Veröffentlichung 24.06.26 | Abgabefrist 28.07.26 | Vertragsbeginn 15.10.26 |
Eignungskriterien
Nachweis über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Eine Vergleichbarkeit der jeweiligen Leistung wird angenommen, wenn diese im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und der ausgeschriebenen Leistung soweit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung erlauben.
Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
Nachweis über einen bestimmten Mindestjahresumsatz in Höhe von 9.000.000 €. Gedenkt sich ein Bieter hinsichtlich dieses Nachweises auf die Kapazitäten anderer Unternehmen zu berufen (Eignungsleihe), muss die entsprechende Erklärung die gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe umfassen. Weitere Hinweise zur Eignungsleihe sind dem den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt zu entnehmen.
Erklärung über den Umsatz jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Gedenkt sich ein Bieter hinsichtlich dieses Nachweises auf die Kapazitäten anderer Unternehmen zu berufen (Eignungsleihe), muss die entsprechende Erklärung die gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe umfassen. Weitere Hinweise zur Eignungsleihe sind dem den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt zu entnehmen.
Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle oder das Mitgliederverzeichnis einer Berufskammer der Länder. (Sofern für den Bieter eine Eintragung in die entsprechenden Register rechtlich nicht möglich/erforderlich ist, sind die Gründe für die fehlende Eintragungspflicht nachzuweisen.)
Nachweis der Eintragung in das Handelsregister (ggf. Vereins- oder Partnerschaftsregister). Sofern für den Bieter eine Eintragung in die entsprechenden Register rechtlich nicht möglich/erforderlich ist, sind die Gründe für die fehlende Eintragungspflicht nachzuweisen.
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