Frist abgelaufen

Fäkalschlammtransport 2025

Auftraggeber
Veröffentlicht
29.07.2024
Angebotsfrist
17.09.2024
Der Auftragnehmer führt im Jahr 2025 die Leerung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben für den Auftraggeber durch und transportiert den anfallenden Fäkalschlamm sowie das anfallende Schmutzwasser zur Kläranlage in Gera oder Weida. Bei den zu entleerenden Kleinkläranlagen handelt es sich sowohl um voll- als auch teilbiologische und mechanische Kleinkläranlagen. Die Dienstleistung umfasst die turnusmäßige Fäkalschlammabfuhr von ca. 2.800 Kleinkläranlagen (mit insgesamt ca. 4.600 m³) in den Monaten März bis einschließlich November, sowie die außerplanmäßige Fäkalschlammabfuhr (unregelmäßige Abfuhr nach Abforderung) von ca. 500 (mit insgesamt ca. 1.200 m³) Kleinkläranlagen in den Monaten Januar bis Dezember. Ebenso erfolgt die Abfuhr des Schmutzwassers aus abflusslosen Gruben. Die Anzahl der zu entsorgenden Kleinkläranlagen stellt eine ungefähre Größe dar, die abhängig von der Entwicklung im Verbandsgebiet ist. Mehr- oder Mindermengen sind daher in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eventuelle Änderungen führen nicht zu Preisänderungen.

Zeitplan

Veröffentlichung
29.07.24
Fragenfrist
11.09.24
Abgabefrist
17.09.24
Öffnung
17.09.24
Vertragsbeginn
01.01.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert
250.000 €
Erfüllungsort
Gera, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabestelle@zvme.de
Telefon
+49 3654870903
Website
https://www.zvme.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=298308Die Eignungskriterien sind auch im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oderb) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Preisblatt24 KB2 Tabellen
Projektplan156 KB32 Seiten
Eigenerklärung78 KB6 Seiten
Eignungskriterien37 KB12 Seiten
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