Frist abgelaufen

Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (Elektroplanungsleistungen - ELT) für das Projekt „Wohnen im Alter“ der Gemeinde Fridolfing

Auftraggeber
Veröffentlicht
28.02.2024
Angebotsfrist
03.04.2024
Die Gemeinde Fridolfing plant ein Angebot für „Wohnen im Alter“. Das Grundstück liegt direkt nach der Kirche ortsauswärts an der Rupertistraße. Das Projekt soll in zwei Bauabschnitten realisiert werden. Die Bauabschnitte werden getrennt voneinander realisiert. Die Gebäudeformen sollen sich an der ortsüblichen Bauweise der Langhäuser mit Satteldach orientieren. Die Baukonstruktion wird als Massivbau geplant. Der AG hat es sich zum Ziel gesetzt, den zu planenden und zu errichtenden Neubau möglichst nachhaltig zu errichten und bewirtschaften zu können. Geplant ist ein Energiestandard mindestens KfW 40+ oder KfW 55. Die weiteren Informationen zum Projekt sind Machbarkeitsstudie (Vergabeunterlage C - C.2.) sowie dem beigefügten Erläuterungstext zum Projekt (Vergabeunterlage C - C.3.) zu entnehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass die in der Machbarkeitsstudie sich noch auf die Verwirklichung des Projekts im Holzbau bezieht. Hier ausgeschrieben werden Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (Elektroplanungsleistungen - ELT). Zu den Inhalten der Leistung siehe Ziffer 5.1. dieser Auftragsbekanntmachung
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
28.02.24
Abgabefrist
03.04.24
Öffnung
03.04.24
Vertragsbeginn
15.05.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Fridolfing, Deutschland
E-Mail
Andreas.Kirchner@Fridolfing.Bayern.de
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Telefon
0 86 84 98 89 0
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Website
http://www.fridolfing.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eignung zur Berufsausübung

    • A) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt B.2.)
    • B) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19
    • MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt B.3.)
    • C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich
    • Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt B.4.). Bei
    • Bietergemeinschaften sind die gem. Ziffer 5.1.9 Buchstaben A bis D und F bis J geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied
    • gesondert zu erbringen. D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine
    • verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) (Formblatt B.5.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a) Erklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und
    • § 22 LkSG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen
    • bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt B.3.)
    • b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen
    • muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

    • E) Berufshaftpflichtversicherung mit einer
    • Deckungssumme je Versicherungsfall i. H. v. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie von 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Formblatt B.6.). Ein Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen
    • F) Eigenerklärung über den
    • Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt B.7.) G) Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters mit vergleichbaren Dienstleistungen in den letzten drei (3)
    • abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt B.8.). Vergleichbare Dienstleistungen sind Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (Elektroplanungsleistungen - ELT) für allgemeine Hochbauprojekte.
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: H) Fachliche Qualifikationen des Teilnehmers: Liste der wesentlichen in den letzten zehn (10) Jahren (seit 2014) erbrachten Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (Elektroplanungsleistungen - ELT) für allgemeine Hochbauprojekte unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang (beauftragte Leistungsphasen und Projektvolumen) sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (eine Bescheinigung des Auftraggebers über die erbrachten Leistungen ist hier nicht erforderlich). Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Formblatt B.9.)

  • Angaben zu einem besonderen Berufsstand: I) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Der Bieter hat nachzuweisen (z.B. durch Vorlage von Ausbildungsnachweisen), dass er zur Ausübung der vertragsgegenständlichen Leistung berechtigt ist (§ 44 Abs. 1 VgV) (Formblatt B.10.).

  • Bedingungen für die Ausführung des Auftrags, zugleich Bedingung für den Zuschlag

    • : J) Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die
    • einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben (Formblatt B.11).Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden. Dies erfolgt durch gesonderte Eintragung der
    • Mitglieder in die benannten Felder.

Zuschlagskriterien

    • Wertung der Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals (Projektleiter und Bauleiter) anhand von je drei persönlichen Referenzen. . Anhand der Referenzprojekte soll dargestellt werden, dass seitens der verantwortlichen Personen Erfahrung mit Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (Elektroplanungsleistungen - ELT) für vergleichbare Projekte gegeben ist. Die Wertung erfolgt aufgrund der Angaben in den Formblättern B.12. und B.13.
    • Hinsichtlich der genauen Wertungssystematik wird auf Ziffer 9.2.1 der Vergabeunterlage A verwiesen.
  • Beschreibung

    • Die Wertung des Preises erfolgt auf Basis der Angaben des Bieters auf dem Angebotsblatt (Formblatt B.15.). Dabei hat der Bieter alle Angaben zu den geforderten Preisangaben zu machen. Gewertet wird der jeweilige fiktive Gesamtgrundhonorar (einschließlich Zuschlag und Nachlass) zzgl. des angebotenen Pauschalpreises für die Optionen.
    • Hinsichtlich der genauen Wertungssystematik wird auf Ziffer 9.2.2 der Vergabeunterlage A verwiesen.

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