion mit einem Massivbauanteil ausgeführt. Die Konstruktion ist an der Fassade ablesbar. Den östlichen Gebäudeteil mit dem großen, verglasten Eingang bestimmt eine Ziegellochfassade. Vorgezogene Betonelemente fassen hier die hellblauen Fensterrahmen mit zweiflügeligen Fenstern und Unterlichtern sowie einzelnen Brüstungsgittern. Der westliche, längere Gebäudeteil mit gering vorgezogenem Kopfteil und abgegrabenem Untergeschoss wird durch die sichtbare Stahlkonstruktion rhythmisiert. Die hier dreiflügeligen Fenster mit Unterlichtern sind auszutauschen; sie nehmen jeweils die Breite des Stützenrasters ein. Die Giebelseiten des Gebäudes werden im obersten Geschoss durch ein geschosshohes, von Betonelementen schmal gegliedertes Fenster betont. Sie sind nicht Teil dieser Vergabe. Das Gebäude hat einen Dachstuhl aus Stahlbeton. Im Innern ist das Gebäude entlang eines langen Mittelflures organisiert. Dem Stützenraster entsprechend erstrecken sich die Räume über ein, zwei oder drei Achsen. Der Eingangsbereich mit dem Haupttreppenhaus sowie das Sekundärtreppenhaus im westlichen Gebäudeteil sind gestalterisch ausgearbeitet. Das repräsentative Haupttreppenhaus mit filigranem Metallgeländer hat ein dreigeschossiges Nordfenster. Das zweiläufige Sekundärtreppenhaus aus Stahlbeton mit aufgerauter Oberfläche hat einen trapezförmigen Zuschnitt. An das Gebäude schließt mit einem überdachten Durchgang der vorgerückte Flachdachbau des ehemaligen Pförtnerhauses an, in dem früher eine Wohnung und Garagen untergebracht waren. Das Gebäude ist in Betrieb und wird von der Hochschule München genutzt. Daher muss eine Sanierung im Laufenden Betrieb erfolgen. Der W-Bau umfasst eine BGF von rund 5.500 m² und einen BRI von rund 17.500 m³. Die NUF liegt bei rund 2.700 m². Es sind rund 140 Fenster zu sanieren (ca. 4 verschiedene Typen; ausgenommen Treppenräume) und rund 400 m² Wärmedämmputz im UG aufzubringen. Zusätzliche Angaben zur Fachplanung TGA Die Heizkörper im W-Bau der Hochschule befinden sich größtenteils in den Nischen der bestehenden Fenster. Im EG und OG liegen diese mit einem geringen Wandabstand in der Fensternische. Im UG sind die Heizkörper im südlichen Gebäudeteil größtenteils erneuert. Der nördliche Gebäudeteil muss neu installiert werden. Dazu sind auch Arbeiten an der Verrohrung und Geschossverteilung erforderlich. Im Bereich der Fenster verlaufen in allen Geschossen elektrische Leitungen. In einigen Teilen sind diese als direkt vorgesetzter Brüstungskanal ausgefürt, in manchen Teilen verläuft der Brüstungskanal mit größerem Abstand vor den Fenstern (UG). Im OG verlaufen die Kabelkanäle teilweise im Bereich des Bodens. In einigen Bereichen sind Anpassungsarbeiten an der Elektroinstallation erforderlich (Demontage Brüstungskanäle, Wiedermontage). Siehe hierzu alle Informationen in der beiliegenden A_26-014417_Aufgabenbeschreibung. Es werden Leistungen - Grundleistungen- des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für Leistungsphase 1-8 in Honorarzone II (Basishonorarsatz) vergeben. Es ist keine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Siehe hierzu alle Informationen in 26-014417_VII-11-H_Vertrag im Ordner Vertrag und Anlagen zum Vertrag.

Zeitplan

Veröffentlichung
02.06.26
Fragenfrist
10.06.26
Abgabefrist
16.06.26
Öffnung
16.06.26
Vertragsbeginn
01.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
München, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabestelle@stbam2.bayern.de
Telefon
004989 693321-0
Website
https://www.stbam2.bayern.de/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • https

    • //my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=298444
    • Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung zur Eignung III.106.2 aufgelistet. Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage B_26-014417_Bewertungsmatrix.
    • Des Studiums des Ingenieurwesens
    • im Bereich der Fachplanung Technische Ausrüstung (Fachrichtung Versorgungstechnik oder vergleichbare Abschlüsse) tätig sind (mindestens dreijährige Berufserfahrung und Eintragung in die Liste der Ingenieurekammer Bau).
    • Es handelt sich bei allen o.g. und dem in der Bewertungsmatrix unter 4.1.1/4.1.2 angegebenen Wert um ein Mindestkriterium. Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, wird das Angebot ausgeschlossen.
    • Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines
    • anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
    • a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
    • b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
  • https

