Veröffentlichung 15.06.26 | Abgabefrist 14.07.26 |
Eignungskriterien
Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin/-innen ist nach Abgabe des Angebotes ein aktueller Handelsregisterauszug des Niederlassungsstaats des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Unternehmen mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
Der Bieter hat seinen innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre erwirtschafteten spezifischen Jahresumsatzes in dem vom Auftrag abgedeckten Tätigkeitsbereich des Fahrradleasings anzugeben. (2) Der diesbezügliche Mindestjahresumsatz muss im Durchschnitt über die drei letzten Geschäftsjahre eine Höhe von 1.000.000,00 Euro netto erreicht haben. Wird dieser Umsatz nicht erzielt, wird das Angebot ausgeschlossen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ihren jeweiligen Jahresumsatz einzeln ausweisen und als Bietergemeinschaft gemeinsam die Anforderung an den Mindestjahresumsatz erfüllen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV sind durch die Bieter mindestens 2 prüffähige Referenzen über Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre (2023, 2024, 2025) erbracht wurden und die nach Art, Inhalt und Umfang mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind, vorzulegen. (1) Mindestanforderungen: Vergleichbare Referenzen liegen vor, wenn innerhalb der letzten drei Jahre (2023, 2024, 2025) mindestens 1.400 Fahrräder in einem Leistungszeitraum von 12 Monaten im Wege des Leasings durch Entgeltumwandlung zum Zwecke der Überlassung an nutzungsberechtigte Mitarbeitende zur dienstlichen und privaten Nutzung bereitgestellt wurden. Die Referenzleistung muss ferner die Versicherung der Fahrräder (ggf. auch durch Dritte), ein Störfallmanagement (ggf. auch durch Dritte) sowie die Bereitstellung eines Onlineportals zur Abwicklung des Fahrradleasings beinhalten. (2) Weitere Hinweise: Für jede eingereichte Referenz ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt (Anlage 10 Referenzen) zwingend vollständig auszufüllen. Fehlende Angaben können zur Nichtberücksichtigung der jeweiligen Referenz, zum Nichtvorliegen der Eignung und letztlich zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Die im Rahmen des jeweiligen Referenzprojektes vom Bewerber erbrachten Leistungen sind ausführlich zu beschreiben und ggf. auch gegenüber vom jeweiligen Auftraggeber oder Dritten erbrachten Leistungen klar abzugrenzen. Eine Referenz kann nur durch ein eignungsverleihendes Unternehmen erbracht werden, wenn dieses im Auftragsfall die Leistung erbringt, für die diese Kapazitäten benötigt wer-den (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV). Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, die Referenzen zu überprüfen. Es ist daher eine Organisationseinheit des Referenzauftraggebers anzugeben, über die ein auskunftsfähiger Ansprechpartner ermittelt werden kann. Referenzen, die in der Weise anonymisiert sind, dass sie für die Auftraggeberinnen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht überprüfbar sind, werden nicht berücksichtigt! Bei Vorlage von mehr als drei Referenzen ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt (Anlage 10 Referenzen) selbstständig zu vervielfältigen.
Zuschlagskriterien
Qualität des Angebots: Die Bewertung der Qualität der Angebote erfolgt anhand der in der Anlage "Bieteraufgaben und Bewertungskriterien" genannten Kriterien und Bewertungsmaßstäbe. Es wird auf Anlage 4 der Vergabeunterlagen verwiesen.
Angebotspreis: Maßgeblich für die Bewertung der Angebotspreise ist der "Wertungsrelevante Gesamtpreis". Zur Bildung des "Wertungsrelevanten Gesamtpreises" wird auf das "Preisblatt" (Anlage 5 der Vergabeunterlagen) verwiesen. Die Bewertung der Angebotspreise ist im Dokument "Bieteraufgaben und Bewertungskriterien" (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) erläutert.
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