Veröffentlichung 20.12.24 | Abgabefrist 05.02.25 | Öffnung 05.02.25 | Vertragsbeginn 01.04.25 |
Eignungskriterien
A) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt B.2.); B) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt B.3.); C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt B.4.). Bei Bietergemeinschaften sind die gem. Ziffer 5.1.9 Buchstaben A bis D und F bis I geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend)
G) Fachliche Qualifikationen des Bieters
Angaben zu einem besonderen Berufsstand: H) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Der Bieter hat nachzuweisen (z.B. durch Vorlage von Ausbildungsnachweisen), dass er zur Ausübung der vertragsgegenständlichen Leistung berechtigt ist (§ 44 Abs. 1 VgV) (Formblatt B.9.).
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags, zugleich Bedingung für den Zuschlag
Zuschlagskriterien
Qualität und Erfahrung des eingesetzten Personals: Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt auf Grundlage der Qualität des eingesetzten Personals und damit auf Basis der persönlichen Referenzen des vorgesehenen Projektleiters und des vorgesehenen Bauleiters. Diese werden wie in Ziffer I.7.3 und I.9.2.1 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) gewertet.
Honorarangebot: Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt auch auf Grundlage des Honorarangebots, das wie in Ziffer I.7.4 und I.9.2.2 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) gewertet wird.
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