    • //my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=298444
    • Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung zur Eignung III.106.2 aufgelistet. Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage B_26-014417_Bewertungsmatrix.
    • Ergänzend zu III.1. der Eigenerklärung –
    • Berufshaftpflichtversicherung:
    • Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 1.500.000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 250.000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
    • Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
    • Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
    • Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
    • Es handelt sich bei dem in der Bewertungsmatrix unter 4.2.4 angegebenen Wert um ein Mindestkriterium.
    • Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, wird das Angebot ausgeschlossen.
    • Ergänzend zu III.2 der Eigenerklärung – Jahresumsatz:
    • Es ist der ("spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR brutto anzugeben.
    • Es handelt sich bei dem in der Bewertungsmatrix unter 4.2.2 angegebenen Wert um ein Mindestkriterium.
    • Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, wird das Angebot ausgeschlossen.
    • Ergänzend zu III.3 der Eigenerklärung – Mitarbeiter:
    • Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren: Erklärung des Bewerbers über das jährliche Mittel der in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen, die im Bereich der Fachplanung Technische Ausrüstung (Studienabschluss der Fachrichtung Versorgungstechnik oder vergleichbare Abschlüsse) tätig sind.
    • Es handelt sich bei dem in der Bewertungsmatrix unter 4.3.5 angegebenen Wert um ein Mindestkriterium.
    • Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, wird das Angebot ausgeschlossen.
  • https

    • //my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=298444
    • Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung zur Eignung III.106.2 aufgelistet. Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage B_26-014417_Bewertungsmatrix.
    • Ergänzend zu IV.1. der Eigenerklärung – Referenzen:
    • Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten 5 Jahren (vor dem Datum der Bekanntmachung dieser Vergabe) erbrachten, abgeschlossenen Dienstleistungen aufzulisten.
    • Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen der Bewerber die Leistungsphase 8 abgeschlossen hat. Abgeschlossen bedeutet, dass auch „Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel“ erfolgt ist und ein Abnahmeprotokoll für die Leistung des Bewerbers vorliegt. Wird das Datum nicht eingehalten, wird die Referenz nicht bewertet.
    • Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
    • Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
    • − Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners)
    • − Daten (Erbringungszeitraum)
    • − Beträge (Wert der erbrachten Leistung)
    • − Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Leistungsbild/er und Leistungsphase/n, Vertragsverhältnis).
    • Die detaillierten Anforderungen an die Eignungskriterien sind der Anlage B_Bewertungsmatrix_Eignung zu entnehmen. Die dort definierten Kriterien (insb. bzgl. der Referenzen) stehen gem. § 75 Abs. 4 VgV mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und zu diesem in einem angemessenen Verhältnis.
    • Bei den in der Bewertungsmatrix unter 4.3.1 genannten Kriterien handelt es sich um Mindestkriterien.
    • Es muss erkennbar sein, dass anhand der vergleichbaren Referenzen die Eignung gegeben ist.
    • Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage
    • B_26-014417 _Bewertungsmatrix_Eignung.
    • Für den Nachweis der Referenzen ist die Anlage
    • C_26-014417_Referenzen TGA in erforderlicher Anzahl zu verwenden und zu nummerieren. Die Eintragung ist mittels Einfügen von Textfeldern möglich.
    • Über die Angaben in der Eigenerklärung III.106.2 und die dazu seitens des AG geforderten Erklärungen (C_26-014417_Referenzen TGA und III.15_Personaleinsatz) hinaus sind keine weiteren Unterlagen einzureichen. Bei Abgabe bleiben diese in der Wertung unberücksichtigt.
    • Ergänzend zu IV.2. der Eigenerklärung – Mitarbeiter:
    • -entfällt-
    • Ergänzend zu IV.4 der Eigenerklärung:
    • Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen (Formblatt III.8)
    • die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
    • Ergänzend zu IV.5. der Eigenerklärung:
    • -entfällt-
    • Mindestforderungen gemäß § 46 VgV:
    • Es sind 2 Referenzen einzureichen und für die Bewertung eindeutig zu benennen („Referenz 1 bzw. 2“). Werden mehr als 2 Referenzen eingereicht, werden nur die ersten 2 und eindeutig benannten Referenzen berücksichtigt.
    • Es handelt sich hierbei um ein Mindestkriterium (siehe B_Bewertungsmatrix unter 4.3.1). Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, d.h. wird keine oder nur 1 Referenz eingereicht, kann entsprechend nachgefordert werden. Wird der Nachforderung nicht entsprochen, wird das Angebot ausgeschlossen.
    • Es muss erkennbar sein, dass anhand der vergleichbaren Referenzen die Eignung gegeben ist.
    • Die folgenden Kriterien müssen in allen zwei Referenzen erfüllt sein, damit die Eignung insgesamt nachgewiesen wird:
    • - Leistungsbild abgedeckt (LPH 1-8 für alle Anlagengruppen)
    • Die folgenden Kriterien müssen in mind. 1 Referenz (jedoch nicht zwingend in derselben) erfüllt sein, damit die Eignung insgesamt nachgewiesen wird:
    • - Kosten der KG 400 nach DIN 276 ≥ 200.00 € brutto
    • - Honorarzone ≥ II für alle Anlagengruppen
    • - Bauen bei laufendem Betrieb
    • Es handelt sich hierbei um ein Mindestkriterium (siehe B_Bewertungsmatrix_Eignung unter 4.3.1). Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, d.h.
    • werden die o.g. Anforderungen an die eingereichten Referenzen nicht nachgewiesen, wird das Angebot ausgeschlossen.

Zuschlagskriterien

    • Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium
    • alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1)
  • siehe Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1)

    • Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium
    • alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1)

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