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Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen

Auftraggeber
Veröffentlicht
02.07.2026
Angebotsfrist
05.08.2026
Das Leistungsangebot umfasst eine Pflicht- und eine freiwillige Leistung. Die Vergabe dieses Leistungsangebotes erfolgt in zwei Losen. Los 1: Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat als Leistungsangebot der Eingliederungshilfe zur Sozialen Teilhabe (Pflichtleistung) einen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung eingerichtet (§ 113 Abs.2 Nr. 7 i.V.m. § 83 Abs.1 Nr.1 SGB IX). Der Behindertenfahrdienst (kurz: BFD) soll von Rollstuhlfahrern und anderen Menschen mit Behinderung, die auf Grund der Schwere oder Art der körperlichen Beeinträchtigung weder öffentliche Verkehrsmittel noch ein normales Taxi benutzen können, in Anspruch genommen werden können (§ 99 SGB IX). Einzelheiten ergeben sich aus den „Richtlinien zum Fahrdienst für Menschen mit Behinderung“ (Anlage D2). Los 2: Für die Menschen mit Behinderung, die die vorgenannten Voraussetzungen nicht in Gänze erfüllen, jedoch ständig auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen sind und aufgrund der Schwere oder Art ihrer körperlichen Behinderung keine öffentlichen Verkehrsmittel und keine normalen Taxen benutzen können, wird der Fahrdienst zudem vom Ennepe-Ruhr-Kreis als freiwillige Leistung im Sinne der Daseinsvorsorge angeboten. Insgesamt wird der Fahrdienst für alle Fahrten des täglichen Lebens benötigt. Dem Berechtigten soll damit der Kontakt mit seiner Umwelt und die Beteiligung am öffentlichen und kulturellen Leben ermöglicht werden. Fahrten, für die andere Leistungsträger die Kosten zu übernehmen haben (z.B. Krankenfahrten, Fahrten zum Arzt, zu Therapien), Fahrten zur Tagespflege und darüber hinaus ständig andere erforderliche Fahrten, wie Fahrten zur Schule, zur Ausbildungs- und Arbeitsstelle sind nicht zulässig. Dem ausführenden Unternehmen wird durch den Ennepe-Ruhr-Kreis eine Liste der berechtigten Nutzer des Fahrdienstes zur Verfügung gestellt. Neubewilligungen werden dem ausführenden Unternehmen gemeldet, die Liste von dort entsprechend ergänzt.
Vergabeunterlagen
2 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
02.07.26
Fragenfrist
29.07.26
Abgabefrist
05.08.26
Öffnung
05.08.26
Vertragsbeginn
01.01.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Schwelm, Deutschland
E-Mail
vergabestelle@en-kreis.de
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Telefon
02336 93 2004-2008
Freischalten
Website
http://www.enkreis.de
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist oder • gem. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße in der dort genannten Höhe belegt worden ist. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für sich und evtl. Bietergemeinschaftsmitglieder (Datei E1 521 EU-EN) mit seinem Angebot einzureichen bzw. – falls ein Ausschlussgrund vorliegt - eine entsprechende Eigenerklärung sowie Nachweis(e) von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB entsprechend der in Datei E1 aufgeführten Hinweise. (Mit Angebotsabgabe ist auch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bei jeder Eignungsleihe (Datei E4 534 EU-EN) vorzulegen
    • bei Unterauftragsvergabe (Datei E3 533 EU-EN) spätestens vor Vertragsschluss).
    • Bewerber-/Bietergemeinschaften haben eine Erklärung (Formular E2 531 EU-EN) aller Mitglieder in Textform abzugeben in der alle Mitglieder der
    • Gemeinschaft aufgeführt sind, die gemeinsame Haftung bestätigt wird und ein für die Angebotsabgabe und Vertragsdurchführung sowie die
    • Entgegennahme von Zahlungen rechtsverbindlich bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist sowie die vorgesehenen Teilleistungen benannt werden.
  • Bei Unterauftragsvergabe (nach § 36 VgV)

    • Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen und – soweit möglich und damit zumutbar – die hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmer in seinem Angebot benennen (Formular E3 533 EU-EN). Die Vergabestelle kann vor Zuschlagserteilung zu einem von ihr zu bestimmenden Zeitpunkt vom
    • Bieter den Nachweis verlangen, dass ihm die erforderlichen Mittel der Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
  • Bei Eignungsleihe (nach § 47 VgV)

    • Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche,
    • finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Kapazitäten
    • im Angebot benennen und nachweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (Formular E4
    • 534 EU-EN bzw. auf Verlangen Verpflichtungserklärung) sowie dass diese Unternehmen geeignet sind. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften. In diesem Fall ist die Haftungserklärung bei Angebotsabgabe vom Eignungsleiher unterschrieben einzureichen (siehe Bewerbungsbedingungen).
    • Zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit muss dem Angebot
    • eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaftsmitglieder über einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
    • mit Angabe des Versicherungsunternehmens sowie der Versicherungshöhen beigefügt werden. (E6 Eigenerklärung zur Eignung).
    • Erforderlich ist eine Mindestdeckungssumme (je Schadensfall) von 1.000.000 € für Sachschäden
    • und 2.000.000 € für Personenschäden sowie 200.000 € für Vermögensschäden.
    • Sollten die vorhandenen Deckungssummen der Betriebshaftpflicht des
    • Bewerbers für vorstehende Risiken zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes nicht den geforderten
    • Deckungssummen entsprechen, ist zum einen eine Bescheinigung über die aktuell versicherten
    • Risiken inkl. Deckungssummen und ergänzend eine Bescheinigung des Versicherers vorzulegen, dass dem Bewerber im Falle der Auftragserteilung eine den geforderten Risiken und Deckungssummen entsprechende Erhöhung der Betriebshaftpflichtversicherung zur Verfügung gestellt wird. Die Anforderung eines Versicherungsnachweises vor Zuschlagserteilung bleibt vorbehalten.
  • Eigenerklärung zum Fahrzeugbestand Wir verfügen über Fahrzeuge zur Beförderung von Menschen mit Behinderung (Rollstuhlfahrer). Hiervon sind Fahrzeuge zur Beförderung von Elektrorollstühlen geeignet. Sofern Fahrzeuge für die Leistungserbringung angeschafft werden müssen, ist dies ebenfalls hier anzugeben. Darüber hinaus ist darzulegen, dass die Fahrzeuge rechtzeitig zum Leistungsbeginn verfügbar sind

    • Auf Verlangen des Auftraggebers ist für neuanzuschaffende Fahrzeuge die Lieferzusage der Händler sowie die Finanzierungszusage der Banken einzureichen bzw. das Finanzierungskonzept zu erläutern.
    • Hinweis:
    • Der Fahrzeugbestand muss für beide Leistungsangebote (Eingliederungshilfeleistung und Leistung im Rahmen der Daseinsvosorge) den Bedarf in Spitzenzeiten (mind. 10 Fahrzeuge) abdecken können. In Hochzeiten muss ein hinreichender Bestand von etwa 7-10 Fahrzeuge im Sinne der Eingliederungshilfe (Los 1) und rund 3-5 Fahr-zeuge im Rahmen der Daseinsvosorge (Los 2) eingesetzt werden. Hierbei muss in beiden Losen sichergestellt sein, dass durch etwa drei der Fahrzeuge, zeitgleich mindestens zwei Elektrorollstühle transportiert werden können.

Zuschlagskriterien

  • Im Rahmen der Bewertung wird der Preis mit einer Höchstpunktzahl von 80 Punkten gewertet. Der Bieter, der das preisniedrigste (wertbare) Angebot vorlegt, erhält die maximale Bewertung von 80 Punkten. Angebote mit dem zweifachen des niedrigsten, wertbaren Preises sowie Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Angebote wird im Verhältnis dazu linear durchgeführt. Es wird folgende Formel angewandt

    • (Niedrigster wertbarer Angebotspreis * 2 – Angebotspreis des jeweiligen Bieters) x 80 Punkte / niedrigster wertbarer Angebotspreis
    • Es werden jeweils nur volle Punkte vergeben. Hierbei gelten die kaufmännischen Rundungsregeln.
    • Bei gleicher Endpunktzahl wird der Zuschlag auf das preislich günstigste Angebot erteilt.
    • Das Kriterium Qualität wird anhand eines dem Angebot beizufügenden Angebotskonzeptes bewertet. Das Konzept sollte in Fließtext verfasst sein und maximal 5 Seiten umfassen.
    • Das Konzept sollte darstellen, wie das Unternehmen den Fahrdienst für Menschen mit Behinderung umsetzen wird und welche Erfahrungen in diesem Bereich bestehen. Hierbei soll erläutert werden, wie lange und in welchen Umfang Erfahrungen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen bestehen und wie man beabsichtigt, auf die besonderen Bedürfnisse der Fahrgäste einzugehen. Weiterhin muss erläutert werden, wie die regelmäßigen Unterweisungen der Fahrer und Begleitpersonen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen, sowie der Umgang mit den technischen Hilfsmitteln der Fahrzeuge durchgeführt werden.

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Preisblatt24 KB2 Tabellen
Präsentation156 KB4 Seiten
Eigenerklärung78 KB8 Seiten
Eignungskriterien37 KB16 Seiten
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